Haftbefehl vom Gerichtsvollzieher: Die Vermögensauskunft Einen Haftbefehl bringt der Gerichtsvollzieher natürlich noch nicht sofort mit. Zunächst wird er prüfen, ob und in welcher Form Sie Ihre Schulden begleichen können; Ihre Gläubiger sind immerhin weniger daran interessiert, Sie ins Gefängnis zu bringen, als daran, ihr Geld zu bekommen. Können Sie dem Gerichtsvollzieher die Schulden in bar bezahlen, die Forderungen innerhalb einer Nachfrist überweisen oder eine Ratenzahlung vereinbaren, ist alles in Ordnung. Haben Sie dafür nicht genügend finanzielle Mittel, wird der Gerichtsvollzieher prüfen, welche Gegenstände in Ihrer Wohnung gepfändet werden können und seinen berühmten Kuckuck hinterlassen. Haftbefehl Gerichtsvollzieher im Strafrecht - frag-einen-anwalt.de. Trifft der Gerichtsvollzieher Sie nicht an, hat er unter bestimmten Bedingungen das Recht, auch ohne Ihre Anwesenheit die Wohnung öffnen zu lassen und Wertgegenstände zu vollstrecken. Findet er nichts von Wert, wird er Sie auffordern, eine Vermögensauskunft, früher Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid genannt, auszufüllen.
Eine Woche später bekomme wir die Geldeingangbestätigung und die Bitte den Restbetrag ca 478 EUR spätestens zum 01. 08. 2009 zu überweisen. Sonst wird den Halfbefehl weiter gegeben. Laut den Brief. Aus wirtschaftliche Gründe(Wir bekommen ALG2) ist mein Mann nicht in der Lage die 478 EUR auf ein mal zu zahlen. Nach einem erneut telefonat mit der Gerichvollzieherin, will sie gar nichst mehr hören. Keine Ratenzahlung. ENtweder das gesamtbetrag oder Haftbefehl durchführen. Wie ich Ihnen schon erzählt habe, hat mein Mann eine falche Name gegeben. Was können wir jetzt machen und diese Haftung zur vermeiden? Haftbefehl wegen Schulden | AdvoNeo Ratgeber. Viel dank Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. 2009 | 12:33 natürlich vermeidet die Zahlung des vollen Betrages den Erlass des Haftbefehls zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Das ist Ihnen nach Ihrer Schilderung aber derzeit nicht möglich. Daher sehe ich derzeit nur zwei Möglichkeiten: 1. Ihr Ehemann kann freiwillig die eidesstattliche Versicherung abgeben- tut er dies, besteht kein Grund deswegen einen Haftbefehl zu beantragen bzw. zu erlassen.
Ist das Geld hierfür jedoch nicht vorhanden oder weigert man sich, es zu bezahlen, muss man die Geldstrafe im Gefängnis absitzen. Strafrechtlich gibt es noch weitere Situationen, in denen Haftbefehl wegen Nichtzahlens erlassen werden kann. Dies kann zum Beispiel ein nicht bezahltes Bußgeld aus dem Verkehrsrecht sein. 2. Gericht erlässt Haftbefehl wegen Schulden Wenn der Schuldner ohne Grund die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert oder ohne Bescheid zu geben den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht wahr nimmt, kann ein Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen. Dieser zivilrechtliche Haftbefehl wird nicht von vornherein von der Polizei vollstreckt (die Polizei vollstreckt strafrechtliche Haftbefehle), sondern vom Gerichtsvollzieher (§ 802g ZPO). Nur, wenn es wirklich zur Verhaftung des Schuldners kommen muss, ruft der Gerichtsvollzieher die Polzei hinzu. Die Erzwingungshaft ist in §802g ZPO geregelt ist. Hierbei geht es darum, dass der Schuldner solange Haft verbüßen muss, bis er bereit ist die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung) abzugeben.
Am besten ist aber, Sie lassen es gar nicht so weit kommen, kommunizieren ehrlich mit dem Gerichtsvollzieher und suchen sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Bildnachweis: Security fence 4 © saavem – Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von VG Wort zu laden. Inhalt laden
Haftbefehl des Gerichtsvollziehers zur Erzwingungshaft wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft – Wie kommt es dazu und wie können Sie dagegen vorgehen? Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe! Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers zur Erzwingung der Vermögensauskunft ( § 802g ZPO) ist kein strafprozessrechtlicher Haftbefehl! Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers dient allein dazu, dem Schuldner, der sich weigert die Vermögensauskunft eidesstattlich zu versichern, zu der Unterschrift unter die Vermögensauskunft zu zwingen. Lesen Sie hier mehr über die Eidesstaatliche Versicherung! Der Haftbefehl des Gerichtsvollziehers – der meistens im Schuldnerverzeichnis oder bei Auskunfteien benannt ist – ist also rein zivilrechtlicher Natur und hat nichts mit dem Strafrecht bzw. dem Strafprozessrecht zu tun. Insbesondere haben die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) keine Kenntnis! Der Haftbefehl wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Deshalb sollten Schuldner, gegen die ein Haftbefehl des Gerichtsvollziehers laut Schuldnerverzeichnis vorliegt, nicht unnötig besorgt sein.
Wie lässt sich die Erzwingungshaft abwenden? Es existieren diverse Möglichkeiten den Erzwingungshaft abzuwenden oder vorzeitig zu beenden. Für den Schuldner, dem die Erzwingungshaft droht, stellt sich die Frage, wie sich die Freiheitsentziehung abwenden lässt. Zunächst einmal lässt sie sich natürlich dadurch abwenden, dass Sie die geschuldete Auskunft einfach abgeben. Im Übrigen hilft ein Blick in die Zivilprozessordnung, die in § 802h regelt, wann die Vollstreckung unzulässig ist. So ist die Haftvollstreckung unzulässig, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind (§ 802h Abs. 1 ZPO). Er wird also nach zwei Jahren wirkungslos und darf nicht mehr vollzogen werden. Die Haftvollstreckung ist ferner unzulässig, wenn Ihre Gesundheit dadurch einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde. (§ 802h Abs. 2 ZPO). Eine Gesundheitsgefährdung in diesem Sinne wird regelmäßig angenommen, wenn bei einem 87 Jahre alten Schuldner eine gesundheitliche Krise aufgrund des Alters zu erwarten ist (AG Koblenz DGVZ 1986, 126); wenn ein 81 Jahre alter Schuldner an einer Herzerkrankung leidet (AG Berlin-Schöneberg DGVZ 1982, 14); wenn der Schuldner an drei Tagen in der Woche zur Dialysebehandlung muss (AG Pirmasens DGVZ 1983, 127) wenn es beim Schuldner unter Stress zu einem lebensgefährlichen Bluthochdruck kommt (OLG Düsseldorf DGVZ 1996, 27).