Ich bin mir sicher da steckt kein zweiter Tampon drinnen. Also ich hab schon öfters gehört das welche 2 drinnen hatten. Zum BEispiel als sie Feiern oder Disco waren und vergessen haben den einen rauszunehmen und einfach nen zweiten reingemacht haben. Also ich würde sagen mach den jetzt raus und guck nach ob da nicht noch der alte ist.
Nur entweder hab deinen Text nicht richtig kapiert:) oder meine Frage ist jetzt doch passend. Weil wenn du dachtest du musst den Wechsel dann heißt das ja du hattest dann ja richtig deine mens und dann müsstest du doch wenn du einfach keinen rein getan hattest, das gemerkt haben sprich, das Blut tritt dann ja aus, Unterwäsche nass und du hättest es gesehen;) Ich weiß ja nicht aber kann mir vorstellen wenn der tampon rein gerutscht ist dann saugt der wahrscheinlich auch erst mal weiter auf.. leah92 | 28. 2012 13 Antwort Ich kann mir ehrlichgesagt nicht vorstellen das ein Tampon so weit verschwindet das man ihn nicht ertasten kann bzw. das sogar dein Mann ihn nicht gespürt hat beim Sex - wo soll der denn ganz hin? So viel Spielraum ist da unten doch nu auch nicht das er in den ewigen Weiten verschwinden kann?! Und spüren würdest du ihn sicher auch. Sooy | 28. 2012 14 Antwort Sachen gibt's, die gibt's gar nicht! ᐅ Peinliche Frage Tampon verschwunden? - Mamiweb.de. 15 Antwort ne wo sollte der denn hin? rein physiologisch nicht möglich Kama3012 | 28.
Die Basis des Beratungsprotokolls stellt der sogenannte WPHG-Bogen (Wertpapierhandelsgesetz-Bogen) dar, der bereits vor 2010 im Rahmen von Wertpapieranlagegesprächen anzufertigen war. Dieses Formular dient dem Kreditinstitut dazu, sich einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Anlegers zu verschaffen. Nur so kann es seiner Verpflichtung, seinen Kunden gegebenenfalls auf überhöhte Anlagerisiken hinzuweisen, nachkommen. Kurz erklärt: WPHG-Bogen und Beratungsprotokoll in der Anlageberatung - FinanzNewsOnline.de. Im Zweifelsfall muss das Institut vom betreffenden Geschäft abraten. Im WPHG-Bogen werden unter anderem auch bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers im Wertpapierbereich festgehalten. Alle Angaben des WPHG-Bogens finden sich letztlich auch im Beratungsprotokoll wieder. Während der WPHG-Bogen lediglich allgemeine Kundeninformationen festhält, soll der Beratungsbogen den Inhalt des Beratungsgespräches dokumentieren. Anhand des Protokolls soll für Außenstehende klar erkennbar sein, was der Inhalt des Anlagegesprächs war. So wird beispielsweise das Anliegen des Kunden dokumentiert.
Dies gilt auch dann, wenn sich bei ausreichenden rechtlichen und geschäftlichen Kenntnissen (hier, dass eine steuersparende Anlage regelmäßig nicht völlig risikolos sein wird), die bei unerfahrenen Anlegern jedoch nicht vorausgesetzt werden können, Zweifel an der Richtigkeit der Aussage aufdrängen müssen. 3. Nach diesen Maßstäben war es verfehlt, die behaupteten Erklärungen der Beklagten über eine absolute Sicherheit der Anlage unter Hinweis auf den Prospektinhalt als bloße Anpreisungen herunterzuspielen. Mit einer solchen, unstreitig unrichtigen Aussage hätte die Beklagte vielmehr ihre Aufklärungspflichten verletzt und sich dem Kläger gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht. Für einen Ursachenzusammenhang zwischen diesem Fehlverhalten und der Anlageentscheidung des Klägers spräche eine durch die Lebenserfahrung begründete Vermutung (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 9. Februar 2006 - III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685, 687 f. 22 ff. BaFin sieht Verbesserungsbedarf - Markt - Versicherungsbote.de. ). 4. Aus beiden Gründen ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, damit es die noch erforderlichen tatsächlichen Feststellungen nachholen kann.
