D E U T S C H E R S C H Ü T Z E N B U N D e. V. Schießordnung für Bogenschießplätze (quelle) Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw. ) fliegen kann. Beim Auszug des Bogens im Spann -und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen in Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. 1. BSC-Nordheide Verwaltung. Jedes Schiessen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungender Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
Verwaltung - Allgemein Im Verein gilt: Ein Verein SV Trelde-Kakenstorf > viele Sparten >. ein Beitrag Dies gilt auch für die Bogensparte dieses Vereins: dem Das heißt, unsere Mitglieder können an allen Aktivitäten des SV Trelde-Kakenstorf von 1950 e. V. teilnehmen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge betragen für: Kinder & Jugendliche € 5, 00 Erwachsene €10, 00 Familien €20, 00 Passive Unsere jeweils neueste Satzung des Hauptvereins können Sie hier lesen. Schieß- und Platzordnung – Bogenschützen Münster e.V. von 1979. Wir haben auch eine spezifische Spartensatzung für den Um Mitglied zu werden, nutzen Sie bitte den Aufnahmeantrag: Sie können das Formular (abhängig vom Browser)direkt am PC ausfüllen und anschließend Drucken: >>Bitte jede Seite unterschreiben!! << Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Vereinsanschrift: Sportverein Trelde-Kakenstorf Bachstrasse 3 21255 Kakenstorf Satzung Vereinsbeitrag Da wir aber, als Sparte, auch Mitglied im Schützenverband Hamburg und Umgegend e. V. sind, erkennen alle Bogenschützen die Satzungen des Landesverbandes und des Deutschen Schützenbundes an.
Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt. November 2003
6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der di rekten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergeste llt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet. 7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden. 8. Schützen, die in leichtfertiger We ise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den re ibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden. 9. Rauchen im und vor dem Aufenthalts bereich der Schützen ist untersagt. Ausgabe November 2003