08. 2020) - Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung zum Baugebiet "Mitten im Feld", Erläuterungsbericht (Koehler & Leutwein, 14. 2020) - Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums in der Gemeinde Heddesheim, Baugebiet "Mitten im Feld" (GMA, 05. 2020) liegt in der Zeit vom 30. Oktober 2020 bis einschließlich 30. November 2020 im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 3. OG, Zimmer Nr. 40-43 von Montag bis Freitag vormittags von 8. 00 Uhr bis 12. 00 Uhr Dienstag (auch) nachmittags von 13. 00 Uhr bis 16. 00 Uhr Donnerstag (auch) von 14. 00 Uhr bis 18. 00 Uhr öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Hinweis: Parallel zum Bebauungsplanverfahren "Mitten im Feld II" wird ebenfalls der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim geändert. Die entsprechenden Unterlagen können auch während der o. Auslegungsfrist im Rathaus sowie auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim eingesehen werden. Heddesheim, den 07. 2019 Kessler Bürgermeister Abbildung: Lageplan vom 08. 2019 (Abgrenzung Geltungsbereich)
Gegenüber dem ersten Bauabschnitt ändert sich aber etwas die Struktur des neuen Wohngebiets, in dem zukünftig 450 bis 500 Menschen leben könnten. So soll es nicht nur Wohnangebote für junge Familien geben, sondern auch speziell für ältere Menschen. Ebenso soll hier bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Dazu werde ein Lebensmittel- und ein Drogeriemarkt entstehen. "Das macht Sinn", betonte Heddesheims Bürgermeister mit Blick auf die rund 1500 Menschen, die, wenn das gesamte Gebiet erschlossen ist, einmal hier leben könnten. Eine Buslinie soll das Neubaugebiet mit dem Zentrum der Gemeinde verbinden. Ebenso wurde an eine moderne Breitbandversorgung für das schnelle Internet gedacht. Die Erschließungskosten für "Mitten im Feld II" würden rund acht Millionen Euro betragen, so Kessler, der davon ausging, dass im Herbst kommenden Jahres die ersten Häuser errichtet werden können. Um diesen Termin halten zu können, hat der Erschließungsträger, die Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung, bereits vor zwei Jahren mit den Planungen begonnen.
Deshalb habe sich der Gemeinderat in einer Klausurtagung im Jahr 2008 dazu entschlossen, eine größere, zusammenhängende Fläche von rund 24 Hektar als Neubaugebiet zu entwickeln. Die Fläche sollte jedoch nicht auf einmal bebaut werden, sondern in drei Schritten. So kam es, dass im Jahr 2014 das acht Hektar umfassende Gebiet "Mitten im Feld I" erschlossen wurde. Hier zeigte sich schon bald eine große Nachfrage nach Grundstücken, sodass sich der Gemeinderat 2016 mehrheitlich dazu entschloss, den zweiten, ebenfalls acht Hektar großen, Bauabschnitt anzugehen. Dabei wolle man sich an den bewährten Strukturen von "Mitten im Feld I" orientieren und das dortige Straßensystem fortführen. Bei den Vorbereitungen zu "Mitten im Feld II" gab es aber eine Besonderheit, denn die Archäologen wurden hier fündig. Insgesamt 800. 000 Euro kosteten laut Kessler die Grabungsarbeiten. Ein Betrag, der auf die Erschließungskosten der zukünftigen Grundstückseigentümer umgelegt werde. "In dieser Größenordnung kannten wir das nicht aus Mitten im Feld I", zeigte sich selbst Kessler erstaunt über die Dimension der archäologischen Tätigkeit auf Heddesheimer Gemarkung.
Am Montag griffen die Projektbeteiligten zum Spaten, um den Startschuss fürs Neubaugebiet "Mitten im Feld II" zu geben. Auch bezahlbarer Wohnraum entsteht hier. Foto: Dorn Heddesheim. (ze) Um ein Neubaugebiet entstehen zu lassen, ist oftmals ein langer Atem nötig. So auch beim nordwestlich der bisherigen Bebauung von Heddesheim gelegenen Neubaugebiet "Mitten im Feld". "Ich bin froh, dass wir uns bereits vor vielen Jahren auf den Weg gemacht haben, konzeptionell etwas zu entwickeln", erinnerte beim Spatenstich zum zweiten Bauabschnitt des Neubaugebiets Bürgermeister Michael Kessler an die Anfänge dieses "Großprojekts der Gemeinde". Über viele Jahre hinweg hatte man in Heddesheim vor allem die Innenverdichtung vorangetrieben, und so sei es irgendwann absehbar gewesen, dass Heddesheim ein größeres Neubaugebiet benötigt. Denn die Gemeinde liege infrastrukturell sehr gut, mitten in der Metropolregion, was sich unter anderem in der Nachfrage nach Wohnraum deutlich mache, sagte Kessler am Montag.
Fragen zu Bebauungsplänen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt helfen Ihnen gerne weiter: Amt für Städtebau und Hochbau Hier geht es zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen:
Von den in die Punktewertung aufgenommenen 96 Bewerbungen konnten den ersten elf Bewerbern mit den höchsten Punktzahlen Grundstücke bereits angeboten werden. Die konkreten Verhandlungsgespräche können nach Einreichung weiterer Unterlagen in Kürze stattfinden bzw. haben bereits teilweise stattgefunden. Für die restlichen elf Grundstücke war unter insgesamt 18 punktgleichen Bewerbern eine Reihenfolge auszulosen. Im Beisein von je einem Vertreter pro Fraktion wurde ein Losverfahren durchgeführt und die weitere Rangfolge aller Bewerber ermittelt. Im Fortgang wurde bis Platz 67 weitergelost und die weitere Rangfolge ermittelt. Sollte in den konkreten Vertragsgesprächen keine endgültige Einigung zu Stande kommen, so ist dadurch sichergestellt, dass umgehend mit dem nächsten Bewerber Kontakt aufgenommen werden kann. Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung sollen erste Verkaufsbeschlüsse gefasst werden. Im abzuschließenden Kaufvertrag wird unter anderem geregelt, daß das Grundstück bis 31.