: 0511/8 33 91-0 Fax: 0511/8 33 91-206 Nordrhein-Westfalen: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein Am Seestern 8 40547 Düsseldorf Postfach 10 51 32 40042 Düsseldorf Tel. : 0211/59 61 7-0 Fax: 0211/59 61 7-11 Versorgungswerk der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Auf der Horst 29 48147 Münster Postfach 88 43 48047 Münster Tel. : 0251/50 70 Fax 0251/50 74 19 Rheinland-Pfalz: Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz 117-er Ehrenhof 3 55118 Mainz Tel. : 06131/96 55 00 Fax: 06131/96 55 050 Saarland: Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistr. 4 66111 Saarbrücken Postfach 100 262 66002 Saarbrücken Tel. : 0681/40 03-0 Fax: 0681/40 03-330 Sachsen: Zahnärzteversorgung Sachsen Schützenhöhe 11 01099 Dresden Tel. : 0351/80 66-3 60 Fax: 0351/80 66-3 66 Sachsen-Anhalt: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Westring 496 24106 Kiel Tel. : 0431/26 09 26-40 Fax: 0431/26 09 26-45 Thüringen: Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen Barbarossahof 16 99092 Erfurt Tel.
Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen Namensänderung Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung zu ermöglichen. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind. Darüber hinaus verwenden wir Cookies, die anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen. Durch Ihre Zustimmung akzeptieren Sie Erfassung der anonymisierten Daten. Weiter Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Vertragspartner informieren Durchschnittlich 12 pro Kunde*In Kein Papierkram 1. Kundennummer eingeben 2. Nachweis hinterlegen 3. Online unterschreiben BRIEF Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen 99092 Erfurt Namensänderung Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe geheiratet und meinen Namen geändert. Bitte aktualisieren Sie dies in Ihren Daten. Mein neuer Name: Erika M u s t e r f r a u Wenn Sie Ihren Namen selbst ändern möchten, können Sie die folgenden Kontaktdaten nutzen. Alternativ empfehlen wir Ihnen den Rundum-Sorglos-Service von namens-ä Landeszahnärztekammer Thüringen Empfohlen und getestet Zufriedene Kunden von namens-ä Frau M. K. Keine Lust auf Papierkram?
Ratgeber für Zahnärzte von Zahnärzten & Co Zahnärztliche Versorgungswerke in Deutschland Baden-Württemberg: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Gartenstr. 63 72074 Tübingen Postfach 26 49 72016 Tübingen Tel. : 07071/2 01-0 Fax: 07071/2 69 34 Bayern: Bayerische Ärzteversorgung Denninger Str. 37 81925 München Postanschrift: 81919 München Tel. : 089/92 35-7011 Fax: 089/92 35-8767 Berlin, Brandenburg und Bremen: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin Rheinbabenallee 12 14199 Berlin Tel. : 030/34 80 80 Fax: 030/34 80 82 00 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern: Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg Weidestraße 122 b 22083 Hamburg Postfach 74 09 25 22099 Hamburg Tel. : 040/73 34 05-0 Fax: 040/73 25 828 Hessen: Hessische Zahnärzte-Versorgung Lyoner Str. 21 60528 Frankfurt Tel. : 069/ 427275-0 Fax: 069/ 427275-320 Niedersachsen: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstr. 11 a 30519 Hannover Postfach 81 06 61 30506 Hannover Tel.
Im persönlichen Bereich "Meine Kammer" bietet Ihnen die Landeszahnärztekammer Thüringen mehr Service und zusätzliche Funktionen für Ihren Praxisalltag: Eine sichere Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldungen und Unterlagen zu Fortbildungskursen, die Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten und vieles andere mehr. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzernummer (Ihre Mitgliedsnummer) und Ihrem selbstgewählten Passwort an. Ihre Benutzernummer: Ihr Passwort: Um den persönlichen Bereich "Meine Kammer" betreten zu können, registrieren Sie sich bitte einmalig als neuer Nutzer. Dazu benötigen Sie lediglich drei Arbeitsschritte und nur wenige Sekunden. Bitte halten Sie den Brief mit Ihrem persönlichen Aktivierungsschlüssel sowie ein Handy bereit, auf das wir Ihnen per SMS einen mTAN-Code senden können.
Für wen müssen Daten gemeldet werden? Daten sind zu melden für alle Beschäftigten, die Mitglied des Versorgungswerkes der LZKTh sind und für die Beschäftigung zugunsten der Mitgliedschaft in dem Versorgungswerk der LZKTh von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Was muss gemeldet werden? Für die Beschäftigten müssen, neben den Meldungen für die Einzugsstellen, zusätzlich auch monatliche Beitragsmeldungen an die Annahmestelle des Versorgungswerkes (DASBV) in elektronischer Form übermittelt werden. An wen muss die Meldung erfolgen? Die gemeinsame Annahmestelle für alle Versorgungswerke ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH, Berlin). Von dort werden die Daten auf die Einrichtungen entsprechend verteilt und weitergeleitet. Wann müssen Daten gemeldet werden? Die Meldungen (DEÜV und Beitragserhebung) müssen an die DASBV übermittelt werden, wobei die Beitragserhebungsmeldungen monatlich - analog zur gesetzlichen Sozialversicherung fünf Arbeitstage vor dem Monatsultimo - und die DEÜV-Meldungen entsprechend den Terminen des SGB IV abgegeben werden müssen.
Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie bisher nicht Mitglied des Versorgungswerkes sind.
Gesunde Zähne sind kein Zufall!! In den ersten Lebensjahren werden die Weichen für eine gute Zahn- und Mundgesundheit gestellt. Bereits zur Geburt bekommt jedes Kind seit dem Jahr 2012 so einen Pass zusammen mit dem gelben Untersuchungsheft. Bitte denke daran, Dein Heft mit zum Zahnarzt, zur Gruppenprophylaxe und zum Kinderarzt zu nehmen! Wenn Du vor dem 1. September 2012 geboren bist, hast Du in der Regel einen Fluoridpass bekommen. Dieser gilt wie der neue Pass weiter, Du brauchst also keinen neuen Pass.