Bis zu 134 Impf-Vials von Biontech/Pfizer dürfen die Betriebsärzte jeweils bis zum morgigen Freitag bestellen. / Foto: Getty Images/Christian Charisius Zwar sind es noch mehr als zwei Wochen bis die Betriebsärzte in Deutschland im Regelbetrieb gegen Covid-19 impfen sollen. Allerdings starten die Vorbereitungen schon jetzt, denn die Bestellungen für die ersten Impfstoff-Lieferungen müssen bis zum morgigen Freitag um 12 Uhr bei den Apotheken eingegangen sein. Die Pharmazeuten haben dann bis um 15 Uhr ebenfalls am morgigen Freitag Zeit, die Bestellungen an den Großhandel weiterzuleiten. Die PZ hatte über den eng getakteten Zeitplan bereits berichtet. PKV-Rezepte, Rezeptvordrucke ohne Praxiseindruck original. Zudem plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Apotheken-Vergütung für die Impfstoff-Belieferung an die Betriebsärzte zu staffeln. Ab dem 101. gelieferten Vial soll es dann weniger Geld pro Durchstechflasche geben. Nun liegt der PZ auch ein erstes Rezeptmuster vor, über das die Betriebsärzte die Covid-19-Impfstoffdosen über die Apotheken bestellen.
Blaues Rezept: Erstattung Der Privatversicherte muss bei der Einreichung eines blauen Rezeptes in der Apotheke zunächst einmal die Kosten im vollem Umfang selbst übernehmen. Das Rezept wird nach Abgabe in der Apotheke abgestempelt und kann anschließend zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Blaue rezepte bestellen sie. Es empfiehlt sich je nach Tarifvereinbarung, die Einreichung bei der Krankenkasse möglichst umgehend innerhalb eines Monats durchzuführen, da es sonst passieren kann, dass die Krankenkasse die Erstattung des bereits bezahlten Betrags nicht mehr ermöglicht. Quellen: Deutsches ApothekenPortal (DAP): Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz: Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) Das könnte Sie auch interessieren:
Service Rot, blau oder grün? Beim Gang zur Apotheke kommt es eben nicht nur auf das gewünschte Arzneimittel oder Hilfsmittel selbst an, sondern auch auf die Farbe des Rezeptes, das der Patient vom Arzt erhält. Denn die Rezeptfarbe steht für die jeweilige Abrechnungsart. Während gesetzlich Versicherte in der Regel ein rotes Rezept ausgehändigt bekommen, erhalten Privatpatienten ein blaues Rezept. Privatrezepte sind in der Regel blau und querformatig. (Foto: cyano66 – iStock) Was ist ein blaues Rezept? Generell gilt: Ein Rezept gibt darüber Auskunft, welches Arzneimittel der behandelnde Arzt für die Einnahme empfiehlt. Auf dem jeweiligen Rezept sollten unter anderem folgende Angaben stehen: der Name des Versicherten Berufsbezeichnung die Adresse das Geburtsdatum Das Arzneimittel/Wirkstoff Darreichungsform Menge bzw. Original PKV Rezept | Rezeptor Verlag. Packungsgröße die Versichertenart Die Versichertennummer Vertragsstempel des Arztes Ausstellungsdatum Wann bekommt man ein blaues Rezept? Ein Rezept für Patienten, die privat versichert sind, ist in der Regel blau und querformatig.
DSGVO und Fotos Das müssen Sie beachten, wenn Sie auf Veranstaltungen fotografieren Denken Sie an die DSGVO, bevor Sie Personen in den Fokus nehmen. Ohne Einwilligung zum Fotografieren, können Strafen drohen. © LuFeeTheBear / iStock / Getty Images Plus / Getty Images Auch die Kamera kann zur DSGVO-Falle werden: Was Sie unbedingt wissen und beachten sollten, wenn Sie auf Messen und Veranstaltungen Fotos machen. Einmal auf den Auslöser gedrückt – und schon hat man womöglich gegen die DSGVO verstoßen. Denn wer Personen fotografiert und die Bilder auf der Speicherkarte des Handys und der Kamera sichert, erhebt und verarbeitet Daten. Und die müssen geschützt werden, insbesondere seit es die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt. Außerdem gilt noch das Kunst und Urhebergesetzt. Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit - das müssen Sie beachten - CHIP. Wer Personen fotografieren möchte, braucht demnach deren Einwilligung. Ansonsten kann es strafbar sein ( § 22 KUG). Denn jeder hat laut KUG das Recht am eigenen Bild, darf also darüber bestimmen, ob es veröffentlicht werden darf.
