Dies kann jedoch aufgrund von Verletzungen unmöglich werden. Doch selbst wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen nicht mehr dazu in der Lage sein sollten, ein Kfz selbst zu führen, so heißt dies noch nicht, dass Sie keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben. Denn es genügt auch der Nachweis, dass das verunfallte Fahrzeug von Familienangehörigen oder nahestehenden Bekannten/Freunden im Rahmen einer Vereinbarung gleichermaßen regelmäßig genutzt wird. 2. Nutzungswille Sie benötigen einen Nutzungswillen. Dieser ist im Normalfall kein Problem und wird zumeist sogar aufgrund einer allgemeinen Lebenserfahrung vom Gericht unterstellt. 3. Schadenminderungspflicht Trotz Ihres Anspruchs auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sind Sie gehalten, Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner so niedrig wie möglich zu halten. Dies soll bedeuten, dass Sie eine notwendige Reparatur so schnell wie möglich veranlassen. Nutzungsausfall trotz mietwagen. Da es jedoch nicht immer eindeutig ist, ob ein Kfz nun repariert, verkauft oder unrepariert weiter genutzt wird, räumt die Rechtsprechung eine Überlegefrist von wenigen Tagen ein.
Innerhalb dieser Tage müssen Sie sich darüber im Klaren werden, ob Sie das verunfallte Kfz reparieren lassen oder wie Sie mit ihm weiterverfahren wollen. Es ist daher nicht möglich, die Entscheidung bspw. erst in 3-4 Wochen nach Erhalt des Gutachtens zu treffen, um eine möglichst hohe Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen. Dann verstoßen Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht und verlieren womöglich Zeit und Geld. Kritisch wird die Angelegenheit auch dann, wenn Sie bspw. eine Reparatur oder Neuanschaffung aus Eigenmitteln nicht zahlen können. Dann sind Sie aber auch nicht schutzlos gestellt. In Betracht kommt hier zum Beispiel die Mitteilung an die gegnerische Versicherung mit dem Verlangen eines Vorschusses zur Anschaffung eines neuen Kfz bzw. Reparatur des verunfallten Kfz. Sollten Sie einen Mietwagen oder einen Nutzungsausfall geltend machen wollen, so sprechen Sie uns gerne hierauf an. ᐅ Fiktiver Nutzungsausfall trotz Mietwagennutzung? - Verkehrsrecht - Urteile - AnwaltOnline. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wussten Sie übrigens, dass die Kosten zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes nach einem Verkehrsunfall häufig vom Gegner getragen werden müssen?
Sprechen Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich an. Wir können Ihnen schnellstmöglich mitteilen, ob dies auch auf Sie zutrifft.
Shop Akademie Service & Support Rz. 266 Auf die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs soll insgesamt verzichten, wer mit dem Fahrzeug lediglich eine sehr geringe Fahrleistung absolviert. Die sog. Missbrauchsgrenze liegt nach Auffassung eines großen Teils der Rechtsprechung bei 20 km. [322] Lediglich 12 [323] bzw. 18 [324] Kilometer sind dagegen bereits als nicht ausreichend erachtet worden. Auch bei einem täglichen Fahrbedarf von 22 km [325] oder 30 bis 40 km [326] pro Tag kann es dem Geschädigten zumutbar sein, jeweils ein Taxi zu nehmen. Rz. 267 Muster 8. Nutzungsausfall trotz mietwagen der. 71: Erfordernis eines täglichen Fahrbedarfs Muster 8. 71: Erfordernis eines täglichen Fahrbedarfs Der Geschädigte darf einen Mietwagen erst bei einem täglichen Fahrbedarf von mehr als 20 km auf Kosten des Schädigers in Anspruch nehmen und muss sich ansonsten auf die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Taxis verweisen lassen (OLG Bamberg DAR 2015, 639; OLG Hamm NZV 1995, 356; OLG München VersR 1993, 768). Ausweislich der Mietwagenrechnung sind mit dem angemieteten Fahrzeug in _________________________ Tagen lediglich _________________________ Kilometer gefahren worden.