Seit dem 1. Oktober 2017 gelten neue Formulare zur Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP-Muster 12). Das Muster 12 ist anwenderfreundlicher geworden, der Verordnungsaufwand damit geringer. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor und geben einen aktuellen Überblick. Es gibt eine ganze Reihe von Anlässen die es bei älteren oder bewegungseingeschränkten Patienten erforderlich machen, dass für einen gewissen Zeitraum ein Pflegedienst den Patienten betreut – zusätzlich zur ärztlichen Behandlung. Häusliche Krankenpflege > Verordnung - Zuzahlung - betanet. Ziel dieser häuslichen Krankenpflege (HKP) ist es, dem Patienten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu ermöglichen. Nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs können Versicherte HKP beanspruchen, wenn sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist, sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt, die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll, sie wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Erkrankung Unterstützung bei Körperhygiene, Ernährung und hauswirtschaftlicher Versorgung brauchen – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt.
Bislang konnte eine Verordnung erst ab Kompressionsklasse 2 erfolgen. Aus der Verordnung muss hervorgehen, ob es sich um Kompressionsstrümpfe oder das Anlegen eines Kompressionsverbandes handelt. Das Anlegen eines Kompressionsverbandes einmal täglich ist verordnungsfähig, wenn der Patient keine Kompressionsstrümpfe tragen kann (z. aus medizinischen oder anatomischen Gründen). Häusliche Krankenpflege HKP umfasst die Leistungen der Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.: AOK Gesundheitspartner. Wundversorgung: Auf der Verordnung müssen Lokalisation, Zustand der Wunde und die Art der Versorgung genannt werden. Zur Wundversorgung gehören auch Wundreinigungsbäder, Spülungen und das Überprüfen von Drainagen. Zur Verordnung einer Dekubitusbehandlung müssen die aktuelle Lokalisation, Grad und Größe jedes einzelnen Dekubitus angegeben werden (verordnungsfähig ist ein Dekubitus bei einem mindestens oberflächlichen Hautdefekt und eventueller Blasenbildung. Die Behandlung umfasst immer den erforderlichen Verbandwechsel, dieser kann also nicht gesondert verordnet werden. Psychiatrische Krankenpflege soll psychisch kranken Menschen ein würdiges und möglichst eigenständiges Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung ermöglichen.
2. Voraussetzung fr die Verordnung huslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit huslicher Krankenpflege persnlich berzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist. 3. Die Verordnung huslicher Krankenpflege hat zu unterbleiben, wenn dem Vertragsarzt bekannt ist, dass der Versicherte oder eine im Haushalt des Versicherten lebende Person die erforderliche(n) Manahme(n) durchfhren kann. Ist dies nur fr Teilbereiche mglich, so hat die Verordnung fr diese Teilbereiche zu unterbleiben. Kann der Vertragsarzt nicht eindeutig beurteilen, ob eine im Haushalt des Versicherten lebende Person die erforderliche(n) Manahme(n) oder Teilbereiche erbringen kann, so hat er das entsprechende Kstchen rechts neben dem Personalienfeld anzukreuzen. 4. Insbesondere bei der Erstversorgung soll ein Zeitraum von 14 Tagen nicht berschritten werden. Ist eine lngere Verordnungsdauer erforderlich, ist sie vom Vertragsarzt zu begrnden (Kstchen unterhalb des Personalienfeldes) und kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.
04. 2007 Leistungen der häuslichen Krankenpflege, nämlich Medikamentengabe und Insulininjektionen für den Zeitraum 31. 03. 2007 bis 31. 10. 2007, also 2 Tage rückwirkend. Zur Begründung für die über zwei Tage rückwirkend ausgestellte Verordnung wurde auf der Verordnung vermerkt: "Praxis war vom 19. 3. bis 31. geschlossen!! " Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für den rückwirkenden Zeitraum 31. 2007 bis 01. 2007 ab. Zur Begründung führte sie an, die medizinische Notwendigkeit der verordneten Leistungen werde zwar nicht bezweifelt, eine rückwirkende Verordnung sei aber grundsätzlich nicht möglich. Die Klägerin müsse die Kosten für den 31. und 01. 2007 selbst tragen. Der Klägerin sei im Vorfeld bekannt gewesen, dass die Praxis bis 31. 2008 geschlossen gewesen sei. Die Verordnung hätte von ihrem Hausarzt entweder im Vorfeld ausgestellt werden müssen oder die Klägerin hätte einen Vertretungsarzt aufsuchen müssen. Nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren erhob die Versicherte Klage vor dem Sozialgericht Cottbus.