1. 11 Non-Text Contrast [AA] – Für visuell angezeigte Zustände von Komponenten und für grafische Objekte besteht eine Kontrastanforderung von 3:1. 1. 12 Text Spacing [AA] – Es gibt keine Informations- oder Funktionsverluste, wenn die Zeilenhöhe, der Absatzabstand, der Zeichenabstand und/oder der Wortabstand (in bestimmten Grenzen) erhöht wird. 1. 13 Content on Hover or Focus [AA] – Wenn Tooltips angezeigt werden, dann sind sie persistent und verdecken anderen Inhalt nicht. Kognitive Aspekte Die Barrieren, die aufgrund von Einschränkungen kognitiver Fähigkeiten entstehen, sind vielfach. Die Neuerungen in den WCAG 2. 1 sind hingegen überschaubar: 1. 5 Identify Input Purpose [AA] – Der Zweck eines Eingabefelds ist durch Software bestimmbar. 1. Web standard für digitale barrierefreiheit video. 6 Identify Purpose [AAA] – Komponenten, Symbole und Regionen sind durch Software bestimmbar. 2. 2. 6 Timeouts [AAA] – Nutzer werden über die Dauer von Inaktivität gewarnt, die zu einem Datenverlust führen kann. Bei der Entwicklung der WCAG 2. 1 gab es zahlreiche weitere Vorschläge, von denen Nutzer mit kognitiven oder Lernbehinderungen profitieren sollten.
Die neue Richtlinie in den WCAG 2. 1 Die WCAG 2. 1 führt eine neue Richtlinie 2. 5 (Input Modalities, übersetzt "Eingabemodalitäten") ein. Während in den WCAG 2. 0 die Anforderungen an die Eingabe im Wesentlichen nur die Tastaturbedienbarkeit umfasste, sollen zukünftig auch die Barrierefreiheit anderer Eingabemöglichkeiten (insbesondere Touch-Screen und Spracheingabe) berücksichtigt werden. Insgesamt gibt es sechs Erfolgskriterien zu dieser Richtlinie: 2. 5. 1 Pointer Gestures [Konformitätsstufe A] – Aktionen müssen auch mit einem Finger und ohne Wischen möglich sein. 2. 2 Pointer Cancellation [A] – Aktionen dürfen nicht durch bloßes Berühren ausgelöst werden. 2. ARIA in HTML – ARIA-Attribute sind nicht überall erlaubt – hellbusch.de. 3 Label in Name [A] – Sichtbare Beschriftungen von Steuerelementen müssen auch Teil der technischen Bezeichnung ("accessible name") sein. 2. 4 Motion Actuation [A] – Wenn die Bewegung des Geräts oder des Nutzers für eine Aktion erforderlich ist, dann bietet der Inhalt eine Komponente für die gleiche Aktion. 2. 5 Target Size [AAA] – Im Allgemeinen sind Komponenten mindestens 44×44 CSS-Pixel groß zu gestalten.
Leichte Sprache Verwendung von leichter Sprache für wichtige Abschnitte auf der Website, beispielsweise nur kurze Sätze in der aktiven Form. Ein zu komplizierter Satzbau kann den Lesefluss stören und sollte vermieden werden. W3C-Standard Sicherstellung einer HTML-konforme Webseite ohne Syntaxfehler, um eine optimale Ausgabe und Lesbarkeit durch Interpreter zu ermöglichen. Browserkompatibilität Sicherstellen der Kompatibiltät der Seite durch regelmäßige Updates im aktuellen Edge, Firefox, Chrome und Safari. Ihre barrierefreie Website im Test Wir sind Ihre Webgestalter für Barrierefreiheit im Internet. Web standard für digitale barrierefreiheit e. Wir geben Ihnen für Ihre barrierefreie Website keine Checkliste in die Hand, sondern beraten Sie umfassend, indem wir Ihre Seite prüfen, analysieren und optimieren. Mit uns haben Sie den idealen Partner, auch um WordPress barrierefrei zu gestalten oder TYPO3 barrierefrei umzusetzen. Barrierefreie Website erstellen Warum Kommunen eine barrierefreie Homepage benötigen In den Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 wurde verpflichtend für sämtliche öffentliche Stellen in der EU der barrierefreie Zugang zu den Internetseiten und den mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegt.
Trennung von Inhalt und Design ist eine Herausforderung, wenn immer mehr Inhalte und Pseudo-Funktionen aus dem CSS und JavaScript kommen. Entwickler und Kunden müssen ein Verständnis dafür entwickeln, welche Transformationen (Funktion und Content) zwischen Desktop-Ansicht und mobiler Ansicht von ein und derselben Seite keine Barriere im Sinne der BITV darstellen und welche schon. Barrierefreie Webseite nach BITV 2.0 (EU-Richtlinie Barrierefreiheit). Auftragnehmer und Auftraggeber müssen sich gleichermaßen mit Assistiven Technologien auskennen, zumindest aber mit denen, die im Prinzip frei verfügbar sind (und somit häufig genutzt werden), wie die gut dokumentierten Screenreader (Sprachausgabe) VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) auf modernen Smartphones. Wer muss denn was genau testen? Früher sprachen wir nur von Desktopbrowsern und mussten lediglich ältere Internet Explorer aufgrund mangelnder Webstandard-Unterstützung "mitschleppen". Heute ist die Gerätelandschaft (Smartphones, Tablets, Laptops, Desktop) mit ihren zahllosen Displaygrößen und Auflösungen um ein Vielfaches komplexer geworden.
