000 Euro Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150. 000 Euro Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für übrige Gewerke bis 100. 000 Euro Freihändige Vergabe bis 10. 000 Euro Direktauftrag bis 3. 000 Euro Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Kommunen Verhandlungsvergaben bis 50. 000 Euro Direktaufträge bis 5. 000 Euro
Bei Freihändiger Vergabe werden Bauleistungen in einem vereinfachten Verfahren vergeben. Hier kann der Auftraggeber zwecks Auftragsvergabe direkt mit einem frei ausgewählten und geeigneten Unternehmen in Vertragsverhandlungen treten oder dieses unmittelbar zur Angebotsabgabe auffordern. Daneben können Bauleistungen im Wege des Direktauftrags – ohne förmliches Vergabeverfahren – beschafft werden. Die Durchführung der Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, der Freihändigen Vergabe und des Direktauftrags ist dabei bestimmte Wertgrenzen geknüpft, die bezogen auf die Bauaufträge des Bundes § 3a VOB/A zu entnehmen sind: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (§ 3a Abs. 2 VOB/A): EUR 50. 000 für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung; EUR 150. 000 für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau; EUR 100. 000 für alle übrigen Gewerke; Freihändige Vergabe: EUR 10. 000 - ohne weitere Begründung (§ 3a Abs. 3 S. 2 VOB/A); Direktauftrag: EUR 3.
(4) 1Bauleistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (Direktauftrag). 2Der Auftraggeber soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sogenannte Wertgrenzen, bis zu denen ohne Einzelfallprüfung eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe erfolgen kann. Zu beachten ist, dass diese Werte bei einer Finanzierung der Maßnahme durch den Bund oder durch mehrere Bundesländer keine Gültigkeit besitzen.
Andere Länder folgten mit zumeist befristeten Regelungen. Der Höhe nach orientieren sich die meisten Bundesländer an den erhöhten Wertgrenzen des Bundes. Die Wertgrenzen einiger Bundesländer gehen jedoch weit darüber hinaus. Beispielhaft zu nennen ist Sachsen-Anhalt, das die Wertgrenze für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sogar bis zum EU-Schwellenwert angehoben hat. Andere Länder verzichten bislang auf eine Erhöhung ihrer Wertgrenzen (z. Hessen und Sachsen). Ob eine Erhöhung oder Angleichung der bundes- und landesweit geltenden Wertgrenzen zielführend und geboten ist, beschäftigt die Experten in der aktuellen Fachdiskussion. Mit besonderem Interesse begleiten wir insofern das spannende Forschungsvorhaben des Bundesministeriums des Innern in Zusammenarbeit mit Wegweiser.
Folgende Auftragsgrenzen sind für öffentliche Auftraggeber als Wertgrenzen in den Bundesländern für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bekannt: Bundesland Wertgrenzen als Auftragswerte (ohne Umsatzsteuer) allgemein bzw. abweichend von der VOB/A für Wohnzwecke und coronabedingt Baden-Württemberg nach VOB/A 1. 000 € Bayern 1. 000 € 1. 000 € Berlin bis 200. 00 / 500. 000 € differenziert nach Gewerken Brandenburg 1. 000 € Bremen 500. 000 € Hamburg 1. 000 € Hessen 250. 000 € Mecklenburg-Vorpommern 1. 000 € Niedersachsen nach VOB/A 1. 000 € Nordrhein-Westfalen bis 1. 250. 000 € 2. 000 € Rheinland-Pfalz 200. 000 € Saarland nach VOB/A nach VOB/A Sachsen nach VOB/A nach VOB/A Sachsen-Anhalt nach VOB/A 5. 382. 000 € Schleswig-Holstein 1. 000 € Thüringen 150. 000 € 3. 000 € Bei abweichenden Auftragsgrenzen von der VOB/A auf Landes- und kommunaler Ebene ist jedoch zu gewährleisten, dass die in § 3a Abs. 2 Nr. 2 und 3 im Abschnitt 1 der VOB/A angeführten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auch gegeben sind.
000 (§ 3a Abs. 4 VOB/A). Besonderheiten bestehen befristet bis zum 31. Dezember 2021 für den Wohnungsbau: Für solche Vorhaben beträgt die Wertgrenze der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb EUR 1. 000. Für Freihändige Vergaben liegt sie bei EUR 100. 000. Anwendung der VOB/A in den Bundesländern Da es sich bei der VOB/A um vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) entwickelte und laufend fortgeschriebene Bestimmungen handelt, muss die VOB/A zunächst im jeweiligen Haushaltsrecht von Bund, Ländern und Kommunen durch einen Anwendungsbefehl (etwa durch Gesetz, Verordnung oder per Erlass) eingeführt werden. Auf Bundesebene verweist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 55 BHO (" VV zu § 55 BHO ") auf die VOB/A. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die VV zu § 55 BHO für Bundesbehörden per Erlass vom 20. Februar 2019 zur Anwendung vorgeschrieben. Auf Ebene der Bundesländer und in den Kommunen gilt die VOB/A ebenfalls nicht unmittelbar; vielmehr muss im Landeshaushaltsrecht auf diese verwiesen werden.