Ist dies trotzdem der Fall, gerät der Verein in die Spendenhaftung, die Vorstandsmitglieder in die persönliche Haftung – und die Gemeinnützigkeit ist auch noch weg! Natürlich könnte man im oben beschriebenen Beispiel überlegen, ob die Geldspende der Übungsleiter nicht zeitlich zur Auszahlung der Übungsleiterpauschale "entzerrt" werden kann. Also beispielsweise: Spende im August, Auszahlung im Dezember. Aber e in gewissenhafter Betriebsprüfer wird sich schon anschauen, wer spendet – und wer Geld bekommt. Verzichtserklärung aufwandsspende master class. Da das Thema "Rückspende" so brisant ist, lohnt es sich, einen näheren Blick darauf werfen: Die Rückspende funktioniert folgendermaßen: Der Verein zahlt dem ehrenamtlich Tätigen ein Honorar, das dieser dem Verein zurück spendet. Die angenehmen Folgen: Der Verein erhält das gezahlte Honorar zurück, hat also kein Geld ausgegeben und der Ehrenamtliche erhält eine Spendenbescheinigung und damit eine Steuererstattung vom Finanzamt. Um das an einem konkreten Beispiel zu verdeutlichen: Max Pfiffig ist als Chorleiter für den Gesangsverein "Goldene Kehlen e.
Entscheidend ist nur, dass ein tatsächlicher Anspruch darauf besteht. Soll das Mitglied damit einverstanden sein, dass die Ehrenamtspauschale erst gar nicht ausgezahlt wird (oder zumindest Teile davon gespendet werden, die dann nicht ausgezahlt werden sollen), empfiehlt es sich, das Mitglied eine entsprechende Verzichtserklärung unterschreiben zu lassen. Die könnte so aussehen: Muster einer Verzichtserklärung Ehrenamtspauschale 20XX Wie aus dem Vorstandsbeschluss vom 18. 12. 20XX hervorgeht, habe ich für das Jahr 20XX aufgrund meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im ………………………… (Name des Vereins) Anspruch auf die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 720 €. Ich bin damit einverstanden, dass die mir zustehende Aufwandsentschädigung nicht/nur in Höhe von ……………… € an mich ausgezahlt wird. Den nicht ausgezahlten Betrag in Höhe von ………………… € wende ich dem …………………………… (Name des Vereins) als Spende zu und bitte um Erteilung einer entsprechenden Zuwendungsbestätigung. Wie lassen sich Aufwands- und Rückspende rechtssicher gestalten?. Gleichzeitig versichere ich hiermit, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG nicht bereits für eine andere ehrenamtliche Tätigkeit berücksichtigt wurde.
Wir sind gemeinsam in der Pflicht, der Ausübung von Ehrenämtern keine Steine in den Weg zu legen. Dies bedeutet auch, bestehende bürokratische Hürden in diesem Bereich so weit als möglich abzubauen. Aufwandsspenden für Vereine. Zu eng gefasste Dokumentationspflichten bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden können die Motivation verringern, sich ehrenamtlich zu engagieren. Eine Jahresfrist für die Verzichtserklärungen ist völlig ausreichend, erhöht die Praxistauglichkeit der Regelung und stärkt deren Anwenderfreundlichkeit". Bleibt nur die Frage: Weshalb kommt man eigentlich auf eine solch abstruse Idee und überlegt sich die Folgen nicht vorher…