Mitglieder des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V (AfW) können künftig Auskünfte bei der AVAD (Auskunftsstelle über Versicherungs-/ Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. ) einholen. Trotz der Kooperation kritisiert der AfW weiterhin einen Teil des Auskunftsverfahrens. Laut AfW ist es das Ziel der Kooperation mit dem AVAD, dass möglichst nur vertrauenswürdige Personen als Vermittler tätig sind. Der Berufsverband für Versicherungsmakler | SdV-Online. Außerdem soll demnach verhindert werden, dass unzuverlässige Personen erneut die Versicherungs- und Bausparkassenwirtschaft belasten und die Vermittlerschaft insgesamt in Misskredit bringen. Das Einholen der AVAD-Auskunft über den AfW sei sehr einfach gestaltet: Es genügt demnach die Einwilligung der Person, über die Auskunft erteilt werden soll. Liege die Einwilligung vor, könne das AfW-Mitglied sie zusammen mit dem Anfrage-Formular an den AfW senden und erhalte zeitnah die Auskunft. Kritik trotz Kooperation "Der AfW unterstützt grundsätzlich die Ziele des AVAD.
Mehr als 3. 000 Mitglieder Mit über 3. 000 Mitgliedern versteht sich der SdV als einer der größten Berufsverbände unabhängiger Versicherungsvermittler, der bundesweit tätig ist. Der 1993 gegründete Verein gilt als eine von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen unabhängige Organisation. Den Angaben zufolge liegt ein Schwerpunkt neben der Interessenvertretung des Vermittler-Berufsstandes auf der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht für alle freien Versicherungsvermittler bestehen. (eb /) Achtung Copyright: Die Inhalte von sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Informationsblatt über den AVAD-Auskunftsverkehr. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion () gestattet.
Wie funktioniert das AVAD-Auskunftsverfahren? Vor Beginn der Zusammenarbeit mit einem Vermittler sollten die teilnehmenden Unternehmen eine Anfrage an die AVAD stellen. Voraussetzung hierfr ist grundstzlich, dass der Vermittler das passende Informationsblatt fr Vermittler oder Makler zum AVAD-Verfahren erhalten hat. Anfragende Unternehmen knnen grundstzlich diese Ausknfte abrufen. Allerdings werden Ausknfte ber Makler nur dann vermittelt, wenn diese Negativmerkmale (Salden, Veruntreuungen, besondere Beendigungsgrnde) enthalten. Die Anfrage kann online gemacht werden, so dass der Anfragende die bei uns vorliegenden Informationen direkt einsehen kann. Kostenlose Schufa-Selbstauskunft: Jetzt bequem online beantragen!. Sollte eine Zusammenarbeit zustande kommen, kann das teilnehmende Unternehmen den Vermittler dann direkt anmelden. Dies ist die sogenannte Ttigkeitsmeldung. Hierbei wird gespeichert, als was und ab wann der Betroffene fr ein Unternehmen ttig ist. Diese Information ber den Vermittler wird bei Anfrage eines anderen Unternehmens weitergegeben.
Kontaktmöglichkeiten Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. 21071 Hamburg Telefon 040 / 25 19 21-0, Telefax 040 / 25 19 21-38 E-Mail: Nachname: * Vorname: * Strasse: PLZ / Ort Ihre EMail: Betreff: Nachricht: *: Pflichtfelder Folgende Felder bitte unberührt lassen!
12. Juli 2010 - Das Internetportal der Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler e. V. präsentiert sich ab sofort im neuen Look und mit neuen Leistungen. Durch eine neue Kooperation mit der AVAD können SdV-Mitglieder können selbst Auskünfte einholen. Für seine Mitglieder ist der SdV Schutzvereinigung deutscher Versicherungsvermittler e. () jetzt eine Kooperation mit der AVAD Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. () eingegangen. Damit soll es SdV-Mitgliedern ab sofort ermöglicht werden, AVAD-Auskünfte über deren (Unter-)Vermittler einzuholen. "Dies war bislang den Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen vorbehalten", sagt SdV-Vorstand Christian Henseler (Foto). Vermittlern biete sich damit ab jetzt die Möglichkeit der Vorabinformation, bevor sie neue Mitarbeiter anstellen oder freiberufliche Vermittler vertraglich binden. Das Einholen einer AVAD-Auskunft ist Henselers Angaben zufolge durch ein einfaches und übersichtliches Formular "sehr aufwandsarm" zu benutzen: Es genügt die Genehmigung einer entsprechenden Person, über die Auskunft erteilt werden soll.
So sammelt sich eine Vielzahl versicherungsrelevanter Datensätze an, die zumindest theoretisch gewisse Prognosen oder Rückschlüsse zulassen. Ziel ist es u. a., dem Versicherungsbetrug vorzubeugen oder Fälle dieser Art überhaupt aufdecken zu können. Atypisches Verhalten ist für HIS-Eintrag von Interesse! Wird atypisches und auffälliges Verhalten über einen Versicherungsnehmer oft gemeldet, kann dies dazu führen, dass Versicherungen gewarnt werden. Insofern ist die HIS auch berechtigterweise vorhanden und hilft mitunter jedem Versicherungsnehmer, da Versicherungsbetrug die zu zahlenden Summen aller Versicherungsnehmer auf Dauer erhöht. Eine "Schattenseite" hat die HIS, wie jede andere Auskunftei aber auch. Die Betroffenen der Datenspeicherung wissen meist gar nicht, was dort genau über sie als Eintrag vorzufinden ist und welche Konsequenzen die Einträge und Informationen dort haben können. Im schlimmsten Fall finden Betroffene keine Versicherung mehr, weil gewisse Datenspeicherungen und Rechnungsalgorithmen keinen Vertragsschluss mehr empfehlen.