Welche Konsequenzen stellts du dir denn vor? Bis dann Dominic Also ich denke mal, dass vielleicht doch alles beim alten bleibt, ich verhalte mich dann einfach mal so, wie meine Vertreter, mit denen es momentan mehr als nur Probleme gibt, was auch der Grund für meine Überlegungen ist. Mit ich verhalte mich so wie sie, meine ich, dass ich einfach nichts tue und total egoistisch bin, die ganze Sache nur mache wegen dem Kündigungsschutz und die anderen Mitglieder der JAV überall da schlecht mache, wo ich nur kann... Vielleicht bekomme ich so das gleiche Ansehen unter den Azubis wie sie es haben. Mit sich engagieren können die meisten hier anscheinend nicht viel anfangen! ich denke ich muss dir nicht schreiben, dass man schon viel Idealismus braucht um JAV-Arbeit zu machen. Ruecktritt- Forum für Betriebsräte, JAV, SBV - Poko. Leider sind JAV´en genauso von politischer Gleichgültigkeit betroffen wie PR´s, Gewerkschaften und Parteien. Das die Arbeit selten belohnt ergibt sich daraus. Andererseits sollte man selbst als JAV´ler auch nicht vergessen, was passieren würde, wenn sich niemand mehr um die Belange der Azubis im Betrieb kümmert.
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Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 02. 10. 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Muster: Information an Arbeitgeber über Rücktritt des Betriebsrats - Dr. Kluge Seminare. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, für die Niederlegung des Betriebsratsamtes ( § 24 I Nr. 2 BetrVG)ist keine besondere Form vorgeschrieben. Es genügt die eindeutige, am besten schriftliche Erklärung, gegenüber dem Betriebsrat ( zB in einer BR-Sitzung) oder seinem Vorsitzenden das Amt niederzulegen. Die Amtsniederlegung bewirkt die Beendigung der Mitgliedschaft bei schriflicher Erklärung mit Zugang des Schreibens an den Empfänger. Insofern haben Sie nichts weiteres zu beachten, als die eindeutige Erklärung, dass Amt niederlegen zu wollen ( "Hiermit lege ich mein Amt als Betriebsrat mit sofortiger Wirkung nieder"), empfehlenswerter Weise schriftlich zu verfassen und dem Betriebsrat/ Vorsitzenden zukommen zu lassen. Ich hoffe, Ihnen Ihre Frage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Günthner Rechtsanwalt