Rechtsgrundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). 2. 1 Wann besteht Tarifbindung? Sie sind Mitglied des Arbeitgeberverbandes, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat, oder Sie haben den Tarifvertrag selbst abgeschlossen (sog. Firmen- oder Haustarifvertrag) und der Arbeitnehmer ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft oder Sie haben einen Tarifvertrag durch einzelvertragliche Bezugnahme zum Gegenstand eines Arbeitsvertrags gemacht oder der Tarifvertrag wurde durch das Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt. Tarifabschluss im bayerischen Groß- und Außenhandel: Verhandlungsführer Leicher: Ein „gerade noch tragfähiger Abschluss“ für die umsatzstärkste Branche in Bayern - LGAD e. V.. Achtung: Nachwirkung der außer Kraft getretenen Tarifverträge Sofern eine Nachwirkung nicht durch den Tarifvertrag selbst oder die Allgemeinverbindlicherklärung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, gilt Folgendes: Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse, die bis zum Ablauf des Tarifvertrages begründet worden sind, gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrages nach seinem Ablauf weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz).
Das Ziel war, eine in der Handhabung einfachere und transparente, aber auch zukunftsorientierte und diskriminierungsfreie Entgeltstruktur zu entwickeln. LGAD und sprechen von einem wegweisenden Abschluss. Laut LGAD-Präsident Christoph Leicher ging es darum, eine Lösung zu finden, die in ihrer Gesamtheit passt: "Die neue Entgeltstruktur gibt unseren Unternehmen mehr Klarheit und Sicherheit. Gerade für eine Wirtschaftsstufe wie die unsere bringt das nun viele Vorteile: Da der Groß- und Außenhandel vor allem aus kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht und die Ressourcen der Personalabteilungen beschränkt sind, braucht es hier ein einfach handhabbares System. Groß- und Außenhandel – ver.di. Das haben wir erreicht", sagte Leicher und zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang der Verhandlungen. "Wir haben mit der Entgeltstruktur einen Riesenerfolg nach langjährigen Verhandlungen erzielt. Bisher war es für eine Eingruppierung wichtig, dass die Beschäftigten die hierfür erforderliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent ausüben.
Informationen hierzu erteilen u. a. der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. (iGZ), Telefon: 0251 98 11 20, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. (BAP), Telefon: 030 20 60 98-0 sowie die Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. (BVD), Telefon: 0221 99 77-101. Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Tarifvertrag groß und außenhandel bayern 2015 http. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.