Und zweitens: bei sogenannten beratungsfreien Geschäften, wenn ein Kunde Wertpapiere bei seiner Bank kauft, ohne sich vorher zu diesen Anlageentscheidungen von den Bankmitarbeitern beraten zu lassen. Das Protokoll soll sicherstellen, dass die Kunden künftig besser informiert und dadurch vor Falschberatung geschützt werden. Und das auf zwei Wegen: Zum einen lassen sich so auch im Nachhinein - etwa vor Gericht - die Gründe für eine Empfehlung besser nachvollziehen. Zum anderen dient das Protokoll aber auch als Nachweis, inwieweit der Bankberater den eigentlichen Anlagewunsch des Kunden auch tatsächlich berücksichtigt hat. Das Protokoll muss den Inhalt des Gesprächs zwischen Bankberater und Kunde wiedergeben. Es enthält Informationen über den Anlass der Beratung, die Dauer des Gesprächs, die persönliche finanzielle Situation des Kunden und dessen Wünsche, und vor allem gibt es Informationen über die von der Bank im Zuge der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen wieder. Die Bank ist verpflichtet, das Protokoll zu erstellen und es dem Kunden "unverzüglich" auszuhändigen und zwar bevor er sich für den Kauf einer bestimmten Aktie, Unternehmensanleihe oder eines speziellen Fonds entschieden hat.
Sofern der Anleger angab, kein Risiko eingehen zu wollen, mussten die Banken dies bei der Auswahl der Produkte entsprechend beachten. So sollte verhindert werden, dass Anleger hoch riskante Produkte erwerben, obwohl sie eigentlich sicherheitsorientiert waren. Die Finanzkrise zeigte jedoch, dass die Angaben im Wertpapierhandelsgesetz nicht immer beachtet wurden oder aber keine umfassende Aufklärung der Risiken seitens des Beraters erfolgte. Das Beratungsprotokoll für die Anlageberatung ist daher als eine Erweiterung des Wertpapierhandelsgesetzes gedacht und soll Anleger besser vor Falschberatung schützen. Durch das Beratungsprotokoll besteht eine umfassende Dokumentationspflicht des Beratungsgesprächs. Eine Ausfertigung dieses Protokolls zusammen mit allen notwendigen Produktunterlagen erhält dabei der Kunde, eine weitere Ausfertigung verbleibt bei der Bank zur Archivierung. Beim Beratungsprotokoll werden den Banken vom Gesetzgeber verschiedene Mindest-Inhalte vorgegeben. Hierzu gehört zuerst die Angabe der am Gespräch beteiligten Personen.
Liegt bei meinem Geschäftsmodell auch Anlageberatung vor, wenn ich vom Kunden gar nicht alle Angaben einhole, die für eine Anlageberatung erforderlich sind? Die Erlaubnispflicht der Anlageberatung bestimmt sich nicht danach, welche Kundenangaben eingeholt werden, sondern wie konkret die Empfehlung ist. Dabei ist auch entscheidend, ob der Dienstleister den Eindruck vermittelt, bei der Abgabe der Empfehlung die persönlichen Umstände des Anlegers berücksichtigt zu haben. Auch hier ist eine abschließende Beurteilung jeweils nur für den konkreten Einzelfall möglich. Praktische Hinweise Die Gesellschaften, die später Träger des Unternehmens und der Erlaubnis sein werden, sollten bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt gegründet werden. So können sie die Vorbereitungen treffen, die für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit erforderlich sind. Beispielsweise können sie bereits Mietverträge über Geschäftsräume abschließen oder Personal einstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Registergerichte die Handelsregisteranmeldung einer Gesellschaft, die später die erlaubnispflichtigen Dienstleistungen erbringen soll, nur dann vornehmen dürfen, wenn ihnen die Erlaubnis nachgewiesen worden ist (§ 43 Absatz 1 KWG).
600 Beschwerden gemeldet. Doch das Beschwerdeaufkommen sagt zunächst nur aus, dass Beschwerden erhoben worden sind. Ob individuelles Fehlverhalten oder betriebliche Schwächen zugrundeliegen, können wir daraus nicht pauschal ableiten. Man kann die Zahl so interpretieren, dass es in der Anlageberatung grundsätzlich noch Verbesserungspotenzial gibt. Aber angesichts der Tatsache, dass in Deutschland weit über zehn Millionen Wertpapierdepots geführt werden, ist die Zahl 9. 600 nicht besorgniserregend hoch. Außerdem ist die Zahl der Beschwerden zum Wertpapierhandel, die man direkt an uns geschickt hat, in den vergangenen Jahren zurückgegangen. 2009 haben wir noch über 1. 200 solcher Beschwerden direkt von Anlegern erhalten. 2012 waren es nur noch knapp halb so viel. Die Anlageberatung ist dabei auch nicht mehr das vorherrschende Thema. Herr Caspari, herzlichen Dank für das Interview. Auf einen Blick: Beratungsprotokoll Seit dem 1. Januar 2010 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 34 Absatz 2a Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG) über jede Anlageberatung für Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen.