Für einen im Schlussverzeichnis gänzlich übergangenen Gläubiger hat dies zur Folge, dass er endgültig von der Verteilung ausgeschlossen ist. [950] Auch von einer etwaigen Nachtragsverteilung ist er ausgeschlossen, da diese auf Grundlage des Schlussverzeichnisses erfolgt, § 205 Satz 1 InsO. [951] a) Ausnahmen vom Grundsatz der vollständigen Verwertung Rz. 250 Von dem Grundsatz, dass die Schlussverteilung erst nach Verwertung der Insolvenzmasse erfolgt, sind einige Ausnahmen zu machen. Die erste Ausnahme betrifft das laufende Einkommen einer natürlichen Person, § 196 Abs. 1 a. E. InsO. Da nach § 35 InsO auch der Neuerwerb und damit das laufende Einkommen massezugehörig sind, wäre bei einem erwerbstätigen Schuldner andernfalls nie eine Schlussverteilung möglich, da ständig neue Masse zufließt. Schlusstermin. [952] Rz. 251 Die zweite Ausnahme betrifft unverwertbare Massegegenstände, da durch sie die Teilungsmasse nicht vergrößert wird. Was mit diesen Gegenständen geschieht, entscheiden nach § 197 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO die Gläubiger im Schlusstermin.
Eröffnungsverfahren (i. d. R. nur bei laufender oder gerade beendeter selbstständiger Tätigkeit) Das Gericht kann vor der Eröffnung einen Gutachter oder einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen. Möglicherweise ist diese Phase die kritischste im Gesamtverfahren, wenn der vorläufige InsO- Verwalter versucht, alles dafür zu tun, dass er mit Beginn des Inso- Verfahrens möglichst viel Geld bereits in der Kasse hat und möglichst wenige regelmäßige Verpflichtungen (Dauerschuldverhältnisse) mit in das Insolvenzverfahren übernehmen will. Stundungsantrag Der Schuldner muss die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht vorab bezahlen. Er kann einen Stundungsantrag stellen. (Ähnlich Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe) Das Gericht entscheidet über den Stundungsantrag (Verfahrenskosten 2. 500, - bis 3. 000, - €). Eröffnungsbeschluss Wenn kein Gutachter eingeschaltet wird, erhalten Sie i. ca. Ablauf des Insolvenzverfahrens für Arbeitnehmer - AHW Insolvenzverwaltung. 4 Wochen nach Einreichen des Antrages den Beschluss über die Eröffnung des Verfahrens (spätestens 6 Jahre nach dem Tag der Eröffnung sind Sie schuldenfrei! )
Was bedeutet die Schlussverteilung für die Gläubiger? Mit der Schlussverteilung erhalten die Gläubiger, die am Insolvenzverfahren durch Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle teilgenommen haben, die verwerte Insolvenzmasse ausgezahlt. Dies geschieht durch den Insolvenzverwalter und bestimmt sich nach Rang des Gläubigers und der Insolvenzquote. Gläubiger haben nach der Schlussverteilung keine Möglichkeit mehr, Ihre Forderungen im Verfahren geltend zu machen. Dies gilt auch für solche, die tituliert sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, im Schlusstermin ist der letzte mögliche Termin, um eine Insolvenzforderung zur Prüfung nachzumelden. Außerdem wird darüber befunden, was mit nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse zu verfahren ist. In der Regel fallen sie dem Schuldner durch Freigabe wieder an. Ausnahmsweise können Sie einem einzelnen Gläubiger zugutekommen. Was bedeutet die Schlussverteilung für den Schuldner? Für Sie als Schuldner treten nach der Schlussverteilung zeitnah bedeutende Erleichterung ein.
Bei dieser besonderen Form der Insolvenz kann unter anderem ein Insolvenzplan erstellt werden. Dabei handelt es sich um einen Sanierungsplan, mit welchem das Unternehmen wieder fit gemacht werden soll. Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, wenn die Voraussetzungen gemäß § 258 der Insolvenzordnung (InsO) erfüllt sind. Dazu gehört es, dass die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig sein muss. Des Weiteren muss der Verwalter die fälligen Masseansprüche berichtigen. Regelungen der InsO: Einstellung mangels Masse und Masseunzulänglichkeit Auf die Aufhebung vom Insolvenzverfahren folgen Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung. Wir haben bereits erklärt, wie das Insolvenzverfahren regulär endet: Die Insolvenzmasse wird verwertet und das Insolvenzverfahren gilt als aufgehoben, wenn die Schlussverteilung vollzogen wurde. Es kann jedoch in gewissen Fällen auch dazu kommen, dass das Insolvenzverfahren irregulär und ohne Schlussverteilung endet. In diesem Fall ergeht ein Einstellungsbeschluss.