Um das Geld für eine Anlageform für vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, müssen Sparende bestimmte gesetzliche Anforderungen beachten. So muss ein Vertrag über VL eine Laufzeit von 7 Jahren haben. In den ersten 6 Jahren erfolgen regelmäßige Einzahlungen. Dazu überweisen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die vereinbarte Leistung auf das Anlagekonto. Im 7. Jahr ruht der Vertrag und es müssen keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können nach Ablauf der 6 Jahre einen neuen Vertrag abschließen und dem Unternehmen die neuen Daten mitteilen. Abhängig von der gewählten Anlageform wird das Guthaben der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers mehr oder weniger hoch verzinst. Bei einem Banksparplan, einer Lebensversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge oder einem Bausparvertrag wird Ihnen die Höhe des Zinssatzes mitgeteilt. Bei einem Fondssparplan hängt die Rendite von der Entwicklung der Wertpapiere am Finanzmarkt ab. Neben den Zinsen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen zusätzlich staatliche Zuschüsse in Form einer Arbeitnehmersparzulage oder einer Wohnungsbauprämie erhalten.
Anders als beim Gehalt zahlt der Arbeitgeber keine Sozialabgaben auf die zusätzlichen Leistungen. Zudem sind Vermögenswirksame Leistungen ähnlich wie Fortbildungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar – auch das macht sie für den Chef möglicherweise interessanter als beispielsweise eine Lohnerhöhung. Für Arbeitnehmer, insbesondere die jungen Fachkräfte von morgen, sind diese zusätzlichen Geldgeschenke ohnehin attraktiv – auch wenn es "nur" wenige Euro im Monat sind. Es handelt sich schließlich um zusätzliche Leistungen, für die sie nichts anderes tun müssen, als sie einmal zu beantragen. VL-Sparer können beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen. Besonders geeignet für Berufseinsteiger Insbesondere Berufseinsteiger haben so die Möglichkeit, über viele Jahre Vermögen aufzubauen und von den Zinseszinsen oder – bei Aktienfonds – von der Wiederanlage der Dividenden und langfristigen Kurssteigerungen zu profitieren. Zudem können VL-Sparer beim Staat eine Arbeitnehmersparzulage beantragen, die den regelmäßigen Sparbetrag noch einmal zusätzlich aufstockt.
Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen: Wer bekommt VL? Da es sich um einen freiwilligen Bonus des Arbeitgebers handelt, gibt es dazu keinen staatlich festgelegten Anspruch. Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben im Grunde alle Arbeitnehmer, Soldaten, Richter und auch Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung häufig nur anteilig. Oft ist es so, dass neue Mitarbeiter erst nach Ablauf der Probezeit einen Anspruch auf VL haben. Als freier Mitarbeiter, Selbständiger oder Rentner besteht kein Anspruch. Arbeitgebersparzulage: Staatliche Förderung bei VL erhalten Bei der Arbeitgebersparzulage handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates für Geringverdiener zum Vermögensaufbau. Damit du diese Förderung erhältst, darfst du nicht vergessen, diese am Ende des Jahres zu beantragen. Dazu musst du einfach deiner Einkommensteuererklärung die Anlage VL beifügen, du kannst diesen Antrag sogar vier Jahre rückwirkend stellen. Wende dich zu dem Thema doch an deinen Steuerberater oder an deinen Ausbilder.
Um dem Nachwuchsmangel im Handwerk entgegenzuwirken, hat der Bundestag beschlossen, dass Auszubildende, die 2020 ihr erstes Lehrjahr absolvieren, in der Regel einen Mindestlohn von 515 Euro im Monat beziehen sollen [2] – in einigen Berufsfeldern wie der Friseur- oder Bodenleger-Branche ein deutlicher Schritt nach vorn. Neben einem Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder Zuschüssen zu Führerscheinprüfung oder Kantinenessen können Unternehmen neuen wie bewährten Mitarbeitern auch Vermögenswirksame Leistungen (VL) anbieten. Ein attraktives Plus für beide Seiten. Quizfrage Wie hoch müssen Vermögenswirksame Leistungen sein, damit der Fiskus sie mit dem Höchstbetrag fördert? 4% des Vorjahres-Bruttogehalts Quelle: Lohnsteuer kompakt FAQs, Nach Tarifvertrag – oder freiwillig Wo Tarifverträge bestehen, gehören VL häufig verpflichtend zum Lohnbestandteil. Allerdings hat es für Arbeitgeber auch klare Vorteile, die VL freiwillig zu zahlen. Deren Höhe muss zwischen 6, 65 Euro im Monat und höchstens 40 Euro pro Monat betragen.
[3] Hat der Arbeitgeber dagegen keine Beträge an den dritten Träger der vermögenswirksamen Leistung abgeführt, hat der Arbeitnehmer (nur) einen Anspruch auf (Nach-)Zahlung an Letzteren. [4] In Betracht kommen Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen mit einem Kreditinstitut, Aufwendungen im Rahmen eines Wertpapier-Kaufvertrags mit dem Arbeitgeber, Aufwendungen im Rahmen eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags mit dem Arbeitgeber oder einem Dritten, Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, Aufwendungen zum Wohnungsbau, Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrags mit einem Kreditinstitut oder Beiträge aufgrund eines Kapitalversicherungsvertrags. [5] In Betracht kommen auch Leistungen aus einer Ergebnisbeteiligung, d. h. einer vereinbarten Beteiligung der Arbeitnehmer an dem durch ihre Mitarbeit erzielten Leistungserfolg des Betriebs oder Unternehmens. Vermögenswirksame Leistungen im Sinne des 5. Vermögensbi...
Die Rückzahlung ist auf die Hälfte des Förderungsbetrages, höchstens aber den im letzten Jahr vor der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährten Förderungsbetrag begrenzt; nicht geförderte Nachbeschäftigungszeiten werden anteilig berücksichtigt.
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