Die darwinsche Erklärung ist ein Sonderfall der Systemischen Evolutionstheorie für Populationen, deren Individuen alle ähnliche Reproduktionsinteressen besitzen. Mir scheint, dass die Systemische Evolutionstheorie vor allem neues Licht auf die Evolution menschlicher Kulturen im weitesten Sinne, inklusive der Technik und staatlicher Organisation werfen kann, und eingehende kritische Berücksichtigung verdient. Ihre Terminologie ist klar und leicht verständlich, was vor allem auch für die Diskussion des Sozialdarwinismus wichtig ist. Massenhaft Abmahnungen durch U+C wegen Videostreaming von Redtube | DAHAG News. Die Annahme von die Evolution vorantreibenden eigendynamischen Evolutionsakteuren im Gegensatz zu rein passiv selektierten Einheiten steht im Einklang mit neueren theoretischen Erkenntnissen, die die Selbstorganisation komplexer Systeme für einen wesentlichen Evolutionsfaktor halten. Jürgen Tautz über "Systemische Evolutionstheorie": "Unter den Büchern, die sich mit dem Prozess und den Resultaten von Evolution befassen, ist dieses Buch für mich eines der originellsten seit Langem.
Stream gleich Download? Diese Frage könnte bald ein Gericht zu klären haben Die Kanzlei U+C aus Regensburg versendete letzte Woche Abmahnungen an Nutzern des Videostreaming-Portals Redtube. Die Schreiben dürften an über 10. 000 Betroffene gegangen sein, die unrechtmäßig hochgeladene Videos konsumiert haben sollen. Während man bislang gegen die Betreiber von Streaming-Portalen vorging, ist dies das erste rechtliche Vorgehen gegen Nutzer solch einer Webseite. Redtube und derek jeter. Bislang galt das Streamen von urheberrechtlich geschützten Videos für Nutzer als sicher. Der promineteste Fall war seinerzeit die Schließung der Website, deren Drahtzieher auch verurteilt wurden, dessen Nachfolger dennoch schnell wieder online ging. Gleichzeitig fürchteten Tausende Nutzer der Website ein juristisches Nachspiel – doch man gab Entwarnung: Einerseits konnten deren IP-Adressen nicht ermittelt werden, andererseits ist es unter Juristen nach wie vor umstritten, ob das Streamen von Videos eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Die Abmahnwelle, die aus dem Fall "Redtube" im Dezember 2013 resultiert, kann durchaus auch als Gegenstand des IT-Rechts angesehen werden. Zwar ist eine allgemein anerkannte Definition des IT-Rechts nicht existent, dass die Bereiche des besonderen Strafrechts im IT-Sektor, des Recht des Datenschutzes und des Urheberrechts Bestandteile des IT-Rechts darstellen und gewissermaßen auch im Fall "Redtube" zum Tragen kommen, ist zweifellos erkennbar. Zusammenhang zwischen dem Fall "Redtube" und IT-Recht Das pornographische Videoportal RedTube ist Ende 2013 in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt, nachdem die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen tausende Nutzer wegen Verletzungen des Urheberrechts abmahnte. Streaming-Abmahnungen: Redtube weist Vorwürfe zurück - ITespresso.de. Innerhalb der Abmahnungen wurde pro Verstoß ein Betrag über 250 Euro von der Kanzlei eingefordert. Grund für Abmahnwelle waren sechs Filme, bei deren Nutzung die Gesellschaft "The Archive AG" Urheber- und Leistungsschutzrechte als verletzt angesehen hat. Die Archive AG beruft sich dabei auf die Tatsache, dass das Abspielen der Filme ein so genanntes "Progressive Downloading" mit sich ziehe und daher der komplette Film auf der Festplatte des Nutzers verfügbar sei.