Ob und inwieweit der Bundesgerichtshof die Frage geprüft hat, ob mit dem Berufsbild "Promoterin" oder "Hostess" auch einhergeht, dass man weiß, dass man hier eher einmal fotografiert wird, ist unbekannt. Die Entscheidungsgründe hat der BGH noch nicht veröffentlicht. Hieraus könnte ggf. hervorgehen, was genau der BGH berücksichtigt hat und was nicht. Daher muss man nun noch etwas warten, bis die Begründung veröffentlicht wird. Interessant wäre, die ganze Thematik auch datenschutzrechtlich einmal zu betrachten: Ist das Abbild eines Arbeitnehmers ein Datum i. S. Auf dieser veranstaltung wird fotografiert en. d. Datenschutzrechts? Dafür spricht einiges. Dann aber wäre der Arbeitnehmer berechtigt, jederzeit seine Zustimmung zur Datennutzung (= Bildnutzung) zu widerrufen. Natürlich kann auch das nicht im Sinne des Erfinders sein. Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Behalten Sie beim Datenschutz auch die Bearbeitung und Nachnutzung von Fotos und Videos im Blick. Auch externe Dienstleister wie Fotografen und Druckereien müssen im Sinne der DSGVO handeln. Hier gilt es nachzufragen und gegebenenfalls einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung zu schließen. Haftung nach DSGVO bei Events Grundlegend gilt: Für eine Veranstaltung ist der Veranstalter zuständig. Fotografieren und Filmen: Was ist erlaubt - und was nicht? - PC Magazin. Das sind natürliche oder juristische Personen, die: das wirtschaftliche Risiko tragen, und/oder die Letztentscheidungsbefugnis inne haben, und/oder wesentliche Entscheidungen treffen können, und/oder nach außen als Veranstalter auftreten. Auch Mitveranstalter können mithaften. Das können zum Beispiel Eventagenturen sein, die einen maßgeblichen Einfluss auf Eintrittspreise oder Werbung haben, Verträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen oder anderweitig umfassende Befugnisse vom Auftraggeber (hier: dem Veranstalter) übertragen bekommen. Nicht zuletzt muss der Umgang mit persönlichen Daten auch bei anderen involvierten Personen sichergestellt werden, so zum Beispiel bei Gastwirten oder Webseitenbetreibern.
Das würde dann aber bedeuten, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers komplett aushöhlen könnte. Die Entscheidung des BGH halte ich daher nur dann für korrekt, wenn… der Arbeitnehmer schon vor Abschluss des Arbeitsvertrages weiß, dass von ihm Fotos gemacht und diese zu Werbezwecken verbreitet werden, oder der Arbeitnehmer zumindest die Möglichkeit hat, die Weisung des Arbeitgebers abzulehnen, ohne hieraus arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – gerade das wäre allerdings kaum praktikabel. Wenn aber der Arbeitnehmer nur durch eine schlichte Informationsbroschüre (aus der nicht einmal eindeutig hervorgeht, dass Fotos von dem Mitarbeiter gemacht und verbreitet werden) und das Weisungsrecht des Arbeitsgebers dazu verdonnert wäre, sein Persönlichkeitsrecht quasi aufzugeben, kann das nicht richtig sein. Außerdem wäre es m. Auf dieser veranstaltung wird fotografiert 2. E. für einen Arbeitgeber unschwer zumutbar, sich die erforderlichen Rechte auch im Voraus zu beschaffen – und nicht wie offenbar im vom BGH entschiedenen Fall geschehen den Arbeitnehmer vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von natürlichen Personen und enthält keine Spezialregelungen zur Anfertigung und Verwendung von Fotos (Bilddaten). Bei dieser Fragestellung sind sowohl das Urheberrecht (Recht am eigenen Bild, § 78 UrhG) als auch das Datenschutzrecht (Bilder = personenbezogene Daten) zu beachten. Nach § 78 UrhG dürfen " Bildnisse von Personen […] weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden. Auf dieser veranstaltung wird fotografiert von. " § 78 UrhG normiert daher eine Interessensabwägung. Der OGH hat in einer Entscheidung im Jahr 2013 ausgesprochen, dass auch die Anfertigung eines Fotos untersagt werden kann, wenn der Fotograf bei Fotos, auf denen die Personen identifiziert werden können, kein berechtigtes Interesse daran hat, das Foto zu machen.
Das würde dann aber bedeuten, dass das Weisungsrecht des Arbeitsgebers das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers komplett aushöhlen könnte. Die Entscheidung des BGH halte ich daher nur dann für korrekt, wenn… • der Arbeitnehmer schon vor Abschluss des Arbeitsvertrages weiß, dass von ihm Fotos gemacht und diese zu Werbezwecken verbreitet werden, oder • der Arbeitnehmer zumindest die Möglichkeit hat, die Weisung des Arbeitgebers abzulehnen, ohne hieraus arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – gerade das wäre allerdings kaum praktikabel. Wenn aber der Arbeitnehmer nur durch eine schlichte Informationsbroschüre (aus der nicht einmal eindeutig hervorgeht, dass Fotos von dem Mitarbeiter gemacht und verbreitet werden) und das Weisungsrecht des Arbeitsgebers dazu verdonnert wäre, sein Persönlichkeitsrecht quasi aufzugeben, kann das nicht richtig sein. Außerdem wäre es m. Datenschutz bei Foto- und Videoaufnahmen von Events - Invitario. E. für einen Arbeitgeber unschwer zumutbar, sich die erforderlichen Rechte auch im Voraus zu beschaffen – und nicht, wie offenbar im vom BGH entschiedenen Fall geschehen, den Arbeitnehmer vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Verboten ist es jedoch, einzelne an der Versammlung oder am Aufzug teilnehmende Personen bewusst herausgreifen, sie also heran zu zoomen werden. Dagegen können einzelne Personen bei einer Berichterstattung über Ereignisse von öffentlichem Interesse, z. B. Steinewerfer bei einer Demo oder ein Teilnehmer beim Karnelval erkennbar veröffentlicht werden. Ferner ist nicht erforderlich, dass die Versammlung oder der Aufzug stets vollständig gezeigt werden. Es genügt, wenn die Aufnahme einen repräsentativen Ausschnitt zeigt. Aber auch hier ist erforderlich, dass bei der Nutzung die repräsentative Abbildung der Veranstaltung im Vordergrund steht. Einzelne Personen dürfen also auch hier nicht herausgegriffen werden. Sind einzelnen Personen jedoch prägend bzw. mitprägend für den Charakter der Versammlung oder des Aufzugs, dürfen solche Personen erkennbar im Bildvordergrund abgebildet werden. Diese sind dann nämlich für die repräsentative Darstellung der Veranstaltung erforderlich.