In den nächsten Wochen werden die eichfälligen Wasserzähler vom Wasserwerk der Stadt Ettenheim ausgetauscht. Es wird daher gebeten, dass der Zugang zum Wasserzähler freigehalten wird, sodass der Wasserzähler zugänglich ist und nicht durch Mobiliar zugestellt bzw. versperrt ist. ► Wasserzähler in der Mietwohnung: Messprobleme der Wasseruhr. Die Mitarbeiter können sich auf Verlangen als Beauftragte der Stadt Ettenheim ausweisen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Wasserwerk unter 07822/449610 zur Verfügung.
Das Wasserwerk ist nach dem Eichgesetz verpflichtet, den Wasserzähler spätestens alle 6 Jahre zu wechseln, damit die Messgenauigkeit gewährleistet werden kann. Im Rahmen der Eichgültigkeitsdauer der Wasserzähler werden im ganzen Gemeindegebiet die betreffenden Zähler gewechselt. Unsere Kollegen des Wasserwerks sind mit Ausweisen ausgestattet, die auf Verlangen vorgezeigt werden können. Betroffen sind alle Wasserzähler mit dem Eichjahr 2016 (Eichjahr ist auf dem Zähler vermerkt) Sollten Sie von unseren Kollegen nicht angetroffen werden, hinterlassen diese einen Flyer an Ihrer Türe. Sie werden um Rückruf und eine Terminabsprache gebeten, da alle Zähler bis Ende September 2022/Anfang Oktober 2022 gewechselt sein müssen. Diese Arbeiten sind für die betroffenen Hauseigentümer grundsätzlich nicht mit Kosten verbunden, es sei denn, es sind Umbauarbeiten erforderlich. Der ausgebaute Zähler bleibt zu Kontrollzwecken nach dem Austausch, bis zur Wirksamkeit der nächsten Abrechnung auf Lager. Bei Fragen steht Ihnen Frau Céline Petitjean, Tel.
Umlagefähig sind aber die Kosten, die dem Vermieter durch die Wartung und Eichung der Wasserzähler entstehen. Rechtslage, wenn kein Wasserzähler vorhanden ist Zunächst sollte ein Blick in den Mietvertrag geworfen werden. Findet sich hier keine entsprechende Regelung, hat der Vermieter das Recht, den Verteilerschlüssel nach billigem Ermessen festzulegen. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel nach Wohnfläche oder Personenzahl. Dem Wasserverbrauch zugerechnet wird auch der Wasserverbrauch, der allen Bewohnern des Hauses zugutekommt. Dazu gehört beispielsweise das Wasser, das für die Reinigung des Treppenhauses oder die Bewässerung des Gartens genutzt wird, wenn es sich um einen gemeinschaftlichen Garten handelt. Ohne Wasseruhren hat der Vermieter das Bestimmungsrecht hinsichtlich des Verteilerschlüssels. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dazu entschieden, dass der Maßstab aber nicht grob unbillig sein darf und dies auch nicht werden darf mit der Zeit. Kommt der Vermieter dem nach, muss der Vermieter den durch den Vermieter festgelegten Verteilerschlüssel so hinnehmen.