Da im Rahmen eines Anpassungslehrgangs eigenverantwortlicher Unterricht in deutscher Sprache zu halten ist, wird empfohlen, sich die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vor Aufnahme dieser Ausgleichsmaßnahme anzueignen. Informationen hierzu finden Sie in der EU-Lehrämter-Anerkennungsverordnung, zum Anpassungslehrgang in den §§ 6 - 13 und zur Eignungsprüfung in den §§ 14 - 23. Die wesentlichen Unterschiede werden in jedem Einzelfall ermittelt und in unserem Bescheid festgelegt. Im Vergleich zur rheinland-pfälzischen Ausbildung können Defizite im Bereich der fachwissenschaftlichen, künstlerischen, fachdidaktischen, fachpraktischen, bildungswissenschaftlichen oder schulpraktischen Ausbildung bestehen (wesentliche Unterschiede). Beispiele: Die grundständige rheinland-pfälzische Lehramtsausbildung setzt zwei Fächer voraus. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse add.rlp.de. Wenn das zur Anerkennung vorgelegte Diplom nur ein Fach ausweist, liegt ein wesentlicher Unterschied vor. Wenn das Fach Deutsch als Fremdsprache studiert wurde, liegen in der Regel wesentliche Unterschiede zu der Ausbildung in Rheinland-Pfalz vor, da das Fach Deutsch in Rheinland-Pfalz als Muttersprache unterrichtet wird.
Außerdem wird geprüft, ob hinreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Berufsausübung vorliegen (mindestens Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens). Verfahrensablauf Vorlage des Antrags mit Unterlagen, Eingangsbestätigung und Prüfung auf Vollständigkeit, ggf. Nachforderung weiterer Unterlagen, binnen eines Monats, Vervollständigung der Antragsunterlagen, Entscheidung binnen dreier Monate nach vollständigem Eingang der vollständigen Unterlagen, Ist die Einhaltung der Frist nicht möglich, Fristverlängerung mit Begründung, Entscheidung über die Gleichwertigkeit, ggf. Teilanerkennung, ggf. Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen, Feststellung hinreichender deutscher Sprachkenntnisse, Kostenfestsetzung, statistische Erfassung. An wen muss ich mich wenden? Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht - 56005 Koblenz Die örtliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn die Antragsteller/ innen den Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben möchten. Edoweb: Zugriff im Lesesaal. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Dienstort Koblenz Voraussetzungen Die Berufsausbildung muss im Herkunftsstaat vollständig abgeschlossen sein (Endprodukt).
Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die IHK informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen. Wenn Sie gegen die Entscheidung der IHK rechtlich vorgehen möchten: Sie können nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen Widerspruchsfrist: 4 Wochen Bearbeitungsdauer Im Standardverfahren: Die IHK bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen gleichzeitig mit, ob und gegebenenfalls welche Dokumente fehlen. Anerkennung ausländischer schulabschluss rheinland pfalz d. Dem Schreiben liegt auch der Gebührenbescheid mit den notwendigen Zahlungsinformationen bei. Bei Vorliegen aller erforderlichen Dokumente soll das Verfahren maximal 3 Monate dauern. In Einzelfällen kann das Verfahren einmal verlängert werden. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren: Die IHK bestätigt nach maximal 2 Wochen, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die IHK teilt Ihnen mit, ob und gegebenenfalls welche Dokumente fehlen. Dem Schreiben liegt auch der Gebührenbescheid mit den notwendigen Zahlungsinformationen bei.
Eine Erstberatung unterstützt Sie beim Anerkennungs-Verfahren. In Rheinland-Pfalz gibt es viele Beratungsstellen, die Sie kostenlos beraten. Die Beratungsstellen gehören zum IQ Netzwerk Rheinland-Pfalz. Bundesrat: Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier. Das Anerkennungs-Verfahren beginnt mit dem Antrag. Den Antrag und die einzureichenden Dokumente schicken Sie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Mit dem Antrag sind weitere Dokumente einzureichen. Die Dokumente sind: Abschlusszeugnis: Kopie des Originalzeugnisses oder Befähigungsnachweises Kopie der deutschen Übersetzung des Originalzeugnisses oder Befähigungsnachweises Die Übersetzung kann nur durch einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher oder staatl. geprüfte Übersetzer erfolgen.