©Universität Wien/Barbara Mair Modulprüfung aus Rechts- und Verfassungsgeschichte Die Modulprüfung aus "Rechts- und Verfassungsgeschichte der Neueren Zeit" ist eine mündliche Fachprüfung. Sie kann von allen Studierenden, die nicht schon vor dem Wintersemester 2011/12 zum Studium der Rechtswissenschaften zugelassen worden sind, erst nach Absolvierung der StEOP abgelegt werden. Geprüft wird sowohl die Geschichte des Verfassungsrechts als auch die Geschichte des Privatrechts. Die Geschichte des Strafrechts ist nicht Gegenstand der Prüfung. Prüfungsangaben des römischrechtlichen Teils der letzten Prüfungstermine. Voraussetzungen für den Prüfungsantritt Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist die positive Absolvierung der STEOP (MP Einführung in die Rechtswissenschaften und Steop-PÜ aus Rechts- und Verfassungsgeschichte oder Steop-PÜ Romanistische Fundamente). Prüfungsanmeldung & Prüfungsabmeldung Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Zentrale Anmeldesystem U:SPACE (). Nach der Anmeldung können Sie Ihren individuellen Prüfungstermin online einsehen. Da das gesamte Prüfungswesen zentral vom Studienservicecenter administriert wird, kann Ihnen das Institut keine Auskunft zur Zuteilung zu konkreten Terminen geben.
Negativ beurteilte Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase dürfen dreimal wiederholt werden (vier Antritte). Alle weiteren negativ beurteilten Prüfungen können viermal wiederholt werden (fünf Antritte). Es zählen alle Prüfungsantritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität. Ab der dritten Wiederholung einer Prüfung (Fachprüfung, Vorlesung, Vorlesung mit Übung, Kurs, Kombinierte Lehrveranstaltung) ist diese kommissionell abzuhalten, wenn es sich nicht um die Beurteilung einer Übung oder eines inhaltsgleichen Seminars handelt. Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung. Ag jus prüfungstermine spray. Die letzte Wiederholung (vierte WH) ist in jedem Fall in Form einer kommissionellen Prüfung abzuhalten. Bei Übungen und Seminaren entscheidet die Prüfungskommission im Einzelfall, wie die zu beurteilende Leistung am besten auf eine zeitpunktbezogene Prüfung konzentriert und damit einer kommissionellen Beurteilung zugänglich gemacht werden kann.
Information für Studierende! Nutzung der u:account-E-Mail-Adressen Die Universität Wien macht alle Studierenden auf die Nutzung Ihrer u:account-E-Mail-Adressen aufmerksam. Initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen werden künftig nicht mehr bearbeitet. Abmeldung über u:space: Die elektronische Abmeldung von mündlichen Prüfungen ist bis zwei Werktage vor der Prüfungswoche möglich und die Abmeldung von schriftlichen Prüfungen bis zwei Werktage vor dem konkreten Termin. Abmeldung per E-Mail: - bis einen Werktag vor der Prüfung; bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des jeweiligen Sekretariats! - ausschließlich von Ihrer Studierendenadresse - beim zuständigen Sekretariat (siehe Homepage) - Bitte geben Sie den Prüfungstag, den Namen der Prüfung und den Namen der Prüferin/des Prüfers an! Ag jus prüfungstermine. - Angabe von Gründen - direkt an die Professoren Verspätete Abmeldungen müssen nicht angenommen werden und führen zu einer Sperre des nächsten Termins! Zur Benützung von Gesetzesausgaben Zur Benütung von Gesetzesausgaben beachten Sie bitte folgenden Aushang.