Rechtsanwalt für Tierrecht | Hunderecht | Pferderecht | Vereinsrecht | Tierarztrecht | Schadensrecht Unser Service - Kanzlei für Tierrecht Anwälte für Tierrecht ( Hunderecht, Pferderecht, Zuchtrecht, Vereins-und Verbandsrecht, Tierarztrecht, Recht rund um das Tier) finden Sie nicht unbedingt in Ihrer nächsten Nähe. Aufgrund der besonderen Spezialisierung der Kanzlei für Tierrecht und der daraus resultierenden erhöhten Anfrage aus dem gesamten Bundesgebiet und auch dem Ausland sind wir routiniert in der bundesweiten Vertretung Ihrer Rechte. Entfernungen spielen aber heutzutage dank Internet und neuer Medien für eine kompetente rechtliche Beratung keine Rolle mehr. Hunderecht, Tieranwalt Ackenheil, bundesweite Rechtsberatung Hund - Recht. In vielen Fällen ist Ihr Besuch in unserer Kanzlei für Tierrecht für die Durchführung einer Rechtsberatung auf dem Gebiet des Tierrecht nicht erforderlich. Die Führung des Mandats kann online per E-Mail, telefonisch oder schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Die für die Rechtsberatung notwendigen Unterlagen (Schriftverkehr, Verträge, Fotos, Arztbefunde usw. ) können Sie uns gerne per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
Dieses Zusammenleben wirft oft juristische Fragen auf: Was muss ich beim Hundekauf beachten? Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten? Wer haftet im Schadensfall? Sie haben Fragen zum Hunderecht? Ein Anwalt für Hunderecht kann Sie über alle Rechte, Pflichten und rechtlichen Anforderungen aufklären. Rechte und Pflichten nach dem Landeshundegesetz Das müssen Sie beim Hundekauf beachten Neben allgemeinen Fragen wie z. zur Rasse und Finanzierung des Hundes und dazu, ob der Mietvertrag einen Hund erlaubt, stehen oft rechtlich relevante Fragen im Raum: Ob Sie Ihren Hund bei einem Züchter oder über private Personen aus dem Aus- und Inland kaufen, entscheidet oft darüber, ob Sie einen gesunden und sozialen Hund erhalten. Das liegt daran, dass Tiere von einem verantwortungsvollen Züchter oder einem seriösen Tierheim meistens gesund, tierärztlich gepflegt und gechipt sind. Das Gegenteil trifft oft auf Privatpersonen zu, die zufällig Welpen erhalten haben oder auf Masse züchten. Anwalt für Hunderecht | HUNDERECHT | ANWALT - Anwalt für Hunde - bundesweit. Ein Kaufvertrag sichert den Hundekauf rechtlich ab.
Zahlreiche Checklisten und Musterverträge (Hundekauf, Anzeige bei der Behörde u. v. m) runden das Buch ab. Unter: Shop Wolters Kluwer HUNDERECHTSEXPERTE Rechtsanwalt Andreas Ackenheil in den Medien (Auszug) DAV - Deutscher Anwaltverein - Rechtskolumne Hunderecht / Tierrecht Süddeutsche Zeitung Bild (Bildzeitung) Stiftung Warentest WDR Radio PETS TV Hunderecht | Recht rund um den Hund: Hundekauf, Wie sollte ein Hundekaufvertrag gestaltet sein? Züchter hat mir einen kranken Welpen verkauft, Mein Hund ist krank, Mein Hund wurde vom Tierarzt falsch behandelt, Mein Hund hat gebissen - Ich wurde von einem Hund gebissen (HUNDEBISS, SCHMERZENSGELD... ) Mein Hund hat jemanden gebissen - Wer haftet? Was kann ich tun? Mein Hund hat gebissen, gilt nun als gefährlich und muss Maulkorb tragen - Ist dies rechtens? Hundetrainer: Welche Auflagen muss ein Hundetrainer erfüllen?
Hunderecht - Tierrechtsanwalt Ackenheil, bundesweite Rechtsberatung:Recht rund um den Hund RA Ackenheil vertritt Ihre und die Interessen Ihres Hundes deutschlandweit gegenüber den Behörden, Züchtern, Käufern, Verkäufern, Tierheimen, Tierärzten oder anderen Hundehaltern. Schon beim Kauf eines Welpen können sich einige rechtliche Probleme ergeben. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z. B. Erberkrankung). Der vom Züchter neu angeschaffte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung ( Gefahrenhundeverordnung) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit.