Die Anzeige hat vom Gewerbetreibenden einmalig zu erfolgen. Nur bei Änderungen der Firmenanschrift und/oder hinsichtlich der Angaben über die verantwortlichen Personen und/oder Geschäftsführer ist eine Änderungsanzeige erforderlich. Was ist bei der Entsorgung von Abfällen zu beachten? HTH Bau GmbH - Hoch- und Tiefbau Hodovic Professionalität seit 2004. Vor Transportbeginn sind mit der Entsorgungsanlage, zu der die Abfälle geliefert werden sollen, unbedingt die Nachweisformalitäten, die Sortierung und sonstige Modalitäten abzustimmen. Gefährliche Abfälle müssen im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens befördert und entsorgt werden. Nachweise müssen vom Erzeuger, dem Transporteur, dem Makler, dem Händler und der Entsorgungseinrichtung in einem Register geführt und 3 Jahre aufbewahrt werden. Bei Abholung müssen alle Abfälle so bereitgestellt werden, dass eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeschlossen und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Gegebenenfalls ist für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen ein Antrag auf Sondernutzung zu stellen (Fachbereich Tiefbau, Telefon 0 21 51 / 3660-4203, Telefon 0 21 51 / 3660-4204, Telefon 0 21 51 / 3660-4267).
Typische Beispiele solcher gewerblichen Sammlungen sind das Sammeln von Schrott oder Altkleidung. Zudem ist für den konkreten Umgang mit Abfällen eine Anzeige nach § 53 KrWG und für gefährliche Abfälle eine Erlaubnis nach § 54 KrWG erforderlich. Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen, die gewerbsmäßig mit Abfällen umgehen, haben vor Aufnahme der Tätigkeit diese nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde an ihrem Firmensitz anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist der § 54 KrWG zu beachten. Demnach ist eine Erlaubnis gemäß § 54 KrWG zu beantragen. Während des Transports von Abfällen ist das Fahrzeug nach § 55 KrWG mit sogenannten A-Schildern (vorne und hinten) zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für Sammler und Beförderer, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern, wie z. Handwerker. Seit dem 01. Kommunalbetrieb Krefeld zahlt nicht pünktlich. 2014 gelten die Bestimmungen des § 53 KrWG auch für Handwerker, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Abfälle transportieren bzw. sammeln und/oder befördern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 0 800 / 888 4373 Glas Rhenus Recycling GmbH Ostuferstraße 21, 45356 Essen Telefon 0 800 / 1 22 32 55 Annahmestelle für Baustellenabfälle und Bauschutt GfR remex Bataverstraße 9, 47809 Krefeld Telefon 0 21 51 / 57 48 16, Fax 0 21 51 / 57 48 99 Ansprechpartner: Herr Kuczawsky Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7. 00 Uhr, Freitag 7. 00 Uhr Wertstoffhof der GSAK Bruchfeld 33, Einfahrt über Idastraße, 47809 Krefeld Telefon 0 21 51 / 58 21 80 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9. 00 Uhr bis 17. 00 Uhr, Freitag 9. 00 Uhr, Samstag 9. 00 Uhr Schadstoffannahmestelle der GSAK Bruchfeld 33, Einfahrt über Idastraße, 47809 Krefeld Telefon 0 21 51 / 582-180 Ansprechpartner: Herr Rebbe Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9. 00 Uhr Die Schadstoffannahmestelle kann nur Kleinmengen entgeltpflichtig annehmen. Annahmestelle für Grünabfälle EGN Bruchfeld 33, 47809 Krefeld Telefon 0 21 51 / 582-139 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7. Krefeld: Hans-Joachim Hofer geht in den Ruhestand. 30 Uhr bis 16.
Beginn: 18:00 Uhr Link zur Kulturhistorischen städtebaulichen Analyse im Ratsportal: Gestaltungsberatung bei Sondernutzungen im öffentlichen Raum Umsetzung des Identitätsstiftenden Gestaltungskonzept für die Krefelder Innenstadt Auskunft, Beratung und Betreuung von Antragstellern und interessierten Bürgern zu gestalterischen Fragen bei erlaubnisbedürftigen Sondernutzungen, wie zum Beispiel Möblierung von Außengastronomieflächen, Aufstellen von Warenständern und Pflanzkübeln Leitung des Kompentenzteams Gestaltung mit Vertretern beteiligter Fachbereiche (Tiefbau, Ordnung, Stadtmarketing u. a. )
In der Datenschutzerklärung von Indeed erfahren Sie mehr. Erhalten Sie die neuesten Jobs für diese Suchanfrage kostenlos via E-Mail Mit der Erstellung einer Job-E-Mail akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen, indem Sie die E-Mail abbestellen oder die in unseren Nutzungsbedingungen aufgeführten Schritte befolgen.
"Schlaglochtelefon" freigeschaltet: Straßenschäden: Krefeld flickt Löcher provisorisch Die Krefelder Straßen strotzen wieder mal vor Schlaglöchern. Täglich werden fast 100 weitere registriert. Bürger können Schäden jetzt bei der Stadt telefonisch melden. Ausgebesser wird aber nur provisorisch. Das Tiefbauamt wird die Schadensbilanz zum Ende des Winters Ende März Anfang April erstellen. Straßenschäden entstehen durch Frost und eindringende Nässe. Durch häufigen Wechsel von Frost- und Tauperioden können schon binnen weniger Wochen deutlich sichtbare Schlaglöcher in Fahrbahnen entstehen. Tendenziell zeichnet sich ab, dass die Schäden im Vergleich zu dem außergewöhnlichen milden Winter des Vorjahres wieder zugenommen haben. Sogenannte Straßenbegeher erfassen die Frostschäden nach und nach. Gefahrenstellen übermitteln sie täglich an den städtischen Regiebetrieb zur Beseitigung oder Sicherung. Auf diese Weise werden bis zu 95 Gefahrenstellen pro Tag festgestellt. Beim "Schlaglochtelefon" unter der Rufnummer 86 41 41 können außerdem alle Bürger die Schäden melden, die sie im Straßenraum entdecken.