Ist z. B. an einem Wochenende oder Feiertag "Gefahr im Verzug", wird die Polizei einbezogen und tätig; überörtliche Kinder- und Jugendnotdienste sind "rund um die Uhr" aufnahmebereit. Die Arbeit richtet sich nicht selten auf eine Umsetzung von in diesem Fall Maßnahmen gem. § 42 SGB VIII – Inobhutnahme, denn im Vorfeld haben diese Sorgeberechtigten offenbar ihren Rechtsanspruch auf Erzieherische Hilfen (Leistungen, Angebote) nicht mit Erfolg genutzt. Wird eine Fachkraft beim öffentlichen Träger als "insoweit erfahrene Fachkraft" (z. B. kommunale Beratungsstelle... ) von Einrichtungen oder Diensten nach Absatz 2 hinzugezogen, wird der Schutzauftrag nach Abs. 1 nicht aktiviert, sondern besteht die Pflicht zur Vertraulichkeit in der Fachberatung. Voraussetzungen für die Zusatzausbildung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Um in die etwa 80–160 Stunden dauernde Fortbildung zur IeF zu gelangen, muss der Bewerber qualifiziert sein und einen der folgenden Grundberufe besitzen: pädagogische oder psychologische Ausbildung (Dipl.
Inhouse: Diese Veranstaltung ist auch als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Hinweis: Durch den Ausgestaltungsspielraum bei der Rolle und den Anforderungen an eine "insoweit erfahrene Fachkraft" können kommunal unterschiedliche Voraussetzungen für die Ausübung dieser Funktion definiert werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Jugendamt bzw. Ihrem Träger über formale Voraussetzungen und Vereinbarungen, wenn Sie nach der Weiterbildung als insoweit erfahrene Fachkraft aktiv werden möchten. Termine 2022 Zertifikatskurs "Fachberatung im Kinderschutz: Die insoweit erfahrene Fachkraft" - Die erweiterte Qualifizierung Wichtiger Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie: Uns liegt Ihre und die Gesundheit unserer Referent*innen am Herzen, deshalb werden wir die aktuellen Entwicklungen fortlaufend beobachten und die entsprechenden Möglichkeiten zur Durchführung für jeden einzelnen Kurs bewerten. Wir bitten um Ihr Verständis, dass es pandemiebedingt zu kurzfristigen Änderungen, bspw. einer digitalen Umsetzung, kommen kann.
Fortbildungsangebote zum Schutzauftrag nach §§ 8a, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 Abs. 2 KKG Im Zentrum des BLJA-Fortbildungskonzepts zum Schutzauftrag befinden sich " Grundlagenkurse " für Fachkräfte im Kinderschutz. Die Grundlagenkurse richten sich insbesondere an Neu- oder Wiedereinsteiger im Kinderschutz. In ihnen wird ein Überblickswissen über aktuelle gesetzliche Vorgaben, Mindeststandards von Verfahrensabläufen und die unterschiedlichen Rollen bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags vermittelt, sowie reflektiert, wie sich das organisationsinterne Verständnis von "Kinderschutz" in der eigenen Haltung widerspiegelt. Außerdem werden Strategien und Instrumente zur Risikoeinschätzung, Gesprächsführung und Dokumentation in Gefährdungsfällen eingeführt. Pro Fortbildungsjahr wird mindestens ein Kurs für die Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Für Fach- und Führungskräfte der freien Jugendhilfe finden in unregelmäßigen Abständen Grundkurse statt.