Vorsorgeuntersuchung nach G37 für Firmen und Behörden Anamnese: Zunächst erfolgt ein Vorgespräch über den Arbeitsplatz mit Sehabstand zum Monitor, Größe des Monitors, Publikumsverkehr. Funktionsprüfungen: Danach werden die Sehfunktionen – zentrale Sehschärfe, Farbensehen, Stereosehen und das zentrale Gesichtsfeld – überprüft. Morphologie: Die anschließende Spaltlampenuntersuchung ergibt weitere Hinweise auf mögliche Augenerkrankungen und Sehbeeinträchtigungen. Abschließend erfolgt dann noch die Tauglichkeitseinstufung, ggf. Was ist die Augenuntersuchung G37? (Arzt, Untersuchung). mit Brillenglasempfehlung. Eine Wiederholung sollte alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre erfolgen. Bildschirmarbeitsplatzbrillen (BSAB) BSAB sind Brillen mit Gläsern für den erweiterten Nahbereich, die speziell auf die Bildschirmarbeit abgestimmt sind. Benötigt wird diese zusätzliche Sehhilfe für die Arbeit vor einem Monitor, wenn die privat verwendete Alltagsbrille kein deutliches Sehen am Arbeitsplatz ermöglicht und/oder Beschwerden auftreten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Beschäftigte privat auf die Verwendung einer Gleitsicht- oder Zweistärkenbrille (Bifokalbrille) angewiesen ist.
Bildschirmarbeit belastet Augen und Haltung. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G37 erkennt und verhindert gesundheitliche Schäden frühzeitig. Wer regelmäßig und lange am Bildschirm arbeitet, sollte besonders auf die Gesundheit seiner Augen achten. Reicht das Sehvermögen nicht aus und besteht bereits eine Sehschwäche, kann lange Bildschirmarbeit Beschwerden wie beispielsweise Kopfschmerzen, brennende oder tränende Augen, Flimmern oder Doppelbilder hervorrufen. Bildschirmarbeitsplätze prüfen Außerdem kann eine falsche Sitzhaltung am Comuter zu Beschwerden wie Rücken- oder Nackenschmerzen oder anderen muskulären Problemen führen. G37 untersuchung optiker 2. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern/-innen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G37 an, die sowohl das Sehvermögen als auch die Gegebenheiten am Bildschirmarbeitsplatz untersucht, und beugen Sie so gesundheitlichen Schäden rechtzeitig vor. Das beinhaltet die G37-Vorsorgeuntersuchung Ein Betriebsarzt führt die G37-Vorsorgeuntersuchung, die aus einem allgemeinen und einem speziellen Teil besteht, durch.
Die Untersuchung soll die ausreichende Sehfähigkeit des Mitarbeiters insbesondere im Nahbereich (Bildschirmabstand 55-75cm und Leseabstand 30-35cm) mit vorhandener oder auch ohne Sehhilfe dokumentieren und ggf. Empfehlungen zur Korrektur geben. Durchführung der Untersuchung: Anamnese (im Hinblick auf die Tätigkeit) Sehschärfe (Ferne, Bildschirm- und ab 40. Lj. zusätzlich Leseabstand) beidäugiges und räumliches Sehen Farbsehen ggf. Beratung zur Sehhilfe und Ergonomie des Büroarbeitsplatzes Anm. : Diese Untersuchung kann auch von einer geschulten arbeitsmedizinischen Assistentin durchgeführt werden. Es ist nicht möglich, durch diese Untersuchung ggf. vorliegende Augenkrankheiten zu diagnostizieren bzw. die Stärke einer ggf. erforderlichen Augenkorrektur zu bestimmen. Zuständig ist in diesem Fall der Augenarzt bzw. der Optiker, wobei die Kosten für die weitere Untersuchung und ggf. Anschaffung bzw. G37 untersuchung optiker vs. Anpassung der Sehhilfe zu Lasten der GKV, PKV bzw. des Mitarbeiters gehen. Sollte sich durch die Untersuchung und/oder Nachuntersuchung beim Augenarzt bzw. Optiker die Notwendigkeit für eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz (sog.