3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen. 4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen. Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z. B. Pflanzenschutzmittel U 46 D Fluid Nufarm. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw. ) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Das Mittel kann auch in Mischungen von Frühlingsgetreide gemäß den obigen Empfehlungen verwendet werden. Empfohlene Wassermenge: 200 - 300 l / ha. Empfohlene Sprühmenge: mittlerer Tropfen Wirkstoff: 500 g/l MCPA Wässrige Lösung (SL) Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz Eine wichtige Information für Sie! Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Pflanzenschutzmittel u46 d fluid filter. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden. Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50. 000 Euro geahndet werden. : 10m NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. Pflanzenschutz-Informationssystem. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstnde: 50% 5, 75% 5, 90% * Anwendungsbestimmungen NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Zulassungsnummer: 034066-00 Zulassungsanfang: 27. 04. 2017 Zulassungsende: 31. 12. 2031 Vertriebsfirmen: Nufarm Wirkstoffe: 500g/l 2, 4-D (602g/l Dimethylamin-Salz) Kultur(en) Schaderreger Spargel (§18) Zweikeimblättrige Unkräuter ähnliche Produkte Zulassungsende 31. 2031 Anwendungsnr. 034066-00/01-001 Wirkungsbereich Herbizid Einsatzgebiet. Gemüsebau Anwendungsbereich Freiland Anwendungszeitpunkt nach der Ernte Max. Zahl Behandlungen Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Jakobskreuzkraut jetzt bekämpfen!. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Anwendungstechnik spritzen Aufwandmengen 0. 015 l/100 m² Wasser: mind. 10 l/100 m² Abstandsauflagen Anwendungsbestimmungen SS120-1: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.
Wartezeiten Freiland, Winterweichweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. ) Freiland, Dinkel: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. ) Freiland, Winterhartweizen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. ) Freiland, Wintergerste: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. ) Freiland, Winterroggen: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. Pflanzenschutzmittel u46 d fluid. ) Freiland, Wintertriticale: (Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. )