Deshalb habe sich der zum Unfall führende Einsatz des Traktors auf die Arbeitstätigkeit vor Ort beschränkt. Hinzu komme, dass der Schaden nicht unmittelbar durch den Einsatz des Traktors selbst, sondern erst nach seinem erfolglosen Versuch des Wegziehens bzw. Wegdrückens des Stammes durch die nachfolgende Sägetätigkeit des Antragstellers eingetreten sei. Auch die Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen aus anderen gesetzlichen Regelungen würden - wovon bereits das Landgericht zutreffend ausgegangen sei - nicht vorliegen. Der Beschluss ist rechtskräftig. OLG Hamm, Beschl. v. 18. 05. 2021 - 9 W 14/21 Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung v. Kleintraktoren mit sto.fr. 02. 06. 2021
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In § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist festgehalten, welche Vorschriften beim Überholen beachtet werden müssen. Diese gestalten sich wie folgt: Es drohen nicht immer Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog, wenn Sie rechts überholen. Es ist ausschließlich erlaubt, auf dem linken Fahrstreifen zu überholen. Autofahrer dürfen nur überholen, wenn der Gegenverkehr dadurch nicht behindert oder gefährdet wird. Dies gilt ebenfalls für den nachfolgenden Verkehr. Die gefahrene Geschwindigkeit vom überholenden Fahrzeug muss deutlich höher sein als die des zu überholenden. Achten Sie jedoch auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, um nicht aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholen geblitzt zu werden. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, den Überholenden nicht behindern oder versuchen, das Überholmanöver zu blockieren. Bei unklarer Verkehrslage oder im Überholverbot darf nicht überholt werden. Das Verkehrszeichen, welches ein Überholverbot ankündigt, ist ein rot umrandeter Kreis mit zwei Pkw in der Mitte, wobei der linke rot und der rechte schwarz ist.