Deine Eltern sind nämlich verpflichtet, Dein Studium bis zur durchschnittlichen Studiendauer in Deinem Fach auf Deiner Uni, einschließlich eines Abschlusses, zu finanzieren. Ist ihnen das trotzdem nicht möglich, kannst Du eventuell über einen Studienkredit nachdenken, um Dein Studium zu finanzieren und die Kosten im Studium zu decken. Wenn Du in einer Wirtschaftsgemeinschaft wohnst (z. B. mit Deinem Partner) kannst Du gegebenenfalls Wohngeld und BAföG gleichzeitig beziehen. Für Wohngemeinschaften (WGs) gilt diese Regelung nicht. WGs gelten nicht als gemeinsame Wirtschaftseinheit, daher muss der Anspruch auf Wohngeld für Studenten für jeden Bewohner einzeln beurteilt werden. Einsteiger - Wohngeld. Wenn Du in einer reinen Studenten-WG wohnst, in der alle dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, bist Du also vom Bezug von Wohngeld für Studenten ausgeschlossen. Wohngeld trotz BAföG: Die Ausnahmen Eine Möglichkeit für Schüler, Studenten und Azubis Wohngeld und BAföG gleichzeitig zu beziehen ist, wenn das BAföG komplett als Bankdarlehen bezogen wird.
Im Falle der Genehmigung von Wohngeld als Student erhältst Du Dein Wohngeld bei Ausbildung rückwirkend vom ersten Monat des Antrags an.
Für die Wohnung (400€ warm, ca. 900€ Kaution) benötigt man offensichtlich Geld, welches nur durch einen 450€ Minijob nicht zusammen kommt. Da ich im Moment mein Abitur mache, kann ich auch nicht mehr verdienen. Ich hätte mit Kindergeld, Unterhalt / Mietzuschuss eindeutig genug. Das alles bekommt man jedoch erst, sobald man eine eigene Wohnung hat. Und diese bekommt man erst mit genug Geld. Daher wäre meine Frage jetzt wie bzw. in welcher Reihenfolge man sich darum kümmern muss? Wohnungsgeld in der ausbildung 2019. Danke schonmal im Vorraus:) (Da ich ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern habe, kommt eine Bürgschaft leider nicht in Frage) Es gibt Vermieter die wollen die Kaution mit der ersten Miete. Andere lassen sich auf Ratenzahlung ein. Es gibt allerdings auch Kautionsversicherungen. Da zahlst du 1x im Jahr z. B. 50€. Die stellen aber die Kaution sicher. Ich glaube, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, kommt auch Bafög in Frage. Das ist ein staatlicher Kredit, den du nur zur Hälfte zurückzahlen musst. Erkundig dich da mal.
Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann bei der zuständigen Behörde seiner Stadt oder Gemeinde Wohngeld beantragen, um seine Miete zu finanzieren. Wohnungsgeld in der ausbildung 1. Voraussetzung dafür sind ein Ablehnungsbescheid für die BAB und ein Nachweis, dass der bereits volljährige Azubi die Kosten für die eigene Wohnung selbst bestreiten muss. Für Kinder unter 25 Jahren in Ausbildung erhalten Eltern Kindergeld. Azubis, die von ihren Eltern nicht finanziell unterstützt werden und nicht mehr zu Hause wohnen, haben Anspruch darauf und können es auch von den Eltern einfordern. Denn die 192 Euro (für die ersten beiden Kinder, 198 für das drittgeborene, 223 für weitere Kinder, Stand 2017) sind dafür gedacht, die Ausbildung der Kinder mitzufinanzieren.
Studenten-Wohngeld gibt es prinzipiell nur für solche, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Der Grund dafür ist, dass im BAföG bereits ein Wohngeldanteil enthalten ist. Wer seine Wohnung mit mehreren Mitbewohnern teilt, von denen nicht alle BAföG-Bezieher sind, kann einen Antrag auf Wohngeld für Studenten stellen. Wenn nur ein Mitglied des Haushalts keinen Anspruch auf BAföG hat und die gemeinsamen Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, hast Du gute Chancen auf Wohngeld für Auszubildende. Kein Anrecht auf BAföG und somit Anspruch auf Wohngeld haben Studenten, die: älter als 30 Jahre sind (bei Masterstudiengängen liegt die Altersgrenze bei 35) in Teilzeit studieren ohne spezielle Begründung einen verspäteten (nach dem 4. Wohngeld als Student empfangen | myStipendium. Semester) und nicht entsprechend begründeten Fachrichtungswechsel vorgenommen haben Leistungsnachweise nach § 48 Abs. 1 BAföG nicht oder zu spät erbracht haben die Höchstdauer der Förderung eines bestimmten Studienganges überschritten haben in nicht staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen (Privatinstitute) studieren Leistungen von einem der Begabtenförderungswerke beziehen ein Zweitstudium absolvieren, das nicht als "weitere Ausbildung" anerkannt ist BAföG und Wohngeld: geht das?