Wenn Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird die Darstellung der Klassierung mit dem Hinweis «-RF1» ergänzt, Beispiel: REI 30-RF1.
Geprüfte Baustoffe (nach EN oder VKF) Aus den Prüfungen ergibt sich eine Klassifizierung, anhand derer ein Baustoff einer Brandverhaltensgruppe RF1 bis RF4 zugeordnet wird, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile», Zuordnungstabellen 2. 4. 1 bis 2. 4 Die Klassifizierung (nach EN oder VKF) eines Baustoffs kann beim Anbieter verlangt oder im Brandschutzregister abgefragt werden. So bestimmen Sie die Brandverhaltensklasse eines Baustoffs Fordern Sie beim Anbieter die Klassifizierung ein oder fragen Sie diese im Brandschutzregister ab. Bauteile und deren Verwendung | GVB Heureka. Je nach Produkt gibt das Register einen der zwei Werte an: Klasse A1 bis E (nach Euronormen, EN) Brandkennziffer BKZ (gemäss VKF) Die Zuordnung der Klassen A1 bis E und der Brandkennziffer BKZ zu den Brandverhaltengruppen RF1 bis RF4 finden Sie in den Tabellen 2. 4 der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile». Für Brandverhaltensgruppen von Baustoffen, Plattenmaterialien und Bodenbelägen siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF.
Alle Dokumente ohne Ablaufdatum waren bis am 31. 12. 2016 gültig. Vorschriften a - IOTH b - Norm c - Richtlinien d - Verzeichnisse e - Erläuterungen f - Arbeitshilfen g - Merkblätter h - Musterweisungen i - Reglemente FAQ 1-15 - Brandschutznorm Korrektur Erläuterung / Interpretation 10-15 - Begriffe und Definitionen Korrektur Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision. Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH 12-15 - Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 6. 1, Absatz 4 - Anhang 13-15 - Baustoffe und Bauteile 14-15 - Verwendung von Baustoffen 15-15 - Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 3. Brandschutzvorschriften 2015 | Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF. 2. 1, Tabelle 1-2-3 und 3. 3, Absatz 2 3. 7. 1, Tabelle 1, Fussnote [5] 16-15 - Flucht- und Rettungswege 2. 3, Absatz 3 und 3. 9 17-15 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung 18-15 - Löscheinrichtungen 20-15 - Brandmeldeanlagen 21-15 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 23-15 - Beförderungsanlagen 24-15 - Wärmetechnische Anlagen 25-15 - Lufttechnische Anlagen 3.
Kritisches Verhalten «cr» Baustoffe mit kritischem Verhalten (aufgrund der Rauchentwicklung, brennendem Abtropfen oder hoher Korrosivität) werden zusätzlich zur Einteilung in Brandverhaltensgruppen mit dem Kürzel «cr» gekennzeichnet. Baustoffe in der Europäischen Norm (EN), z. B. A2-s1, d0 A1, A2, B, C, D, E Klassen für das Brandverhalten. Vkf verwendung von baustoffen und. Die Brennbarkeit nimmt von A1 bis E zu Zusätzliche Klassifikationen s1, s2, s3 Rauchentwicklung, nimmt von s1 bis s3 zu d0, d1, d2 brennendes Abtropfen, nimmt von d0 bis d2 zu a1, a2, a3 Zusatz für die Klassifizierung elektrischer Kabel: Korrosivität, nimmt von a1 bis a3 zu Baustoffe nach VKF-Standard, z. B. BKZ 5. 3 Die Brandkennziffer BKZ gibt Auskunft über das Brenn- und Qualmverhalten eines Baustoffs. Die Ziffer wird im Format BKZ x. y angegeben: x Brennbarkeitsgrad, von 1 bis 6 abnehmend y Qualmverhalten, von 1 bis 3 abnehmend Zuordnung der Baustoffe zu den Brandverhaltensgruppen Bei der Zuordnung ist zwischen allgemein anerkannten Baustoffen und geprüften Baustoffen (nach EN oder VKF) zu unterscheiden.
Allgemein anerkannte Baustoffe haben keine Klassifizierung und werden deshalb direkt einer Brandverhaltensgruppe zugeordnet.