Neben der Polizei und einem Rechtsanwalt sprachen wir das Innenministerium NRW, den TÜV Süddeutschland, den TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, die DEKRA und den KÜS an. Häufig hörten wir, dass die Strassenverkehrszulassungs Ordnung (StVZO) die Bodenfreiheit regelt. Sehr häufig wurde das VdTÜV Merkblatt 751 zur Beweisführung benannt. Die StVZO regelt grundsätzlich alles, was für die zulassung eines Fahrzeugs von Belang ist. Hier wird auf jede relevante Kleinigkeit verwiesen - ein Hinweis zur Bodenfreiheit fehlt ganz. Es gibt allerdings eine Reihe von Vorschriften, die unabhängig von der Bodenfreiheit eingehalten werden müssen. Bodenfreiheit – Wikipedia. So muss das vordere Nummernschild nach der Tieferlegung mindestens 20 cm, das hintere mindestens 30 cm über der Fahrbahn angebracht sein (§ 60, Absatz 2 StVZO). Die leuchtende Fläche des Frontscheinerfers muss sich mindestens 50 cm über der Fahrbahn befinden (§ 53 Absatz 1 StVZO), die Schlussleuchten mindestens 35 cm über der Fahrbahn (§ 53 Absatz 1 StVZO). Bei den Schlussleuchten wird allerdings noch einmal unterschieden.
Bitte berücksichtigen Sie darüber hinaus, dass derartige Leistungssteigerungen die Lebensdauer des Motors maßgeblich beeinträchtigen können. Außerdem kann der Fahrzeughersteller bei eintretenden Schäden jegliche Ersatzansprüche ablehnen, falls er der Veränderung nicht zugestimmt hat. Eine Leistungsänderung ist auch umgehend der KfZ-Versicherung mitzuteilen, da sich diese auf die Höhe des Versicherungsbetrages auswirken kann. Nicht jede Leuchte ist erlaubt Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen vor allem bei Nacht zu verwirrenden Signalbildern. Vdtüv merkblatt 751 pdf files. Das kann zu starken Veränderungen des zulässigen Signalbildes und damit zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen. Bei Polizei-Kontrollen können derartige Beleuchtungseinrichtungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, gelten als erheblicher Mangel (EM) bei der Hauptuntersuchung.
Seite 26 VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 08. 2008 Begutachtung von Veränderungen an der tragenden Struktur (Stand: 06. 2006) Anhang III III. 1 Geltungsbereich Dieser Anhang gibt Hinweise für die Begutachtung von M- und N-Fahrzeugen, die nachträglich an ihrer tragenden Struktur verändert wurden, z. B. : – Umbau zum Kabriolet, – Fahrzeugverlängerung, – Fahrzeugverkürzung. III. 2 III. 2. 1 III. 2 Begriffsbestimmungen Als Änderung der tragenden Struktur im Sinne dieses Merkblattes gilt das Hinzufügen oder Wegnehmen von zur Festigkeit und Steifigkeit des selbstragenden Fahrzeugbaus und/oder des Fahrzeugrahmens dienenden Bauteilen (z. VdTÜV-Merkblatt_751-180808 Abschnitt 3.pdf - e46fanatics.de | Das .... Dachholme, Diagonalverstrebungen, Türpfosten).