Ich sehe das auch so wie @geonic: Zusammen mit dem Kindergeld für aktuellen Monat wäre die Nachzahlung eine laufende Einnahme. Laufende Einnahmen sind Einnahmen, die üblicherweise fortlaufend monatlich ausgezahlt werden, wie auch z. B. Erwerbseinkommen... einmalige Einnahmen dagegen sind z. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, die dann über sechs Monate verteilt angerechnet werden dürfen. Ggf. wird das das Jobcenter anders sehen... Kennt sich jemand mit Halbwaisenrente aus? | GameStar-Pinboard. zum Thema hier etwas z. unter Punkt 7 (und am Schluss von Punkt 4. 1): *klick* Dein Kindergeld dürfte also, wie von @geonic schon mitgeteilt, auch m. M. n. nur im Monat des Zuflusses angerechnet werden, so dass es sein kann, dass ihr in diesem einen Monat (vermutlich Oktober, wenn es jetzt bald an Dich überwiesen wird) keinen Alg-II-Anspruch habt und u. a. von der Nachzahlung leben müsst. "So ausgeben" für anderes solltest Du es nicht. Nur wenn ihr außer dem Kindergeld und Elterngeld noch anderes Einkommen habt und je nachdem, wieviel das ist, wird ggf. noch Geld übrig sein, weil/wenn ihr mehr Geld zur Verfügung habt als euren Gesamtbedarf in diesem Monat.
huba schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechtsgrundlage siehe: > §22 Abs. Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum..... mir irgendwie garnich weiter. huba 📅 11. 2007 20:13:51 Re: Halbwaisenrente - Nachzahlung angerechnet Hab den Thread, von dem ich meinte, das sei Deiner gefunden, die Summe war so ähnlich: Möglicherweise klärt das auch schon einen Teil deiner Fragen. Waisenrente ist Einkommen, Nachzahlungen somit auch. Waisenrenten sind wie BAföG ein Ersatz für Unterhaltsleistungen, daher werden sie in diesem als Einkommen angerechnet. Nach §23 Abs. Halbwaisenrente nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt synonym. 3 Nr. 1 BAföG wird ein Freibetrag gewährt ( Studierende 112 Euro) Es werden immer alle Einkommen in einem Bewilligungszeitraum addiert und dann auf den Monat umgerechnet. Du hattest gefragt:"Steht das auch irgendwo? " daher die Antwort "§22 Abs. 1 Satz1 BAföG" Warum dieses Thema beendet wurde Die Schließung eines Themas geschieht automatisch, wenn das Thema alt ist und es länger keine neuen Beiträge gab.
Hallo, ich habe im März 2007 mein Studium begonnen und beziehe seitdem folgende Einkünte: -> 380, - Halbwaisenrente vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte -> ca. 380, - aus einem Nebenjob -> 220, - Bafög zusätzlich stehen mir ca 37, - /Monat Halbwaisenrente von der Rentenversicherung Bund zu. Diese habe ich aber erst ein Jahr später beantragt, nämlich im März 2008. Die Rente wurde mir bewilligt und ich bekomme für die Zeit ab März 2007 eine Nachzahlung. Allerdings stand in dem Schreiben der Rentenversicherung Bund, dass mir das Geld erst ausgezahlt wird, wenn etwaige Ansprüche anderer Stellen, wie z. Halbwaisenrente nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt englisch. B. Bafög geprüft und verrechnet worden sind. Nun Frage ich mich, wie wird diese Zahlung vom Bafögamt eingeordnet? Muss ich wirklich damit rechnen, dass ich von dieser ca 600, - Nachzahlung nichts "in die Tasche" bekommen werde, sondern es direkt ans Bafög geht? Ich weiß, es gibt da irgendwelche Freibeträge usw. aber ich vermute, die reize ich mit meinem Nebenjob usw. schon aus oder? Vielleicht kann ja jemand etwas Licht ins Dunkel bringen.
