Für wohnungslose Männer nach §67 SGB XII Das Übergangshaus bietet 26 Plätze für wohnungslose Männer in Einzelzimmern. Die Bewohner verpflegen sich selbst und nutzen gemeinsam die vorhandenen Küchen, Sanitärräume sowie Waschküche. Alle Zimmer sind möbliert und jeweils mit einem Kühlschrank ausgestattet. Wen nehmen wir auf? Das Übergangshaus nimmt männliche Personen auf, die wohnungslos sind bzw. vor nicht zu verhinderndem Wohnraumverlust stehen. Zur Zielgruppe gehören u. a. Haftentlassene, Menschen ohne festen Wohnsitz, trockene Alkoholiker, nicht abstinente Alkoholiker mit dem Wunsch nach Veränderung, substituierte Drogenabhängige, ältere Wohnungslose mit Abbauerscheinungen und Wohnungslose mit psychischen Beeinträchtigungen. Da das WBH eine stationäre Einrichtung ist, richtet sich das Angebot speziell an Personen, die in allen wesentlichen Lebensbereichen Anleitung und Unterstützung, teilweise die Übernahme von Tätigkeiten sowie Hilfe zur Tagesstrukturierung benötigen. Wie arbeiten wir?
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Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung beträgt 1:7, 7 Klienten. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Übergangshauses ist der §67 SGB XII in Verbindung mit dem Berliner Rahmenvertrag gemäß §79 SGB XII und den entsprechenden Anlagen. Die Hilfe nach §67 SGB XII ist ein Angebot für Personen, die aufgrund besonderer Lebensverhältnisse soziale Schwierigkeiten haben, welche die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft behindern. Diesen Personen soll Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden, sofern sie nicht aus eigener Kraft dazu fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden. Dabei ist die Vorrangigkeit von anderen Hilfen gemäß SGB XII sowie anderer Sozialgesetzbücher zu beachten. Das Übergangshaus als Einrichtung der Wohnungslosenhilfe bietet auf dieser gesetzlichen Grundlage ein spezielles Hilfeangebot nach §67 SGB XII.
Darüber hinaus gibt es in Heidenheim das ambulant betreute Wohnen für ehemalige Wohnungslose und andere Personen, bei denen psychische Probleme (seelische Behinderung) im Vordergrund ihres Hilfebedarfs stehen. Treff Härtsfeldstraße Heidenheim Zielgruppe: Obdachlose Menschen Geflüchtete Personen Bewohner der Nördlinger- und Härtsfeldstraße in Heidenheim Unser Angebot: Beratung bei Antragstellung und Kontakt zu Behörden Begleitung bei Asylverfahren Unterstützung bei Integration und Existenzaufbau Hilfe bei Arbeitsplatz- oder Wohungssuche Unterstützung bei Schuldenfragen oder Suchtproblemen Ansprechpartner*innen bei längerfristigen und intensivem Hilfebedarf Vermittlung in betreute Wohnformen Kontakt: Härtsfeldstraße 19 89520 Heidenheim Telefon: 07321/ 550496-10 oder 550496-12 Du bist jung und in Not? Du bist jung und in Not? Kein Dach über dem Kopf, Stress in der Schule und Schwierigkeiten mit den Finanzen? Niemand mehr zuständig und mit den Eltern ist es richtig kompliziert? Du bist zwischen 15 und 24 Jahren und hast diese oder eine andere Notlage?
Überblick zu Mitgliedsorganisationen nach Arbeitsschwerpunkten Mitglieder im Bereich Ältere Menschen / Senioren / Altenhilfe Mitglieder im Bereich der Pflege Mitglieder im Bereich Soziales (Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e. V. (c) 2018 Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.
SGB XII Geldverwaltung Vermittlung in stationäre Einrichtungen Niederschwellige medizinische Versorgung (Arztsprechstunden in Aalen und Heidenheim) Öffnungszeiten der Fachberatungsstellen: Aalen: Mo. - Do. : 08:45 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. : 08:45 - 12:00 Uhr Heidenheim: Mo. - Fr. : 08:30 - 12:00 Uhr Mo. : 13:30 - 16:00 Uhr Schwäbisch Gmünd Mo. : 09:30 - 12:00 Uhr Di., Do., Fr. : 09:00 - 12:00 Uhr Mi. : 10:00 - 12:00 Uhr Mo. : 13:00 - 15:00 Uhr Für Personen ohne festen Wohnsitz bieten wir erst einmal ein Dach über dem Kopf - eine Nacht geht immer! Für Männer und Frauen stehen jeweils Mehrbettzimmer zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es in Aalen ein Sonderzimmer, in dem reisende Paare Unterkunft finden können. Als Besonderheit in Schwäbisch Gmünd gibt es ein Zimmer mit Hundeplatz. Neben der Übernachtungsmöglichkeit bieten wir: Duschmöglichkeiten kostenlose "Gepäckaufbewahrung" Nutzung der Wärmestube Essensangebot wochentags dreimal täglich und am Wochenende zweimal täglich Gratisessen ("Suppenküche") an den Wochenenden in den Wintermonaten und in den Sommermonaten am letzten Wochenende im Monat (nur in Aalen und Heidenheim) Beratung in der Fachberatungsstelle In der Wärmestube können sich Wohnsitzlose neben der tatsächlichen Wärme manchmal auch mit der menschlichen Wärme untereinander versorgen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Rechtsvorschriften und vertraglichen Regelungen, die im Bereich der Wohnungslosenhilfe gemäß §§ 67 ff SGB XII anzuwenden sind. Die Grundlage bilden die Bestimmungen der §§ 67 ff. SGB XII als Bundesrecht. Das Bundesrecht wird durch folgende Gesetze und Verordnungen auf Landesebene konkretisiert: Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII) Verordnung über die Schiedsstelle nach § 81 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs für das Land Niedersachsen (SchVO-SGB XII) Hinweis: Vor dem 01. 01. 2020 fanden sich die Regelungen zur Schiedsstelle in § 80 SGB XII. Damit die Leistungen der Wohnungslosenhilfe in ganz Niedersachsen einheitlich gestaltet sind, schließen die Träger der Sozialhilfe mit den Vereinigungen der Leistungserbringer einen Rahmenvertrage nach § 75 SGB XII. Folgender Rahmenvertrag ist zum 01. 2022 in Kraft getreten: * Rahmenvertrag nach § 80 SGB XII zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII in Niedersachsen Der Rahmenvertrag erfordert gemäß § 2 den individuellen Beitritt der Leistungserbringer.