Und dann beim zuständigen Mahngericht oder wie? Das wäre bei mir (Bayern) dann Coburg?! #5 16. 2010, 11:29 bevor du die Zuständigkeit im Ausland prüfst, prüfe zuerst, ob sie nicht doch iirgendwie fürs Inland begründet sein könnte... das ist einfacher für den Fall, daß gegen MB doch ein WS erhoben oder gegen VB Einspruch eingelegt wird... Versuche immer zuerst den für EUCH günstigeren Weg! cosmicmoon Kennt alle Akten auswendig Beiträge: 515 Registriert: 26. 2008, 08:45 Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin Software: WinMacs Wohnort: Ronneburg Kontaktdaten: #6 16. 2010, 15:10 Also wenn der Schuldner in der Schweiz lebt, warum geht ihr dann immer den Umweg mit deutschem Auslandsmahnverfahren??? Direkt ein Beitreibungsbegehren beim zuständigen Kanton gestellt und schon geht die Post ab Das braucht keinen Titel!... / " target="blank @Mistfratz: Wenn Du auf die Zuständigkeit in der Schweiz kommst, kann Du in Deutschland kein Mahnverfahren einleiten. Deutsches Mahnverfahren muss auch eine deutsche Zuständigkeit begründen!
Vielleicht hilft Dir das schon ein wenig? Viel Glück! Nicht ä lächeln und winken, lächeln und winken! zenzi75 Beiträge: 1424 Registriert: 31. 10. 2008, 11:04 Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte Software: RA-Micro Wohnort: Insel Kreta/Griechenland #3 16. 2010, 10:10 also wir hatten mal einen Mdt. (Steuerberater), der seine Forderung gegen Leute in Griechenland geltend gemacht hat... als Gericht für das streitige Verfahren haben wir damals den Erfüllungsort (also Büro des Steuerberaters) bzw. Ort der vertragscharakteristischen Leistung angegeben. (vgl. BGH Urteil v. 02. 2006, IX ZR 15/05) Dann wird der MB ganz normal zugestellt... später VB... im Anschluss daran musst du dir dann halt nur für eine Vollstreckung im Ausland eine Bescheinigung nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 2000 oder die Erteilung eines europäischen Vollstreckungstitels nach Art. 9 I VO (EG) 805/2001 beantragen. #4 16. 2010, 11:16 Mensch, wie Ihr Euch da alle auskennt, RESPEKT. Ich muss aber nochmals eine doofe Frage stellen: Wenn mein streitiges Gericht jetzt in der Schweiz ist, dann kann ich trotzdem hier in Deutschland den MB beantragen?!
Zuständigkeitsprüfung im Falle der Schweiz ist nach dem LugÜ (Lugano Übereinkommen) vorzunehmen @zenzi75: Der günstigere Weg muss nicht immer der über die deutschen Gericht sein Seminare zur Vollstreckung im europäischen Ausland unter: " target="blank Lena555 Foren-Praktikant(in) Beiträge: 19 Registriert: 16. 2010, 07:53 Beruf: ReNo #7 16. 2010, 15:12 Hallo, ich habe das gleiche Problem. Kann mir jm. eine Seite nennen wo steht welches Gericht in der Schweiz zuständig ist? Der Schulder wohnt warscheinlich in CH-9450 Altstätten?! Beruf: ReNo
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