15 Da für die Differenzierung kein sachlicher Grund erkennbar ist und es sich jeweils um (normative) Tatbestandsmerkmale handelt, erwägt der Senat - insoweit entgegen den Überlegungen in dem Beschluss des Senats vom 8. 23 ff. Rechtsprechung zu § 266a StGB - Seite 3 von 26 - dejure.org. -, zukünftig auch die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB und die daraus folgende Abführungspflicht insgesamt als (vorsatzausschließenden) Tatbestandsirrtum zu behandeln. Das vollständige Urteil ist abrufbar unter
Das Strafgesetzbuch stellt das Vorenthalten und Veruntreuen des Arbeitsentgelts in § 266a unter Strafe. Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird bestraft. Sowohl der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer nicht bei der zuständigen Krankenkasse anmeldet und somit keine Sozialversicherungsbeiträge leisten "muss", als auch der Arbeitgeber, der übermäßige Zahlungen vornimmt und dann keine Beiträge an die Sozialversicherung zahlen kann, macht sich nach § 266a StGB strafbar. Vorladung oder Anklage wegen Vorenthalten und Veruntreuen des Arbeitsentgelts § 266a StGB. Der Arbeitgeber enthält die Arbeitnehmeranteile vor, wenn er es vollständig oder teilweise unterlässt, diese bei Fälligkeit an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. § 266a StGB erfasst auch die Fälle, wenn der Arbeitgeber solche Beiträge dem Arbeitnehmer vorenthält, welche der Arbeitgeber alleine zu tragen hat. Außerdem umfasst § 266a StGB auch solches Verhalten des Arbeitsgebers in dem er der zuständigen Stelle unrichtige oder unvollständige Angaben über sozialversicherungsrechtlich Tatsachen macht.
12; Gercke/Leimenstoll, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) - Ein Leitfaden für die Praxis, HRR-Strafrecht, 10/2009, 444). Der faktische Geschäftsführer ist jedoch keinesfalls " vertretungsberechtigtes Organ " im Sinne des § 14 Abs. 1 StGB. Auch eine Zuweisung der Verantwortung über § 14 Abs. 3 StGB scheidet aus, da dies wenigstens einen versuchten Bestellungsakt voraussetzt ( Gercke/Leimenstoll, aaO). Wie bereits die Regelungen des § 14 Abs. 2 StGB zeigen, kann an der Stelle des Geschäftsführers als Verantwortlichen der "Arbeitgeber"-Gesellschaft auch ein (Teil-)Betriebsleiter oder besonders Beauftragter stehen. Rechtsprechung zu § 266a StGB - Seite 1 von 26 - dejure.org. Gleiches gilt für die Verteilung der strafrechtlichen Verantwortung unter mehreren Geschäftsführern. Dieser Umstand führt -bei entsprechenden Vereinbarungen- zu einer Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers ( Bittmann, Insolvenzstrafrecht, § 21, Rn. 24; Pananis, aaO, Rn. 14; für die deliktische Haftung: BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 – VI ZR 319/95 –, BGHZ 133, 370-383, hier zitiert nach juris).
Dies führt zu seiner Verjährung dieses Delikts nach 5 Jahren. Die Besonderheit der bisherigen Rechtsprechung war, dass mit der Tatvollendung nicht sofort die Frist für die Verjährung begann, sondern erst mit Tatbeendigung. Die Tatbeendigung und die damit beginnende Strafverfolgungsverjährung endete nach bisheriger Rechtsprechung erst mit dem Erlöschen der Beitragspflicht. Die Verpflichtung zur Zahlung des rückständigen Beitrages kann gegebenenfalls 30 Jahre betragen, wenn nicht aus anderen Gründen, die Beitragspflicht entfällt. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass der Beitragsschuldner wegfällt, beispielsweise bei Auflösung GmbH. Nach dieser Rechtsprechung konnte die Frist für eine Verfolgungsverjährung 35 Jahre betragen. Nunmehr sagt der BGH, dass mit der Nichtzahlung der Beiträge der Tatbestand vollendet und gleichzeitig auch beendet ist und deshalb die Verfolgungsverjährung von 5 Jahren ab Fälligkeit des Beitrags eintreten soll. Die dogmatische Begründung liegt darin, dass die Rechtsgutverletzung mit der Nichtzahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit irreversibel eingetreten ist und durch eine weitere Untätigkeit nicht mehr vertieft werden kann.
