Die gegenseitige unbeschränkte Vermögensnachfolge und weitestgehende Verfügungsfreiheit des überlebenden Ehegatten über das gemeinsame Vermögen ist den Mandanten besonders wichtig. Für den Fall der Wiederverheiratung der erheblich jüngeren Ehefrau nach Ableben des Ehemannes will dieser jedoch sicherstellen, dass insbesondere sein Vermögen nicht in einen fremden Stamm abfließt. Für den Fall der Wiederverheiratung soll daher der noch vorhandene Vermögenswert aus seinem Nachlass an das gemeinsame Kind herausgegeben werden. Der Ehefrau selbst soll die Möglichkeit erhalten bleiben, sich angesichts möglicherweise hinzutretender weiterer Kinder von einer bindend gewordenen Erbeinsetzung allein zugunsten des gemeinsamen Kindes lösen zu können. Verzicht auf anfechtungsrecht nach 2079 bb 1. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln. Dieser Fall veranschaulicht nicht nur die Notwendigkeit einer Klausel, mit der auf die Anfechtung verzichtet wird. Auch zu den übrigen Problemen des Falls finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Praxistipps!
Wenn Ehegatten gemeinsam testieren, möchten Sie damit erreichen, dass der jeweils andere Ehegatte nach dem Erbfall an die Verfügung von Todes wegen gebunden ist. Beim Hinzutreten weiterer Abkömmlinge kann der andere Ehegatte sich aber von den gemeinsam getroffenen Verfügungen durch Anfechtung lösen. Daher müssen Sie als beratender Anwalt bei jüngeren Mandanten stets daran denken, einen Anfechtungsverzicht in die gemeinschaftliche Verfügung von Todes wegen aufzunehmen! Für die Gestaltung von Testamenten mit Anfechtungsverzicht finden Sie auf dieser Seite nützliche Arbeitshilfen. Altersunterschied der Ehegatten? Warum ein Anfechtungsverzicht dringend ins Berliner Testament muss! (Fall mit Lösung) Die Mandanten sind Eheleute und haben ein gemeinsames Kind. Der Ehemann ist mehr als 30 Jahre älter als die Ehefrau. § 7 Testamentsgestaltung / 6. Anfechtungsverzicht | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Sein Vermögen übersteigt das der Ehefrau erheblich. Wesentliches Motiv der Mandanten ist, dass die Ehefrau bei dem zu erwartenden Erstversterben des Ehemannes im Hinblick auf die eigene Lebensführung sowie auf die Erziehung des gemeinsamen Kindes hinreichend liquide bleibt.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament können die erst nach dem Tod des Erstversterbenden bindend gewordenen wechselbezüglichen Verfügungen nach herrschender Meinung in analoger Anwendung der §§ 2281 in Verbindung mit §§ 2078, 2079 BGB vom überlebenden Ehegatten selbst angefochten werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2079 BGB. Diese kommt in Betracht, wenn dem Testierenden zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ein Pflichtteilsberechtigter (zum Beispiel ein nichteheliches Kind) nicht bekannt war oder wenn die Pflichtteilsberechtigung einer Person erst durch spätere Heirat entsteht. Dieses Anfechtungsrecht kann in einer Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen werden. Der Anfechtungsverzicht kann sich auf alle Irrtumstatbestände der §§ 2078, 2079 BGB beziehen. Verzicht auf anfechtungsrecht nach 2079 bob dylan. Hierbei sollte allerdings bedacht werden, dass unvorhersehbare Ereignisse eintreten können, die eine Anfechtung des Testamentes wegen Motivirrtums geboten erscheinen lassen.