Und auch diejenigen Menschen mit Behinderungen, die nicht auf Hilfsmittel angewiesen sind, werden sich in ihrem Zugang zu Informationen nicht von Land zu Land großartig unterscheiden. Webstandards zur Barrierefreiheit Das World Wide Web Consortium (W3C) hat insgesamt drei Richtlinien veröffentlicht, die die Anforderungen der Barrierefreiheit beschreiben: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2. 0 Anforderungen an die Inhalte einer Webseite. Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG) 2. 0 Anforderungen an diverse Autorenwerkzeuge; zum einen sollen die Werkzeuge selbst barrierefrei sein und zum anderen sollen Autoren alle Möglichkeiten haben, einen barrierefreien Output zu erzielen. User Agent Accessibility Guidelines (UAAG) 2. Joomla 4 erkunden: Frontend und Backend barrierefrei und mit Bootstap 5 in Joomla! 4. 0 Anforderungen an Software wie Browser oder Multimedia-Player, damit sie barrierefrei bedient werden können und damit barrierefreie Webinhalte optimal ausgelesen werden können. Die ATAG und die UAAG sind insbesondere an Software-Hersteller gerichtet. Gerade die ATAG sind aber auch im sozialen Web relevant, wenn z.
Sollten keine eigenen Vorschläge eingereicht werden, wird das Thema vom Prüfungsausschuss festgelegt. Über das Thema informiert die IHK per E-Mail. Hilfsmittel für die Präsentation Für die Präsentation stehen am Prüfungsort ein Beamer oder Monitor (Anschlüsse: HDMI und VGA), eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden. Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Personalfachkaufmann/-frau - IHK Frankfurt am Main. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handout der Präsentation). Das Situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in welcher der Prüfungsteilnehmer der Geschäftsleitung (= Prüfungsausschuss) einen selbst erarbeiteten personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und in ca.
Der Abschluss zum/zur Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ist eine funktionsorientierte öffentlich-rechtlich anerkannte höhere Berufsbildung mit Schwerpunkt Personalmanagement. Personalfachkaufleute übernehmen qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in der Personalplanung, -beschaffung und -verwaltung von Unternehmen aller Art.
Ihre Anmeldung reichen Sie am besten als PDF-Datei per E-Mail ein, da Ihnen hierbei eine automatische Eingangsbestätigung dieser zugeht. Eine schriftliche Bestätigung wird Ihnen in Form einer Einladung, die Ihnen ca. 4 – 6 Wochen mit Angabe des Prüfungstermines, des Ortes und der zugelassenen Hilfsmittel zugesandt. Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau - IHK Region Stuttgart. Prüfungsgebühren Prüfung Prüfungsgebühr in Euro Erstprüfung 460, 00 Wiederholungsprüfung 50 Prozent der Prüfungsgebühren Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn einer Prüfung 100, 00 Nachholung einzelner Prüfungsleistungen Zweitschrift (Prüfungszeugnis) 30, 00 Großer Schmuckbrief (IHK-Brief DIN A3) 50, 00 Widerspruchsbescheid je nach Aufwand bis 750, 00 Interessante Downloads
Träger Anschrift Kontakt GARP Bildungszentrum Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen Telefon 07153 8305-0 Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. Kurfürstenstr. 6 71636 Ludwigsburg Telefon 07141 911070 Volkshochschule Stuttgart Fritz-Elsas-Straße 46 – -48 70174 Stuttgart Telefon 0711 1873727 Telefax 0711 1873729 GmbH Leuschnerstr. 12 70174 Stuttgart Telefon 0711 90 71 19 30 biz – Bildungszentrum des Handels Baden-Württemberg GmbH Stammheimer Str. 41 70435 Stuttgart Telefon 0711 6155566 bildungszentrum-des- WBS TRAINING AG Sophienstr. 41 70178 Stuttgart Telefon 0711 666 2320 carriere & more private Akademie Region Stuttgart GmbH Verwaltung: Porschering 14 71404 Korb Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Str. Qualifizierte Immobilienverwaltung IHK in 2 Wochen » TA Bildungszentrum. 26 70736 Fellbach Telefon 0800 4665466 (gebührenfrei) SOMMERHOFF AG Managementinstitut Alfredstr. 57-65 45130 Essen Telefon 0201 220 98 0 IFM-Institut für Managementlehre Studienzentrum Stuttgart Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen Telefon 0209 1774350 Telefax 0209 17743529 9. Finanzielle Förderung Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
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Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen Personalcontrolling gestalten und umsetzen. IV.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/ Die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/ sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/ Sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Personalfachkaufmann" bzw. "Geprüfte Personalfachkauffrau".