Einige davon stellt der folgende Artikel vor. ABG, ABE…?? Tuning ist in der BRD leider nicht immer gleich Tuning und auch nicht auf bestimmte Hauptgruppen aufteilbar. Das liegt hauptsächlich an den deutschen Gesetzes-Eigenheiten. Tieferlegungsfedern ohne eintragung handwerksrolle. Denn die kennen diverse Erlaubnisformen des Tunens: Einzelabnahmen werden bei allen nicht-serienmäßig hergestellten Umbauten fällig, etwa selbstgeschweißten Kotflügelverbreiterungen oder einem selbstgebauten Käfig. Teilegutachten sagen aus, dass das Teil zumindest eintragungsfähig ist – dennoch muss das betreffende Fahrzeug vorgeführt werden ( Beispielsweise ein Gewindefahrwerk). Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist das erste Dokument, das das Einbauen eines Teils ohne TÜV-Vorführung erlaubt. Die ABE muss immer im Auto dabei sein. (Etwa ein Spoiler) Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) funktioniert ähnlich wie die ABE, bezieht sich aber nur auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell. (Beispielsweise Felgen, die für einen 3er BMW erlaubt sind, nicht jedoch für einen 5er) Wird das Teil an einem anderen Auto verbaut, muss der TÜV das absegnen.
#5 hier nochmal ein bild #6 Bist Du sicher, das Du eine ABE für die Federn hast Denn dann hat Carsten Recht, brauchst Du dann nicht eintragen. Hast Du vorne auch die Drehstäbe runter gedreht Spur einstellen kann nicht schaden #7 Original von Multibully seit wann müssen Dinge eingetragen werden, wenn eine ABE vorhanden ist? Die Federn haben bestimmt eine ABG, nicht verwechseln mit einer ABE. Da du die Fahrzeughöhe veränderst, musst Du auf alle Fälle zum eintragen fahren. Wenn Du die Spurstangenköpfe wechselst, macht eine Achsvermessung auf jeden Fall Sinn. Tieferlegung + Federn ohne eintragung? - Fahrwerk und Bremsanlage - C-Klasse-Forum. Man kann auch Umdrehungen zählen und die neuen wieder aufschrauben, aber es wird nie genau. Wenn du neue Pneus drauf machst, dann versau sie Dir nicht wegen einem Spurproblem. #8 Original von ralf6416 Bist Du sicher, das Du eine ABE für die Federn hast Denn dann hat Carsten Recht, brauchst Du dann nicht eintragen. nee doch keine ABE, sondern Teilegutachten. naja, bin auch nicht der hellste und ist immerhin mein erstes auto! eingetragen werden muss es ja, wollte ja auch nur fragen ob ich trotzdem so rumfahren kann.... #9 Original von warhate.... nee doch keine ABE, sondern Teilegutachten..... eingetragen werden muss es ja, wollte ja auch nur fragen ob ich trotzdem so rumfahren kann.... Aha, na dann steht doch im Gutachten sicher so ein Text mit den Worten unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit.