Start Neuigkeiten Nachrichten 2022 Nachrichten 2020 Steuerliche Förderung beim Mietwohnungsbau Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus Bundesregierung hat Gesetzesentwurf vorgelegt Die Bundesregierung hat sich geeinigt und einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt. Eingeführt werden soll eine zeitlich befristete, degressiv ausgestaltete Sonderabschreibung für die Anschaffung/Herstellung neuer Mietwohngebäude. Bauherren und Investoren können danach in den ersten beiden Jahren jeweils 10% und im dritten Jahr bis zu 9% der Kosten als Sonderabschreibung zusätzlich geltend machen. Die steuerliche Förderung gilt nicht flächendeckend in Deutschland, sondern nur in Städten und Kreisen mit den Wohngeldstufen IV bis VI bzw. dort, wo die Mietpreisbremse oder die reduzierte Kappungsgrenze gilt. Begünstigt sind Bauprojekte bis zu einer Kostenobergrenze von 3. 000 Euro/qm, wobei bis max. 2. Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus - NWB Datenbank. 000 Euro/qm gefördert wird. So soll sichergestellt werden, dass keine Luxuswohnungen, sondern Wohnungen für mittlere und untere Einkommensgruppen entstehen.
(BdSt) [pdf, 476KB] Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) [pdf, 270KB] Stellungnahme des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e. (BVL) [pdf, 179KB] Stellungnahme der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) [pdf, 159KB] Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes [pdf, 211KB] Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes (DMB) [pdf, 47KB] Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbandes e. (DStV) [pdf, 432KB] Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. Steuerliche Förderung Mietwohnungsbau - Mieterverein Köln. (GdW) [pdf, 240KB] Stellungnahme des Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. [pdf, 46KB] Stellungnahme des Immobilienverbandes Deutschland - Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. (IVD) [pdf, 1MB] Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft [pdf, 204KB] Stellungnahme des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e. (ZDB) [pdf, 971KB] Stellungnahme des Zentralen Immobilien Ausschusses e.
Die Kernaussagen zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Überblick Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus mit Wirkung zum 09. 08. 2019 ist eine Sonderabschreibungsmöglichkeit nach § 7b EStG in Kraft getreten. Ziel dieser Sonderabschreibung ist es, einen Anreiz für den Neubau von bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Sonderabschreibung können alle beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. EStG und KStG in Anspruch nehmen. Bei Mitunternehmerschaften (z. B. GmbH & Co. KG) oder bei Gemeinschaften (z. Ehegattengemeinschaft) ist der einzelne Beteiligte anspruchsberechtigt. Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme darf dann aber nur einheitlich von der Mitunternehmerschaft bzw. Bundesfinanzministerium - Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Gemeinschaft ausgeübt werden. Die Förderung gilt für jede neue Mietwohnung im Inland. Die Förderung findet aber auch Anwendung, wenn die neue Mietwohnung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, welcher -grob ausgedrückt- dem "großen Informationsaustausch" mit Deutschland zugestimmt hat.
Die Förderung kann somit auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Eine Beschränkung besteht jedoch insofern als die Förderung auf insgesamt (und auch zusammen mit anderen Förderungen, z. Investitionszuschüsse oder Existenzgründerhilfen) 200. 000 € innerhalb von drei Jahren beschränkt ist. Dies muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt in einer Erklärung nachweisen. Hintergrund ist, dass die Förderung ansonsten von der Europäischen Kommission im Hinblick auf unerlaubte Beihilfe zu prüfen wäre. Fazit Insgesamt ist erfreulich, dass das Gesetz - nach einem zwischenzeitigen Stocken im Gesetzgebungsverfahren - nun verabschiedet wurde. Dennoch muss festgehalten werden, dass es sich bei Förderung nicht um tatsächliche Zuschüsse handelt, sondern nur um eine verkürzte Abschreibungsmöglichkeit handelt. Das heißt, dass nun ein Teil der Abschreibungsbeträge in kürzerer Zeit geltend gemacht werden kann, die absolute Höhe der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer einer Immobilie (i. 50 Jahre) aber unverändert bleibt.
19. Februar 2016 Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung soll die Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten steuerlich gefördert werden. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: "Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist in einigen Regionen angespannt, vor allem in den Großstädten fehlen Wohnungen. Dazu kommt nun der Zuzug vieler Flüchtlinge. Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern. Damit tragen wir dazu bei, den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu entlasten. " Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohngebäude in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor.
Einführung Am 28. 06. 2019 hat der Bundesrat das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus nach zwischenzeitiger Aussetzung wiederaufgenommen und hierzu seine Zustimmung erteilt. Mit diesem Gesetz sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Dies erfolgt durch die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in § 7b Einkommensteuergesetz. Voraussetzung für die Geltendmachung der Sonderabschreibung ist die Vermietung einer neuen Wohnung. Die neue Sonderabschreibung ist neben der regulären linearen Abschreibung von i. d. R. 2% vorzunehmen und beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5% der Bemessungsgrundlage zusätzlich. Welche Wohnungen werden gefördert? Gefördert wird nur die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, d. h. es muss erstmalig neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden.
Wohnungen, die zur vorübergehenden Beherbergung von Personen genutzt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen, § 7b Abs. 2 EStG-E. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen wird auf maximal 2 000 Euro je m² Wohnfläche begrenzt, § 7b Abs. 3 EStG-E. Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten darunter, sind diese in der tatsächlich angefallenen Höhe den Sonderabschreibungen zu Grunde zu legen. Die förderfähige Bemessungsgrundlage ist ausschließlich auf die Anschaffungsoder Herstellungskosten der begünstigten Investition bezogen. Die Aufnahme des § 7b EStG in den Regelungsgehalt des § 37 Absatz 3 Satz 10 EStG ermöglicht eine Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Festsetzung der Vorauszahlungen abweichend von der Regelung in § 37 Absatz 3 Satz 8 und 9 EStG bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes. Hierdurch soll ein weiterer Anreiz für Investoren geschaffen werden. Entsprechendes gilt für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren, für das es aufgrund des Verweises in § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b EStG auf § 37 EStG keiner gesonderten Reglung bedarf.