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Arne 📅 12. 03. 2021 15:21:18 Re: (Aufstiegs) Bafög - ALG 1 Bescheid Von Bafögberlin24 Hallo, fraglich ist zuerst, ob es sich bei der Maßnahme zum Fahrlehrer um eine förderfähige Fortbildung handelt. Leistungen nach dem SGB III (ALG I) stellen einen Ausschluss der Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG dar (vgl § 3 AFBG). Welche Möglichkeiten gibt es denn eine Aufstiegsfortbildung finanziert zu bekommen, zBsp zum Fachwirt? Könnte man nicht auch einen Teilzeitjob als Paketbote 2-3 Monate machen und dann das Aufstiegsbafög beantragen? Hat hier jemand Expertise oder Erfahrungen die er teilen würde? Fahrlehrerausbildung: Förderung durch ► öffentliche Stellen. Dieses Forum wird mit einer selbst weiterentwickelten Version von Phorum betrieben.
(Aufstiegs) Bafög - ALG 1 Bescheid Hallo zusammen, ich möchte demnächst den Fahrlehrerschein machen. Im Moment beziehe ich ALG 1. Da die ARGE die Fortbildung nicht bezahlt, war mein Plan mich dort abzumelden und dann Aufstiegsbafög zu beantragen. Da ich ein paar Fragen zum Antrag hatte, habe ich bei der Bafög Stelle angerufen. Die Dame dort möchte nun meinen ALG 1 Bescheid und auch schriftlich, dass die ARGE die Fortbildung nicht bezahlt. Darf Sie das verlangen? Wenn ich jetzt irgendwo Angestellt wäre, würde sie doch auch keinen Arbeitsvertrag von mir haben wollen!? VG Bafögberlin24 📅 12. 09. (Aufstiegs) Bafög - ALG 1 Bescheid - Forum. 2020 18:38:14 Re: (Aufstiegs) Bafög - ALG 1 Bescheid Hallo, fraglich ist zuerst, ob es sich bei der Maßnahme zum Fahrlehrer um eine förderfähige Fortbildung handelt. Sie wird von der Rechtssprechung als Erstausbildung eingestuft (u. Rheinland-Pfalz). Wenn die Maßnahme in Vollzeit stattfindet, müssen Sie nachweisen, wie Sie vor dem Beginn Ihren Lebensunterhalt finanziert haben. Leistungen nach dem SGB III (ALG I) stellen einen Ausschluss der Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG dar (vgl § 3 AFBG).
Damit da alles reibungslos funktioniert, solltest Du auch das Formblatt Z zur IHK schicken und in dem Zuge auch gleich Formblatt A und B zur Förderstelle. Du kannst ja kurz darauf vermerken, dass das Formblatt Z noch bei der IHK ist. So kann schon mal angefangen werden, den Antrag zu bearbeiten. Wenn dann das Formblatt Z da ist, kann das Ganze fallabschließend bei der Förderstelle bearbeitet werden. Wichtig ist auch, wenn es mal ein bisschen länger dauern sollte, Dein Lehrgangsstart schon in greifbare Nähe rückt oder vielleicht auch schon gestartet hat, dass Du uns einfach immer auf dem Laufendem hältst. Denn nur, wenn wir das alles wissen, können wir das vermerken. Du musst auch nicht in Vorleistung gehen. Schreib am besten immer eine E-Mail an unsere und dann können wir das Aufnehmen und mit Dir gemeinsam auf das Geld warten. Es wird auf jeden Fall passieren, dass Du während Deiner Weiterbildungszeit Post von Deiner Förderstelle bekommst. Dass sie sagen: "Bitte weise uns doch einmal Deine Anwesenheit nach. "
Fahrlehrer-Akademie 24. 03. 2022 - 26. 2022 --->>WICHTIG: Bei Einzeltagen bitte die Wochentage im Bemerkungsfeld angeben, an denen Sie die Fortbildung besuchen möchten. leider ausgebucht Fahrlehrer-Akademie 20. 10. 2022 - 22. 2022 Plätze frei
Förderung | Cool 2 Drive Telefonische Beratung: Mo. –Do. 9:00–20:00 Uhr Fr. 9:00-17:00 Uhr Sa. 9:00–13:00 Uhr Bildungsgutschein Die Umschulung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin ist nach AZAV der Agentur für Arbeit zertifiziert. Daher besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten von der zuständigen Arbeitsagentur fördern zu lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitsberater Falls Ihre Ausbildung aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, so rechnen wir mit dem Kostenträger direkt ab. Sie müssen dann lediglich für rechtzeitige Bewilligung sorgen. Den dafür erforderlichen Kostenvoranschlag senden wir Ihnen auf Anforderung gern zu Bildungsscheck Bildungsscheck und Bildungsprämiengutschein sind weitere Fördermittel der öffentlichen Hand. Beratungs- und Bezugsquellen sind in der Regel die örtlichen Volkshochschulen. Der Bildungsscheck wird als Zuschuss für Privatpersonen, Selbständige/Freiberufler und kleine mittelständische Unternehmen durch das Land NRW gewährt, um so Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und zu unterstützen.
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