Quelle: Thomas Keßler, OVG NRW. Der Landesverband der Liberalen Demokraten – Die Sozialliberalen hat am 29. Dezember 2021 beim Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Landtag eingeleitet (Aktenzeichen: VerfGH 150/21). Er begehrt die Feststellung, dass der Landtag ihn dadurch in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt hat, dass dieser es unterlassen hat, die Vorschriften über die Beibringung von Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Landeslisten zur Landtagswahl 2022 zu ändern. Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes müssen Landeslisten von Parteien, die nicht im Landtag oder im Deutschen Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land ununterbrochen seit deren letzter Wahl vertreten sind, von mindestens 1. 000 Wahlberechtigten des Landes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Landeslisten müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl (hier: 17. März 2022), 18 Uhr, beim Landeswahlleiter eingereicht werden (§ 20 Abs. 2 i. BVerfG: Organstreitverfahren der … | Doc2263005. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlgesetz).
Der Landtagspräsident hat das aus Art. 30 Abs. 2, 5 i. V. m. Art. 65 LV folgende Recht der antragstellenden Fraktion, Gesetzesinitiativen in den Landtag einzubringen, nicht verletzt. Das Parlament hat das Recht, seine Angelegenheiten zu regeln. Dieses Recht erstreckt sich insbesondere auf den Geschäftsgang und damit auch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. Die Regelung des § 71 Abs. 1 Nr. 1 GO LT ist daher mit ihrem inhaltlich offenen Bezug auf das Schutzgut der "parlamentarischen Ordnung" grundsätzlich verfassungsgemäß. Das Merkmal der parlamentarischen Ordnung erstreckt sich auch auf den Schutz der Grundrechte Dritter und verleiht dem Antragsgegner die Befugnis, hiergegen verstoßende Gesetzentwürfe zurückzuweisen und nicht in den parlamentarischen Beratungsgang weiterzuleiten. Auch die konkrete Anwendung der Vorschrift durch den Antragsgegner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. Die vom Antragsgegner zur Begründung der Zurückweisung allein herangezogene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der betroffenen Journalistin ist im Ergebnis tragfähig: allgemeine Persönlichkeitsrecht der Journalistin ist durch die Namensnennung in den Abschnitten A. Organstreitverfahren untersuchungsausschuss schema extension. und B. des Gesetzentwurfs vom 28. September 2021 grundsätzlich betroffen.
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Betreff Organstreitverfahren Klage der Fraktion Alternative für Deutschland Untergeordnete Vorlage(n)
Bei seiner jüngsten Sitzung hat der Ausschussvorsitzende Ralf Witzel (FDP) nun offenbar verlangt, die Zeugenvernehmung weiter voranzutreiben, auch wenn die Akten nicht vollständig vorlägen. Der Sprecher der SPD-Fraktion im PUA, Stefan Kämmerling, sagte dazu unserer Redaktion, Witzel habe sich nunmehr abschließend der Blockadehaltung der Landesregierung ergeben. "Er wird nun Zeugenvernehmungen selbst dann durchführen, wenn massive und unbegründete Aktenschwärzungen vorliegen. Damit gibt das Parlament unserer Auffassung nach seine Rechte aus der Hand. Das ist ein Skandal. " Anstatt dafür zu sorgen, dass die Landesregierung alle vorhandenen Akten übermittele, gebe der Ausschuss-Vorsitzende klein bei. Organstreitverfahren untersuchungsausschuss schema part. "Natürlich dürfen wir keine weitere Zeit mehr verlieren. Aber das darf nicht weiter zulasten der Aufklärung gehen. Die in der Geschichte des Landtags Nordrhein-Westfalen einmalige Blockade eines Untersuchungsausschusses durch eine Landesregierung ist vollkommen inakzeptabel. " Die SPD hatte Witzel zuvor in einem Brief dazu aufgefordert, von der Landesregierung ungeschwärzte Akten vorzulegen oder aber sie dazu zu veranlassen, die Schwärzung detailliert zu begründen.
Die immer noch unvollständige Aktenlage erschwere leider ein effizientes Verfahren, sagte der Vorsitzende. "Ich mahne daher als Vorsitzender regelmäßig die Vervollständigung der Aktenlage bei den betroffenen Behörden an. "