Zahnbehandlung Erstattungsfähig sind Aufwendungen für plastische Zahnfüllungen einschließlich vorbereitender und begleitender zahnärztlicher Maßnahmen. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV zu 90% des Rechnungsbetrages übernommen. Die Versicherungsleistungen hierfür sind begrenzt auf 75 € je Zahnfüllung einschließlich vorbereitender und begleitender zahnärztlicher Maßnahmen. Hat der Versicherte in der GKV einen Selbstbehalt gemäß § 53 SGB V vereinbart, zählt dieser zu den anrechenbaren Vorleistungen der GKV. Central versicherung zähne lesen. Mit dem Erstattungsantrag ist für die Leistungen nach Nummer 2 die Vorleistung der GKV und einer ggf. vorhandenen weiteren Zahnersatzzusatzversicherung nachzuweisen. Zahnersatz Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Einlagefüllungen (Inlays) einschließlich des zahnärztlichen Honorars hierfür. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden unter Anrechnung der Vorleistung der GKV und einer ggf. vorhandenen weiteren Zahnersatzzusatzversicherung, die zunächst in Anspruch zu nehmen ist, zu 90% des Rechnungsbetrages übernommen.
Erbringt die GKV keine Leistung, beträgt der Erstattungssatz 50% anstelle von 90%. Erstattungshöchstgrenzen & Leistungsbeschränkungen Der Umfang der Versicherungsleistungen nach dem Tarif prodent für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays einschließlich des zahnärztlichen Honorars hierfür wird in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt, und zwar im Zeitraum der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent auf insgesamt 2. 500 € sowie im Zeitraum der ersten vier Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent auf insgesamt 5. 000 € sowie im Zeitraum der ersten sechs Jahre nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent auf insgesamt 7. Central versicherung zähne hotel. 500 €. Die summenmäßige Begrenzung der Versicherungsleistungen entfällt ab dem siebten Jahr nach Versicherungsbeginn im Tarif prodent bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung. Wartezeiten Die Wartezeiten betragen acht Monate. Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen. Wartezeiten können erlassen werden, wenn der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung für die zu versichernden Personen ärztliche Zeugnisse auf den vom Versicherer vorgeschriebenen Formularen vorlegt.