Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren. Organisation der Amtsgerichte Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
Im Altenburger Land lässt es sich gut leben: Dennoch gibt es Menschen, die sozial benachteiligt sind, sei es aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer Krankheit. Dann ist es wichtig, kompetente Ansprechpartner zu haben, die den Betroffenen schnell und unbürokratisch in jeder Lebenslage weiterhelfen. Amtsgericht Altenburg (Burgstr. 11) - Ortsdienst.de. Hier finden Sie wichtige Informationen zu den nachstehenden Themen aber auch Beratungs- und Hilfsangebote sowie wichtige Telefonnummern in sozialen Notlagen. Nützliche Hinweise sind auch auf dem Thüringer Familienwegweiser und der Seite des Thüringer Ministeriums für Soziales abrufbar.
Ehrenamtliche Betreuer/innen brauchen die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Auslagen (z. Kosten für Fahrten, Telefon, Porto und Fotokopien) nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, vielmehr steht ihnen insoweit Kostenvorschuss bzw. -ersatz zu. Amtsgericht altenburg betreuungsgericht china. Der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich gegen den betreuten Menschen oder - wenn dieser mittellos ist - gegen die Staatskasse. Die Frage der Mittellosigkeit beurteilt sich dabei nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), über deren Einzelheiten der Rechtspfleger am Betreuungsgericht Auskunft geben kann. Betreuer/innen haben dabei sets die Wahl, ob sie jede einzelne Aufwendung abrechnen und entsprechend belegen wollen oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, zur Abgeltung ihres Anspruchs auf Aufwendungsersatz eine pauschale Aufwandsentschädigung von jährlich 399 € zu beantspruchen. Entscheidet sich der Betreuer bzw. die Betreuerin für die Einzelabrechnung, so gilt Folgendes: Für Fahrtkosten sieht das Gesetz ein Kilometergeld von 0, 30 €/km vor.