Nachdem man mir als Kind eine völlig falsche Spange verpasst und viel zu viel Zähne ausgerissen und profilaktisch plombiert (! ) hatte, kriegte ich wirklich sowas wie eine Zahnarztphobie. Egal was der Zahni mir sagte, ich konnte es einfach nicht glauben, weil ich immer dachte, in ein paar Jahren stellt es sich ja doch wieder als falsch heraus. Und dann kam die Berufsausbildung und dann die Kinder und dann dies und das - und schwuppdiwupp war ich fast 20 Jahre nicht mehr beim Zahni gewesen. Ich weiss also, wie du dich fühlst, ich hatte ganz genau die gleichen Bedenken. Gott sei Dank habe ich mich dann einer Freundin anvertraut. Sie kannte einen guten Zahni und rief sogar für mich dort an, erklärte den Sachverhalt und machte den Termin. Sie wäre sogar mit mir mitgekommen, sagte sie, aber das war dann doch nicht nötig gewesen. Der Zahni hat sich dann einfach alles angeschaut (und sich wirklich sehr über mein Gebiss gewundert, was da alles falsch gelaufen war) aber dann erledigte er kommentarlos alles was nötig war.
Bringt auch nichts, mit lockeren Zähnen rumzulaufen. Wenn du im Spiegel keine Löcher oder Verfärbungen siehst, dann musst du meist auch beim Zahnarzt keine Angst haben.
Ohne Bonusheft erhalten gesetzlich Versicherte einen Festzuschuss von 50 Prozent auf die sogenannte Regelversorgung. Hierbei handelt es sich um eine Standardtherapie, etwa die Versorgung einer Zahnlücke mit einer Brückenkonstruktion. Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung, bei der sich der gesetzliche Festzuschuss verdoppelt. In diesem Fall werden also die gesamten Kosten der Regelversorgung von der Krankenkasse übernommen. Ab Oktober 2020 gibt es für Zahnersatz von der Kasse mehr Zuschuss - nämlich 60% statt 50% und mit Bonusheft sogar bis zu 75%. Wer Zahnersatz wie Kronen oder Brücken benötigt, erhält vom Zahnarzt zu Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Dieser dokumentiert die erforderlichen zahnmedizinischen Maßnahmen und informiert Patient und Krankenkasse über die gewünschte Versorgung sowie die dafür entstehenden Kosten. Der Heil- und Kostenplan wird dann vom Patienten zusammen mit dem Bonusheft bei der Krankenkasse eingereicht. Nach Prüfung und Freigabe erhält der Patient den Plan, verbunden mit einer verbindlichen Zusage der bewilligten Festzuschüsse, zurück und reicht ihn beim Zahnarzt ein.