2020 - 2 BvR 1787/20 Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung... BGH, 21. 2005 - 5 StR 263/05 Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und... BGH, 18. 2007 - IX ZR 176/05 Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich... OLG Braunschweig, 02. 05. 2012 - Ss OWi 72/11 Strafklageverbrauch: Einstellung eines wegen Vorenthaltens von... BGH, 29. 2008 - II ZR 162/07 Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von... BGH, 07. 2011 - IX ZR 118/10 Insolvenzanfechtung: Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den... BGH, 25. 2006 - II ZR 108/05 Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel BayObLG, 06. 2020 - 203 StRR 270/20 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt BGH, 25. 2011 - II ZR 196/09 Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Zahlung rückständiger Umsatz- und Lohnsteuern... AG Hamburg, 19. 2017 - 67g IN 173/17 Zur Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts des vorläufigen Sachwalters für... OLG Köln, 03.
26. September 2016 Unsere Mandantin wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt. Damit konnte erreicht werden, dass sie als nicht vorbestraft gilt. Sachverhalt Die Angeklagte betreibt eine Gaststätte. Es wurde durch die Ermittlungsbehörden festgestellt, dass sie über die offiziellen Lohnabrechnungen hinaus Schwarzlohnzahlungen gegenüber den Angestellten vornahm. Darüber hinaus unterließ es die Angeklagte die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen für die Beschäftigten zu führen. Hiermit machte sie sich des Vorenthaltens/Veruntreuens von Arbeitsentgelt strafbar. Es wurde seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) aufgrund einer summenmäßigen Beitragsberechnung festgestellt, dass durch die Angeklagte ca. 20. 000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden. Daraufhin erging ein Strafbefehl über 300 Tagessätze. Hiernach hätte die Angeklagte als vorbestraft gegolten. Ergebnis Es wurde zunächst durch uns Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Infolge des darauffolgenden Verfahrens konnte erreicht werden, dass das Strafmaß deutlich reduziert wurde und die Angeklagte schließlich zu 90 Tagessätzen verurteilt wurde.
Auf dieser Seite finden Sie Antragsformulare für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (VST) auf Dividenden und Zinsen für Antragsteller mit Ansässigkeit im Ausland. Bekannte Probleme mit qdf-Formularen Gewisse Internetbrowser verändern beim Download das Dateiformat. Die Dateiendung muss und darf nicht lauten. Sobald Sie die Dateiendung in geändert haben, lässt sich das Formular im Snapform Viewer öffnen. Einige Internetbrowser enthalten einen PDF-Viewer. Öffnen Sie qdf-Formulare nicht direkt im Browser. Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer | ESTV. Wenn Sie das Formular herunterladen, erhalten sie einen Dialog. Wählen Sie dort aus, dass Sie die Datei speichern möchten. Damit Sie die QDF-Formulare am PC ausfüllen, speichern und ausdrucken können, muss die aktuelle Version der Gratis-Software Snapform Viewer installiert sein. QR-IBAN Bitte beachten Sie, dass die ESTV zur Zeit noch keine Auszahlungen mittels QR-IBAN verarbeitet. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Bankverbindung mit der gewöhnlichen IBAN-Nummer mit.
Verrechnungssteuer Die Schweiz erhebt 35% Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen. Betreffend Dividenden aus der Schweiz rechnet der deutsche Staat 15% auf die Abgeltungsteuer an. Die Differenz, also 20%, muss sich der Anleger im Rückerstattungsverfahren zurückholen. Online-Erstattungsformulare Seit 2020 können Rückerstattungsanträge für die Schweizer Verrechnungs steuer nur noch online über das Onlineportal der Eidgenössischen Steuerverwaltung () gestellt werden. Die dazu benötigte Software "Snapform Viewer" stellt die Schweizer Behörde kostenlos zum Download bereit. Schweizer Depot banken stellen für deutsche Kunden seit dem letzten Jahr keine ausgefüllten Rückerstattungsformulare, sondern nur noch sogenannte "Tax-Voucher" zur Verfügung. Der "Tax Voucher" muss über das Onlineportal als PDF hochgeladen werden. Das Portal generiert anschließend automatisch ein Antrag sformular für die Rückerstattung.