Sie informieren Sie zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern und zur privaten Krankenversicherung für Beamte, der Restkostenversicherung. Nutzen Sie unsere Postleitzahl-Suche und wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Betreuung Rechnungsprüfung Tarifoptimierung Versicherungsvergleich Kundenbewertungen Empfehlung Formularcenter Kontakt Sie möchten sich über die verschiedenen privaten Versicherungen für Beamte informieren oder interessieren sich für den Abschluss einer konkreten Privatversicherung? Nehmen Sie telefonisch, per Mail oder direkt über unsere Website Kontakt zu uns auf. Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern. Unser Service ist für alle Beamten, Beamtenanwärter und Referendare selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns am Herzen – hierfür garantieren wir mit einer Datenverschlüsselung bei der Übermittlung über unser Online-Formular sowie mit der Zusage, dass wir Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
Dasselbe gilt Geltendmachung von Pflegeaufwendungen. Hier nutzen Sie den Vordruck 5003.
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner zum Thema Beihilfe. Darüber hinaus können Sie die wichtigsten Formulare herunterladen und ausdrucken. Hinweis zur aktuellen Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen Auf Grund des aktuell anhaltenden hohen Antragsaufkommens in der Beihilfestelle des LAF M-V haben wir derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeiten von ca. 4 Wochen pro Antrag. Das LAF M-V arbeitet mit Hochdruck an der Abarbeitung der vorliegenden Anträge. Wir bitten Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrages abzusehen. Veränderungen im Mitarbeiterportal (MAP) Auf Grund unserer praktischen Erfahrungen und auch vieler Hinweise unserer MAP-Nutzer, wurden diverse Veränderungen im Portal vorgenommen. Wir haben Ihnen jetzt z. B. Beihilfe. einen Beihilfe-Kurzantrag bereitgestellt, der seinem Namen alle Ehre macht. Wenn keine Gründe für einen Langantrag vorliegen, genügt es, wenn Sie zukünftig vor Antragstellung alle Belege/Rezepte in eine Datei scannen.
01. Juni 2018 Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Beihilfe-Formulare Ihres Bundeslandes. Zu den Beihilfe Formularen können auch weitere Vordrucke, wie zum Beispiel die Beantragung einer Wahlleistungspauschale und ein Vordruck zur Zusammenstellung von Aufwendungen, verwendet werden. Was ist die Beihilfe? Beihilfe wird grundsätzlich vom Dienstherrn gewährt. Beihilfe mv kurzantrag 10. Diese stellt einen Teil der Alimentation dar. In Deutschland existiert kein einheitliches Beihilferecht, vielmehr existiert für jedes Bundesland eine Beihilfeverordnung (BVO). Durch die Beihilfe werden 50 bis 80 Prozent der Krankenkosten erstattet. Die prozentuale Höhe der Beihilfe hängt von der Familiensituation des Beamten und dem Landesrecht bzw. Bundesrecht ab. Beihilfe-Formulare 2022 zum Download Baden-Württemberg Antrag auf Gewährung einer Beihilfe PDF Beantragung der Wahlleistungspauschale PDF Bayern Berlin Brandenburg Bremen Antrag auf Beihilfe PDF Bund Antrag auf Beihilfe (Ehegatte) PDF Hamburg Antrag Beihilfe – Allgemeine Leistungen PDF Ergänzungsblatt zum Beihilfeantrag PDF Hessen Den Beihilfeantrag "Kurzfassung" bitte nur verwenden, wenn sich keine Veränderungen gegenüber dem letzten Beihilfeantrag ergeben haben.
Dies gilt im Falle der Buchstaben b und c nur, wenn die Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vor Beginn der Behandlung anerkannt hat, es sei denn, dass eine sofortige stationäre Behandlung geboten war. (3) Lebenspartner gelten im selben Maß als berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehegatten. (4) Die Berechnung, Festsetzung und Zahlung der Beihilfen nach den Absätzen 1 bis 3 ist für die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Beamten durch das Land oder einer der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zulässig, sofern diese Aufgabe durch den jeweiligen Dienstherrn übertragen worden ist. Beihilfe mv kurzantrag e. Sie handelt im Falle der Übertragung nach Satz 1 insoweit im Namen des jeweiligen Dienstherrn und vertritt ihn in den sich aus dieser Aufgabe ergebenden Rechtsstreitigkeiten. Bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 gelten die §§ 84, 85, 87, 88, 90, 91 entsprechend.