Nach § 850 e ZPO ist die Zusammenrechnung mit anderen Einkünften angeordnet. Eien weitere Leistung zahlt: Mein Arbeitgeber Der unpfändbare Betrag ist hierbei der von uns gezahlten Rente zu entnehmen. Wir können daher den Beschluss nicht ausführen. Eine Durchschrift erhält mein Arbeitgeber. Ende: Das heißt doch, wenn ich es richtig verstanden ich nichts melden muss, es haben alle von der Rentenstelle Post erhalten, somit sind Abzüge direkt von meinem Arbeitgeber abzuführen, oder? gruß HausH Da Nachzahlungen immer den Monat zuzurechnen sind, in dem sie gezahlt hätten werden müssen, stellt sich schon die Frage, ob es hier im Nachhinein durch die Zusammenrechnung erhöhte pfändbare Beträge gibt. Nachzahlung Witwenrente, wie verhalten?. Ob dann die Meinung der Rentenversicherung noch haltbar ist, ist so die Frage. Auch hat die Rechtsmeinung der Rentenversicherung nichts damit zu tun, welche Anzeigepflichten der Schuldner in der WVP hat. Bei Verschweigen von pfändbaren Einkommen, liegt eine Obliegenheitspflichtverletzung vor, die zur Versagung der RSB führen kann.
Hey, ich hab am Freitag bescheid bekommen dass ich noch eine Nachzahlung von der Halbwaisenrente bekomme. Wann kann ich damit rechnen? Da ich schon ein bischen auf das Geld angewiesen bin hoffe ich mir kann hier jemand was genaues sagen. 3 Antworten Wenn im Rentenbescheid steht, dass die Nachzahlung an dich ausgezahlt wird, ist sie ungefähr 3-5 Bankarbeitstage nach dem Bescheiddatum auf deinem Konto. Wenn du den Bescheid jetzt hast, dauert die Zahlung nicht mehr lange. Nächste Woche wird es da sein. Das ist wie beim Finanzamt, hat man den Bescheid, kommt das Geld gleich hinterher. Steht im Rentenbescheid, dass die Nachzahlung einbehalten wird,? Dann hat eine andere Stelle, von der du mal Gled bekommen hast, eine Erstattungsanspruch gestellt. Halbwaisenrente nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt werden. Das muss erst abgerechnet werden, z. b. Karnkenkasse oder so. Wenn dort steht, dass der Betrag monatlich ausgezahlt wird, dann wird die Zahlung immer am letzten Tag des Monats ausgezahlt. Also wenn dort steht: Ab 1. 5. 2011 wird gezahlt, hast du das erste Geld am 31.
Ich finde das sehr frech! Sie hatte mir zugesagt, dass sie es überweist und ich habe nichts schriftliches, dass es nur unter bestimmten Bedingungen endlich nachgezahlt wird. Wie ist hier die Rechtslage??? #6 Wenn angeforderte Bescheide nicht rechtzeitig eingereicht werden, dann ist es in der Tat so das die SB so verfahren darf, ich würde mich mal an den Vermieter wenden, damit er etwas " in die Puschen" kommt. Ansonsten mündliche Versprechungen zählen leider nicht #7 Die zuviel gezahlten Heizkosten haben doch aber mit den Nachzahlungen garnichts zu tun. Nachzahlung wird vorläufig nicht bezahlt (Rente, Halbwaisenrente, Witwenrente). Ich habe schriftlich den Bewilligungsbescheid, dass ich für 09/06 und 10/06 xxx€ bekomme und das ist nicht der Fall gewesen. Kann doch nicht sein, oder? Das sind über 800€, die mir in den beiden Monaten zu wenig gezahlt wurden. #8 Wenn Du einen schriftlichen Bewilligungsbescheid hast dann muß das eigentlich ausgezahlt werden, es sei denn der wäre widerrufen worden, aber ich bin jetzt mit meinem Latein am Ende, ich denke es werden noch andere Ratschläge kommen #10 MM1408 meinte: Gut, dann bin ich eben dumm.