... auf den Informationsseiten zum Förderprogramm "Startklar in die Zukunft". Das Förderprogramm "Startklar in die Zukunft" wird durch Mittel des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und des Niedersächsischen Kultusministeriums finanziert. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, kulturelles und soziales Lernen und Leben, das während der Covid-19-Pandemie oft zu kurz kommt, nachzuholen. Zu diesem Zweck wurde die LKJ Niedersachsen beauftragt, Mittel für Projekte der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung weiterzuleiten. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt mit 4. 000. 000, 00 € einen Anteil des Corona-Aufholprogramms des Landes Niedersachsen für Projekte der Kulturellen Bildung zur Verfügung. Mit diesen Geldern aus dem Teilbereich " Kunst, Kultur & Kreativität" können Projekte für Kinder und Jugendliche von Einrichtungen der Kulturellen Bildung, Kultureinrichtungen, Kulturvereinen und -verbänden gefördert werden.
Das Land Niedersachsen stellt dem LandesSportBund (LSB) Niedersachsen mit seiner Sportjugend rund 8, 9 Mio. Euro zur Verfügung, um im Rahmen des Aktionsprogrammes u. a. Schwimmkurse, ein oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Anträge sind bis zum 31. 12. 2022 möglich. Die Mittel stammen aus dem Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft", das bis Ende 2022 läuft. Zudem fördert das Land Niedersachsen die Durchführung von mobilen Schwimmkursen der DLRG und des LSN mit weiteren rund 1, 1 Mio. Euro. Die Angebote sollen die Einschränkungen von jungen Menschen, die durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufen wurden, kompensieren. Dabei gilt es, Kinder und Jugendliche mit erschwerten Zugangsbedingungen, die unter den Auswirkungen der Pandemie in ganz besonderem Maße gelitten haben, besonders in den Blick zu nehmen. Update April 2022: Für zusätzliche Bewegungsprogramme in Kitas und Schulen erhält der LandesSportBund (LSB) vom Land Niedersachsen 3, 9 Mio. Euro aus dem Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft".
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen DLRG-Gliederungen aus Niedersachsen sowie Sportvereine aus Niedersachsen, die LSB-Mitglied sind. Qualifizierung (Aus- und Fortbildung): Hier werden alle Ausbildungen/Qualifikationen, die für die Ausbildung von Schwimmanfängern benötigt werden, gefördert. Die Förderung reicht von der Einstiegsqualifikation, wie dem "Ausbildungshelfer", über die Ausbildungsassistenten bis hin zum Lehrschein der DLRG bzw. dem Trainer-C. Förderhöhen: "Ausbildungshelfer" bis zu 2. 500 €, Ausbildungsassistenten bis zu 4. 000 €, Lehrscheinausbildung bis zu 5. 000 € Alle Ausgaben müssen nachgewiesen werden, Einnahmen müssen in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind alle Ortsgruppen, Bezirke und Lehrscheinregionen des DLRG LV Niedersachsen, die Ausrichter einer Qualifizierungsmaßnahme sind. Lehrgänge müssen vorher beim LV angemeldet werden. Ansprechpartner: Ihr habt Fragen zum Projekt? Ansprechpartnerin in der LV-Geschäftsstelle ist Theresa Klatt, Telefon: 05723/946391.
Dieses Mehr an Personal sei auch ein wichtiger Beitrag beim Thema Abbau von Lernrückständen durch die pädagogischen Mitarbeitenden, ehemaligen Lehrkräfte und die Studierenden, die mit Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe und individueller Lernunterstützung den Fachunterricht flankieren. Um Lernlücken zu schließen, haben die Schulen darüber hinaus mehr als 6. 000 Einzelprojekte aus dem Bereich Lernförderung, d. h. Leseförderung, Sprachkurse, Fördermaßnahmen im Unterricht und Kooperationen mit kommerziellen oder gemeinnützigen Lernanbietern, durchgeführt. Unter anderem wurden "Leserollis" und anderes Unterrichtsmaterial und Lernsoftware angeschafft und mit regionalen Lernanbietern Verträge geschlossen, z. B. für Nachhilfe und Hausaufgabenunterstützung. Tonne: "Mir war und ist aber sehr wichtig, dass 'Startklar' ein Angebot ist, dass die Kinder und Jugendlichen als Individuen mit ihren besonderen Bedürfnissen und Problemen ganzheitlich unterstützt. Was in den langen Hochphasen der Pandemie vor allem fehlte, waren soziale Kontakte, Interaktion mit Gleichaltrigen, Gemeinschaft.
Die Förderung der Schwimmkurse beginnt am 01. 2021 und endet am 31. Gegenstand, Umfang und Höhe der Förderung: Schwimmkurse: Der Baustein 4 unterstützt Maßnahmen von Sportvereinen bzw. DLRG-Gliederungen, die Schwimmkurse vor Ort anbieten. Die Kurse sollen mit mindestens acht Teilnehmenden (unter Pandemie-Hygienekonzept mind. vier Teilnehmende) und einem zeitlichen Umfang von mindestens acht mal 45 Minuten angeboten werden. Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 1. 500 € pro Schwimmkurs. Von den 1. 500 € können 300 € als Overheadkostenpauschale abgerechnet werden, ohne dass Belege für diesen Sockelbetrag eingereicht werden müssen. Übersteigen die Ausgaben die Pauschale von 300 €, sind diese nachzuweisen. Außerdem sind bis zu 200 € Materialanschaffungen möglich. Die Schwimmkurse sollen möglichst kostenlos angeboten werden. Müssen Teilnehmerbeiträge erhoben werden, müssen diese in Ansatz zu den Ausgaben gebracht werden. Schwimmkurse müssen vor Beginn beim LV für die Förderung angemeldet werden.