Daneben müssen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologen in Berufskammern Pflichtmitglied sein, welche für eine Vielzahl von Belangen der jeweiligen Berufe sowie deren Vertretung in Politik und Öffentlichkeit verantwortlich sind. (vgl. 44f). Neben den KVen sind die gesetzlichen Krankenkassen ein weiterer wesentlicher Teil unseres gesetzlichen Gesundheitssystems. Etwa 72 Mio. Versicherten waren im Januar 2004 in 292 gesetzlichen Krankenkassen versichert, wobei die Kassenzahl in den letzten Jahren meist durch Fusionen deutlich abgenommen hat. Darüber hinaus gab es 49 private Krankenversicherungen mit ca. 7 Mio. Mitgliedern. Alle Kassen sind selbstverwaltende, nicht gewinnorientierte Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Beiträge erheben müssen, Versorgungsverträge mit den Verbänden der Leistungsträger aushandeln und die entsprechende Vergütung leisten (vgl. Busse/Riesberg 2005 S. 41f, S. Rechtliche grundlagen des gesundheitswesens 1. 51f). Auch hier ergibt sich unmittelbar ein Einsatzfeld für Unternehmensberatung. Neben den Krankenkassen bestehen Berufsgenossenschaften, welche u. Leistungen nach berufsbedingten Unfällen erbringen, und die gesetzlichen Rentenversicherungsträger, welche für Reha-Maßnahmen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit aufkommen.
Laut IfSG gibt sich die Kommission eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit bedarf. Stand: 13. 03. 2017
Die Ständige Impfkommission ( STIKO) beim Robert Koch-Institut ( RKI) gibt gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes ( IfSG) Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Die Empfehlungen der STIKO entfalten keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Die obersten Landesgesundheitsbehörden entscheiden jedoch gemäß § 20 Abs. 3 IfSG auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO über ihre öffentlichen Empfehlungen, die u. a. für das soziale Entschädigungsrecht in § 60 IfSG relevant sind. Nähere Informationen siehe unter Impfstoffsicherheit. Grundlegende Struktur des deutschen Gesundheitswesens | Unternehmensberatung 2.0 durch die Unternehmensberatung der FSGU GROUP. Wegen ihres fachlichen Stellenwertes sind die Empfehlungen ferner gemäß § 20i Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB V) Grundlage für Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, in denen die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang von Schutzimpfungen als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt werden.
23. Juli 2010 Trotz des klaren Wortlautes wird die Verpflichtung zur Qualitätssicherung nach § 135 a SGB V (1) nicht in allen Praxen gesehen oder gar umgesetzt. Und doch sind nach § 135 a SGB V Absatz 2 alle Vertragsärzte und auch Vertragszahnärzte verpflichtet, sich sowohl an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen als auch einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung werden im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) durch Richtlinien festgesetzt. Unter Qualitätsmanagement versteht der Gemeinsame Bundesausschuss die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden kann. Tatsächlich bedeutet das, dass die jeweilige Organisation sowie Arbeitsabläufe und Ergebnisse regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. Rechtliche grundlagen des gesundheitswesens in de. Dies dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation.