Startseite Leben Wohnen Erstellt: 04. 05. 2018, 08:59 Uhr Kommentare Teilen Der Schrecken der Nachbarn: Eine Drohne fliegt über ihr Haus - und filmt alles. © pixabay Drohnen werden auch im privaten Gebrauch immer populärer – doch für alle Hobby-Piloten gibt es strikte Regelungen. Was darf ich - und was nicht? Sie werden in der Landwirtschaft genutzt, um Felder zu überprüfen, von Handwerkern, um Dächer zu kontrollieren und von Filmteams, um einzigartige Luftaufnahmen zu machen. Doch auch im privaten Gebrauch werden Drohnen immer beliebter. Damit diese nicht missbraucht werden, um heimlich den Nachbarn oder andere Mitbürger zu beobachten, gibt es eine Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Drohne über kleingarten case in hanover. Drohnen: Hier dürfen sie fliegen und das dürfen sie machen Wer keine Aufstiegserlaubnis hat und außerhalb von Modellfluggeländen unterwegs ist, darf seine Drohne maximal 100 Meter in die Höhe fliegen lassen. Außerdem muss das Fluggerät immer in Sichtweite bleiben – und damit ist nur das eingeschlossen, was mit bloßem Auge erkennbar ist.
Auch die Entfernung zu Flughäfen spielt eine Rolle, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, ob der Flug verboten ist, oder nicht. Ebenso spielt die Art der Drohne eine wichtige Rolle. So gibt es im Luftrecht unterschiedliche Regelungen für Modellflugzeuge mit Motor und mit einem Elektroantrieb. Auch das Gewicht und die Frage einer kommerziellen Nutzung ist wichtig. Hier jetzt alle Einzelheiten zu Erläutern, würde zu umfangreich werden, zeigt aber gleichwohl, wie komplex der Luftraum zur Zeit geregelt ist. Das Überfliegen eines fremden Gartens mit einer Kameradrohne kann gesetzwidrig sein, wenn durch die Aufnahmen der Drohne die Persönlichkeitsrechte der Bewohner beeinträchtigt werden können. Drohnen über Ihrem eigenen Garten – Kanzlei Hoesmann. Hintergrund dessen ist, dass Ihr Garten als privater Rückzugsort in der Regel vor Einblicken Dritter geschützt ist. D. h., Sie können unter Umständen gegen eine Beeinträchtigung dieser privaten Abgeschiedenheit vorgehen. Es gibt bereits erste Gerichtsurteilen, in denen der Überflug einer Drohne mit Fotokamera über fremde Grundstücke verboten worden ist.
Ob in einem konkreten Fall eine Verletzung vorliegt, hängt auch davon ab, ob der Pilot gewerblich oder privat mit seiner Drohne fliegt und ob ggf. eine behördliche Genehmigung vorliegt. Als Rechtsanwalt werde ich immer wieder gefragt, wie ich mich eigentlich gegen eine Drohne wehren kann und ob ich die Drohne einfach so mit einer Mistgabel vom Himmel holen darf? Ich kann als Rechtsanwalt nicht dazu raten, Gewalt gegen die Drohne anzuwenden. Juristisch ist es so, dass immer das sogenannte mildeste Mittel zur Verteidigung angewendet werden muss. Gewalt gegen die Drohne ist aber nicht das relativ mildeste Mittel und würde evtl. sogar Schadensersatzansprüche auslösen, wenn Sie die Drohne beschädigen. Daher empfehle ich Ihnen, ob Sie nicht irgendwo dem Piloten der Drohne ausfindig machen können und diesen dann direkt ansprechen. Da eine Drohne nur in Sichtweite geflogen werden darf, sollte sich der Pilot in der Nähe Ihres Garten befinden. Wenn Sie den Piloten ansprechen, kann Ihnen der Pilot Auskunft über die Nutzung der Drohne geben und ggf.
Nein, vor allem dann nicht, wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist. Und das ist bei praktisch allen neueren Geräten der Fall. Eine Drohne mit Kamera darf nur dann über fremde Gärten oder entlang von Häusern fliegen lassen, wenn der Eigentümer oder der Mieter damit einverstanden sind. • Ich hab das dem Nachbar gesagt, trotzdem macht er weiter. Was kann ich tun? Wenn ein Gespräch nichts gebracht hat und der Drohnenbesitzer sich weigert, bereits erstellte Aufnahmen zu löschen, bleibt nur noch der juristische Weg. Betroffene können Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einreichen und verlangen, dass dem Drohnenbesitzer künftige Störungen verboten werden. Haus- und Liegenschaftseigentümer sowie Mieter können ausserdem mit einer Eigentumsfreiheits- oder Besitzesschutzklage gegen den Besitzer einer Drohne vorgehen. • Die Drohne des Nachbarn über meinem Garten stört mich so, dass ich sie am liebsten mit dem Schlauch wegspritzen würde. Gute Idee? Bei der Belästigung durch eine Drohne gilt: einfangen ja, abschiessen eher nein.