Möglich ist auch, den Geburtsnamen als Beinamen beizubehalten bzw. den bisherigen Familiennamen voranzustellen oder anzufügen. Hat der Anzunehmende bereits eigene Kinder, so muss auch deren Interesse im Namensrecht Berücksichtigung finden. 5. Können homosexuelle Lebenspartner adoptieren? Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass auch schwulen und lesbischen Lebenspartnern eine Adoption möglich sein muss in den Fällen, in denen einer der beiden eingetragenen Lebenspartner ein Kind adoptiert hat und auch der andere Partner danach Adoptivmutter/-vater werden möchte. 6. Können die Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden? Mit Urteil vom 10. 03. 2015 – VI R 60/11 – hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Ausgaben für die Adoption keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG sind. In Fragen der Adoption stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Adoption Erwachsener | STERN.de - Noch Fragen?. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem persönlichen Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.
Und genau diese Regelung hält der BGH für verfassungswidrig, hat es also dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Denn diese Regelung verletzt das Namensrecht der Angenommenen und den Schutz des Art. 2 GG auf Ausdruck der eigenen Identität und Individualität. Und gerade bei der Erwachsenenadoption, bei der die neue Verwandtschaft nur zum Annehmenden selbst entsteht und die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie bestehen bleiben, kann – wie in Ihrem Fall - die erzwungene Namensänderung eben eine unzumutbare Belastung darstellen. Aber bisher hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, sodass es bei der bisherigen rechtlichen Regelung verbleibt, Ihre Stieftochter also allein der Doppelname bleiben würde. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle Rückfrage vom Fragesteller 27. 11. 2021 | 09:34 Sehr geehrte Frau True-Bohle, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Nach dem Gespräch mit der Richterin hatte ich diese Antwort befürchtet. Die Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - Institut für Betreuungsrecht. Es ist jedoch interessant, dass hierzu eine Entscheidung beim BVG anhängig ist.