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Hausverbot durch den Vermieter - Wann ist es wirklich zulässig? 0% Gelesen Februar 28, 2018 | 4 Min Lesezeit Die Mehrzahl der Mietverhältnisse läuft ruhig und geordnet ab. In manchen Fällen kommt es aber zu Streitigkeiten, z. B. weil einzelne Mieter oder deren Besucher gegen die Hausordnung verstoßen. Viele Mieter kennen zwar z. Hausverbot erteilen - so setzen Sie sich durch. ihre Pflicht zur Anmeldung der Wohnung bzw. die Meldepflicht des Vermieters. Die Hausordnung lesen sie oft aber gar nicht. Dann stellt sich die Frage, ob bei einem Verstoß beispielsweise ein Hausverbot durch den Vermieter möglich ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir nachfolgend zusammengestellt. Rechtsgrundlagen für ein Hausverbot durch den Vermieter Grundsätzlich steht das Hausrecht dem Eigentümer der Wohnung zu. Allerdings geht das Vermieterrecht, ein Hausverbot zu erteilen, bei vermieteten Wohnungen auf den Mieter über. Er ist Besitzer der Wohnung und kann sich nach § 859 BGB gegen Störungen wehren. Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat dann ausschließlich der Mieter.
Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Er darf Dritte und auch Vermieter, Wohnungsverwaltungen oder Hausmeister vom Betreten der Wohnung abhalten. Der Mieter kann auch ein Hausverbot für den Vermieter aussprechen, wenn sich dieser gegen den Willen Zutritt zur Wohnung verschafft hat. Hausverbot durch den Vermieter – Voraussetzungen und Anwendungsfälle Die Möglichkeit zur Erteilung eines Hausverbots sind für den Vermieter durch das Mietrecht also deutlich eingeschränkt. Der Vermieter kann dem Mieter keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Kommt es nach einer Kündigung zur Räumungsklage und der Vermieter spricht ein Hausverbot aus, ist dieses ebenfalls dem Mieter gegenüber unwirksam. Daher gibt es grundsätzlich kein Vermieterrecht, einem regulären Besucher Hausverbot zu erteilen. Wann kann der Eigentümer und Vermieter von Wohnungen einem Nichtmieter ein Hausverbot erteilen? - Härlein Rechtsanwälte. Dies gilt auch, wenn dieser den Hausfrieden stört.
Lediglich wenn eine Person in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die Geschäftsräume beschädigt oder verunreinigt hat, kommt ein Hausverbot für den Vermieter in Betracht. Ein Hausverbot kann der Vermieter auch erteilen, wenn der "Besucher" als früherer Mieter im Haus randaliert hat und deshalb gekündigt wurde. Gegenüber sonstigen Dritten kann ein Hausverbot durch den Vermieter nur ausgesprochen werden, wenn kein Mieter widerspricht oder den Besuch explizit wünscht. Sofern dem Vermieter keine Hinweise hierauf vorliegen, kann er das Hausverbot aussprechen und abwarten, ob noch ein Widerspruch erfolgt. Hausverbot durch Vermieter – Praxistipps Auch wenn ein Hausverbot für den Vermieter durch das Mietrecht stark eingeschränkt ist, kann er dennoch aktiv werden. Vermieter erteilt hausverbot. Er kann den für den störenden Besuch verantwortlichen Mieter abmahnen. Die Abmahnung sollte schriftlich erfolgen, klar formuliert sein und eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf die Störung abzustellen ist. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann ihn der Vermieter auf Unterlassung verklagen.
Zum Hausrecht des Mieters gehören: Das Besucherrecht Selbstverständlich dürfen Mieter Besuch empfangen und frei darüber entscheiden, wer sie besuchen darf. Vorschriften seitens des Vermieters – beispielsweise in Bezug auf Besuchszeiten – verstoßen gegen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ( Art. 2 GG) des Mieters und sind unzulässig. Der Vermieter hat eine sogenannte Duldungspflicht. Er muss hinnehmen, dass die Besucher des Mieters Bereiche betreten, für die eigentlich der Vermieter Hausrecht hat, beispielsweise das Treppenhaus und den Flur. Verstößt ein Vermieter gegen diese Duldungspflicht, sollten Mieter einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Über eine zuverlässige Mietrechtsschutz-Versicherung besteht Anspruch auf Hilfe durch einen kompetenten Anwalt. Das Recht, den Zutritt zur Wohnung von Bedingungen abhängig zu machen Mieter haben nicht nur das Recht, Besucher zu empfangen. Sie dürfen auch bestimmen, unter welchen Bedingungen diese ihre Wohnung betreten sollen. So ist es beispielsweise zulässig, den Zutritt nur dann zu gewähren, wenn sich der Besuch die Schuhe auszieht oder direkt nach dem Betreten die Hände wäscht.