Wegweiser für die Zukunft des Kindes Als Anwältin des Kindes ist es meine Aufgabe, bei Streit der Eltern um das Sorge- oder Umgangsrecht, die Rechte des Kindes vor Gericht zu vertreten. Aber auch dann, wenn es um die Unterbringung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien geht, vertrete ich die Interessen des Kindes. Ich werde von dem Familiengericht als Anwältin des Kindes oder Verfahrenspflegerin, wie es das Gesetzt noch etwas unglücklich nennt, eingesetzt. Dabei bin und bleibe ich unabhängig und vertrete allein das Kind - bin weder dem Gericht oder einer Institution verpflichtet. Das Kind ist mein Mandant- mein Auftraggeber. Anwältin des kindes film. Kinder befinden sich in diesen Situationen zumeist in erheblichen Loyalitätskonflikten, so dass sie dringend Unterstützung und Hilfestellung benötigen um ihre wahren Interessen "den Erwachsenen" mitteilen und wie ein Erwachsener vor Gericht durchsetzen zu können. Die Wünsche der Kinder werden dem Gericht von mir unter dem Gesichtspunkt des "rechtlich machbaren" mitgeteilt.
So kann der Verfahrensbeistand weder ausgeschlossen werden noch gegen seine Bestellung vorgegangen werden. Zudem kann ein Verfahrensbeistand unabhängig davon, ob das Jugendamt bereits involviert ist, gerichtlich bestellt werden. Ein einmal bestellter Verfahrensbeistand vertritt in der Regel auch in den weiteren Verfahren die Interessen des Kindes. Anwältin des kindes 5. Aufgaben eines Verfahrensbeistands In § 158 IV des FamFG ist geregelt, dass der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes feststellen und im Gerichtsverfahren darstellen soll. So muss der Verfahrensbeistand z. B. in sorge- oder umgangsrechtlichen Verfahren die Meinung des Kindes zunächst ermitteln und dazu Stellung nehmen. In seiner Stellungnahme muss jedoch nicht nur das subjektive Interesse des Kindes (Kindeswille) einbezogen werden, sondern auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl). Der Verfahrensbeistand muss herausfinden, ob der Wille des Kindes ohne Beeinflussung durch die Eltern geäußert wird und ob dieser mit den objektiven Interessen des Kindes vereinbar ist.
Hierzu gehören zum einen eine Neutralität gegenüber den Elternteilen in Familiengerichtsverfahren, zum anderen Wissen zu entwicklungspsychologischen Aspekten bei Kindern und Jugendlichen sowie eine praxisbezogene Aus- und Fortbildung in der Auswertung und Interpretation von Äußerungen und Reaktionen von Kindern und Jugendlichen als auch Kenntnisse im Familienrecht. [.... ] Frage 5. Welche Personen gelten nach Kenntnisstand der Bundesregierung für geeignet, als Verfahrensbeistand zu fungieren (bitte auflisten und begründen)? Frage 6. Anwältin des kindes 1. Gibt es Personen, die nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht geeignet sind als Verfahrensbeistand zu fungieren (bitte auflisten und begründen)? Die Anwendung des Verfahrensrechts obliegt allein den unabhängigen Gerichten. Das Familiengericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (§ 158 Absatz 1 FamFG).
Neben meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit dem Jahr 2013 auch als Verfahrensbeistand an Familiengerichten in Berlin und Brandenburg tätig. Vor der Aufnahme dieser Tätigkeit habe ich eine Ausbildung zum Verfahrensbeistand bei der Bundesakademie für Kirche und Diakonie in Berlin (BAKD) absolviert und erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen dieser Ausbildung in Berlin habe ich das vom Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e. V. (früher BAG) anerkannte Zertifikat erworben und arbeite nach den Standards des Verbandes. Regelmäßig besuche ich Fortbildungsveranstaltungen. Beruflich und privat verbringe ich meine Zeit sehr gerne mit Kindern. Begriffserklärung - Verfahrensbeistand - "Anwalt" des Kindes | Moses Online. Es ist mir bei meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand sehr wichtig, dass die betroffenen Kinder professionell vertreten und dabei so wenig wie möglich vom gerichtlichen Verfahren belastet werden. Zur Verringerung des Konfliktniveaus in den häufig hochstreitig geführten Verfahren um die Belange von Kindern versuche ich unter Berücksichtigung der konkreten Kindesinteressen in jeder Stufe des Verfahrens zwischen den Eltern und den weiteren Beteiligten zu vermitteln.
Sie ist kürzlich als Taschenbuch erschienen. (Verlag Friedrich Oetinger. 112 S., 10, 00 €. Ab 14 Jahren). Über Astrid Lindgrens Arbeitsalltag in einem schwedischen Verlag schreibt Kjell Bohlund im jüngst erschienen Buch 'Die unbekannte Astrid Lindgren. Ihre Zeit als Verlegerin'. 224 S., 20, 00 €. Ihre schönsten Geschichten gibt es zum Schmöckern und Vorlesen als Buch und zum Nachhören als Audio-CD: 'Von Bullerbü bis Lönnebrga. Die schönsten Geschichten von Astrid Lindgren' (Verlag Friedrich Oetinger. Ab 6 Jahren; Audio-CD: 20, 00 €). Lotta, Pippi, Michel: Kurze Videos oder Ratespiele zu den Literaturverfilmungen sind in der ZDFmediathek zu finden: Der Spielfilm 'Astrid' ist am 23. Januar 2022 um 20. Rechtsanwältin Dorothee Düttmann - ANWALT DES KINDES. 15 Uhr auf 3sat und in der 3sat-Mediathek zu sehen. Das berührende Drama von 2018 beruht auf Tatsachen und erzählt von den jungen Jahren der später weltberühmten schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren. Heinrike Paulus Teaser-/Headerbild: Foto Astrid Lindgren © Roine Karlsson; bearbeitet mit Canva
Den Kindeswillen findet der Verfahrensbeistand meistens durch Gespräche mit dem Kind heraus, er kann jedoch unter Umständen auch seine Eltern oder andere Bezugspersonen hinzuziehen. Nach den Gesprächen legt der Verfahrensbeistand dem Gericht seine Erkenntnisse in Form eines schriftlichen Berichtes vor. Gerade aufgrund der neu eingeführten beschleunigten Verfahren gelingt eine schriftliche Darlegung des Verfahrensbeistands jedoch angesichts des zeitlichen Drucks meistens nicht, sodass in diesen Fällen eine mündliche Stellungnahme im Gerichtstermin ausreicht. Umgang mit dem Verfahrensbeistand Zwar ist in der Öffentlichkeit immer die Rede davon, dass Kinder ab einem gewissen Alter selbst bestimmen können, bei welchem Elternteil sie leben möchten, dem ist jedoch nicht so. Fachverband Anwalt des Kindes e.V. | Verfahrensbeistände für Kinder und Jugendliche. Letztlich entscheidet das Gericht alleine nach dem Kindeswohl, wenn auch Kinder ab 14 Jahren persönlich angehört werden müssen. Dabei kann das Kind natürlich seinen Wunsch äußern. Das Gericht entspricht diesem Wunsch jedoch nur dann, wenn er auch mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Ich sehe darin eine große Menschheitsaufgabe, die mir die Kraft und Begeisterung verleiht, trotz meines hohen Alters, mich noch dieser Aufgabe mit vollem Einsatz zu widmen. "