Für Arbeitnehmer ist es vorteilhaft, wenn ihr Arbeitsort steuerlich keine erste Tätigkeitsstätte, sondern ein auswärtiger Tätigkeitsort ist, denn dann können sie die Pendelfahrten dorthin nach Reisekostengrundsätzen mit 0, 30 € pro tatsächlich gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abziehen statt mit der ungünstigeren Entfernungspauschale von 0, 30 € pro Entfernungskilometer. Weiterer Vorteil ist, dass auch Verpflegungsmehraufwendungen und Reisenebenkosten wie Parkgebühren steuermindernd abgerechnet werden können, da steuerlich gesehen eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Stewardess kann Arbeitszimmer nicht von Steuer absetzen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer aktuellen Verfügung dargestellt, wann Piloten, Flugbegleiter und Flughafenmitarbeiter an ihrem (Stamm-)Flughafen eine erste Tätigkeitsstätte haben. Für "fliegendes Personal" wie Piloten und Flugbegleiter gilt: Das Flugzeug selbst kann keine erste Tätigkeitsstätte sein, da es keine ortsfeste Einrichtung ist. Ob der Stammflughafen als erste Tätigkeitsstätte zu werten ist, bestimmt sich vorrangig nach den dauerhaften dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers (z.
Liegt dieser in Deutschland, sind die Einkünfte im Rahmen einer Pflichtveranlagung oder einer freiwilligen Veranlagung ( §25, §46 EStG) zu erklären. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung ist sinnvoll, soweit mit Steuererstattungen gerechnet werden kann. Hat der Arbeitnehmer weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist dennoch die Abgabe einer Steuererklärung möglich, soweit 90% der Einkünfte der deutschen Steuer unterliegen ( § 1 Abs. 3 EStG). Bei EU-Bürgern ist auch eine Zusammenveranlagung mit dem im Ausland lebenden Familienangehörigen im Rahmen der Vorschrift des § 1a Abs. Flugbegleiter steuer absetzen in new york. 2 EStG möglich. Hinweis: damit können auch weitere Steuervergünstigung wie die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG (§35a Abs. 4 EStG) in Frage kommen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Liegt der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt nicht im Inland, sind ggf. weitere Besonderheiten gem. den bestehenden bilateralen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu überprüfen.
B. im Arbeitsvertrag). Werbungskosten und sonstige steuerliche Besonderheiten beim fliegenden Personal. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn der Arbeitnehmer einem Flughafen unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten zugeordnet wird. Hinweis: Der Arbeitgeber kann schriftlich gegenüber dem Arbeitnehmer oder in der Reiserichtlinie des Unternehmens erklären, dass durch die dauerhafte Zuordnung zu einem Stammflughafen keine arbeitsrechtliche Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgt. Ohne dienst- und arbeitsrechtliche Festlegungen des Arbeitgebers ist die erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals nach zeitlichen Kriterien zu bestimmen. Die erste Tätigkeitsstätte liegt danach am Flughafen, wenn der Arbeitnehmer dort typischerweise arbeitstäglich, je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner Arbeitszeit tätig sein soll. Ist der Flughafen die erste Tätigkeitsstätte des fliegenden Personals, ist für die Berechnung der abziehbaren Verpflegungsmehraufwendungen die Zeit ab dem Verlassen des Flughafens maßgebend (Pauschale von 12 € bei mehr als achtstündiger Abwesenheit).
Ausbildung zum Piloten in Ausbildungsabschnitten Generell sind die Aufwendungen zum Erwerb und zur Erhaltung der Privatpilotenlizenz nicht steuerlich absetzbar, weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten, denn hier steht vor allem die persönliche, private Vorliebe zum Flugsport im Vordergrund. Wird jedoch eine durchgehende Schulung bis zum Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins durchgeführt, sind diese Kosten als Werbungskosten geltend zu machen. Erwerb einer Musterberechtigung Die Kosten für den Erwerb einer Musterberechtigung, welche benötigt wird um einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen zu dürfen gelten als berufliche Fortbildung und können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Die Privatpilotenlizenz Wird eine Privatpilotenlizenz erworben geht man davon aus, dass vor allem private Interessen und persönliche Neigungen eine Rolle spielen. Deshalb wird der Kostenaufwand meist steuerlich nicht anerkannt. Flugbegleiter steuer absetzen in pa. Eine Ausnahme besteht, wenn die Privatpilotenlizenz eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist.
Die Erste Tätigkeitsstätte am Heimatflughafen reduziert Fahrtkostenabzug Der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" ist seit dem Jahr 2014 nicht mehr existent im Steuerrecht. Es gibt seitdem lediglich den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte". Seit der Begriff der "ersten Tätigkeitsstelle" eingeführt wurde, werden, von diversen Gerichten, noch immer Entscheidungen zu diesem gefällt. Ein neues Urteil kommt vom Finanzgericht in Hessen. Dieses betrifft die Steuererklärung von Piloten und Flugbegleitern. Wenn man nach der alten Rechtslage gehen würde, hätten Piloten sowie Flugbegleiter keine regelmäßige Arbeitsstätte, sondern wären immer auswärts tätig. Demnach konnten sie Fahrtkosten zu den verschiedensten Flughäfen als Werbungskosten nach Reisekostengrundsätzen in der Steuererklärung berücksichtigen. Piloten und Flugbegleiter: Welche Reisekosten sind absetzbar? - MundingDrifthaus Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Stuttgart. Dies betraf Hin- sowie Rückfahrt zu den Flughäfen. Das Finanzgericht Hessen sagt nun, dass dies seit der Änderung der Begrifflichkeiten im Jahr 2014 nicht mehr gilt, weil Piloten und Flugbegleiter seitdem eine erste Tätigkeitsstelle haben.