Hinweise Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. Kostenübernahme: Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungsträger übernommen. Eine Kostenübernahme ist im Vorfeld auf jeden Fall bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB), bei der Landesunfallkasse Bayern (LUK) und ab dem 01. 11. 2017 auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu beantragen! Geeignete Formulare finden Sie hier: Sa, 21. 05. 2022, 08:00 - 16:30 Uhr Erste Hilfe am Kind 2022/EHKT DGUV/21 Der richtige Kurs für alle, die beruflich oder privat mit Kindern zu tun haben. 50, 00 €, keine freien Plätze Mi, 15.
Darüber hinaus steht die Ausbildung jedem Interessierten offen.